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Wasseranschluss [Sbg]

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  •  Lukas91
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
19.5. - 20.5.2016
3 Antworten 3
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Hallo
Ich hab da mal eine Frage, und zwar werden wir nächste Woche mit dem Kanalanschluss außerhalb der Grundschtücksgrenze beginnen. Wir kreuzen dabei eine alte 50er Eternit Wasserleitung bei der wir dann auch gleich unseren Wasseranschluss beziehen. Die kosten für die Grabungsarbeiten des Kanals tragen natürlich wir. Jetzt kommt der Springende Punkt. Die Gemeinde Verlangt von uns, da die Eternitleitung nicht halten wird, dass wir die Straße links und rechts des Grabens für den Kanal etwa 3m breit und 1,5m tief auch ausbaggern damit sie das Rohr erneuern können, noch dazu kommt am ende der 3m ein etwa 2m2 Arbeitsraum auf der gleichen Tiefe und diese Kosten sollen auch wir Tragen. Kann mir dazu jemand vielleicht sagen ob die das dürfen. Grundstück befindet sich im Land Salzburg (Pinzgau).
Ich bedanke mich schon mal im Voraus.

  •  Twenty
  •   Bronze-Award
20.5.2016  (#1)
Zu Salzburg kann ich dir nichts sagen aber aus meiner Erfahrung würde ich sagen das es die Gemeinde einfach probiert. Da du ja nen Bagger vor Ort hast und er das gleich mit Aufgraben kann und der Gemeinde Arbeiter nix organisieren muss. Hast du gefragt ob sie was von den Kosten übernehmen? Zahlst ja für den Anschluss eine Pauschale und da fallen die Grabarbeiten rein

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  •  Lukas91
20.5.2016  (#2)
Erstmal danke, ich glaube auch die Probierens einfach. Werde dort heut mal vorbeischauen. Bis jetzt übernemen die nur di kosten für die neuen Rohre und den Schieber was ja eh klar ist da ich ja die Wassrmeranschlussgebühr bezahle und das ja da alles dabei ist.

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  •  Twenty
  •   Bronze-Award
20.5.2016  (#3)
Glaub aber denen geht's primär nur um die Bequemlichkeit und nicht um die Kosten Ersparnis f die Gemeinde

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