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Gewichtung Baubescheid -Baugesetz [Stmk]

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  •  Nemesis
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
9.3. - 11.3.2016
4 Antworten 4
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Mahlzeit!
Ich hätte eine Frage bezüglich Bescheid bzw. Baugesetz.
Kurz und bündig: Kann im Baubescheid ein bewilligungsfreies Bauvorhaben (Stützmauer bis 50cm bzw. Einfriedung gegen Nachbargrund (privat)) untersagt werden?
Danke für die Hilfe/Infos.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.3.2016  (#1)
Allgemein kann man zunächst sagen, dass ein bewilligungsfreies Bauvorhaben von der Baubehörde nicht untersagt werden kann.
Im Einzelfall kann es da - abhängig vom Bundesland - aber gewisse Ausnahmen geben. Daher Bundesland nennen!

Mehr lässt sich allerdings nur sagen, wenn man zusätzliche Informationen über den Hintergrund zu dieser Frage hätte.


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  •  Nemesis
11.3.2016  (#2)
Guten Morgen!

Das Bundesland wäre STMK.
Kurze Info:
Im Baubescheid wurde aufgrund eines kleinen Baches auf der rechten Grundstücksseite von der Wildbach Sockelmauern und Dämme untersagt.
Das Problem ist jetzt das am hinteren Ende vom Grundstück ca. 15000m² Grünland (Hang) anschließen und der Hang bei längeren Regen das Wasser nicht aufnehmen kann.
Alle Nachbarn haben Mauern bzw. das Grundstück erhöht. Daher rinnt das ganze Wasser jetzt zu uns (haben als letzte gebaut).
jetzt wollen wir zum Schutz eine kleine Mauer (30cm Höhe) machen mit einem Ablaufschacht (Bewilligungsfrei) errichten

Jedoch würde sich dass mit der Auflage der Wildbach im Baubescheid ja "zwicken".
Daher die Frage ob ein Bewilligungsfreies BV untersagt werden kann.
Im Bauplan und auch bei der Baubeschreibung wäre im Hinteren Grundstücksbereich sogar eine 1m Hohe Mauer eingereicht worden.


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  •  Piwal
11.3.2016  (#3)
Guten Morgen,

Prinzipiell haben die Angaben des Baubescheides Gültigkeit, wen das also damals im Zuge der Einreichung von der Wildbach so vorgeschrieben worden ist darfst du es auch nicht machen. Die Baubehörde 1.Instanz (also der Bürgermeister) kann sich als Verfasser des Bescheides in solchen Fällen über das Baugesetz hinwegsetzen und Regelung für den Einzelfall treffen.

Vielleicht kannst du ja einige aussagekräftige Bilder von der Situation reinstellen und es lässt sich eine Lösung finden die euren Erwartungen entspricht und auch gesetzeskonform ist emoji

Lg Stefan

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  •  Nemesis
11.3.2016  (#4)
Wenn ich das richtig verstehe könnte mir der BGM ja nachträglich wenn ich eine Mauer Anzeige die ja genehmigen, würde somit die Auflage im Baubescheid aufheben oder??
Wird halt keiner machen.
Eine Lösung wäre sonst noch eine "Sickermulde" die wird aber die Wassermassen nicht schaffen (Lehmboden)

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