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  •  mycastle
  •   Silber-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
6.4.2015
2 Antworten 2
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unsere Garagenabfahrt war direkt an einen alten Gewerbebetrieb angebaut. Dieses Objekt wurd enun abgerissen und ein Wohnhaus errichtet. Dieses darf aber laut Bauordnung nicht so tief sein. Nun steht die Mauer unserer Garabenabfahrt ohne Putz und Dämmung da.
Wer muß nun diese Wand verputzen?
Darf die Dämmung über die Grundgrenze reichen? Ich sage nein, der Nachbar könnte sogar finanzielle Entschädigung verlangen.
Die Baufirma des nachbarn hat uns schon enen KV für Dämmen und Putzen gelegt.
Bitte um Rat

  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.4.2015  (#1)

zitat..
mycastle schrieb: Wer muß nun diese Wand verputzen?

Immer der, der Eigentümer des Bauwerks ist - also DU!

zitat..
mycastle schrieb: Darf die Dämmung über die Grundgrenze reichen

Was für eine "Dämmung" meinst denn da?? Die Mauer der Garagenabfahrt wirst ja wohl nicht wärmedämmen, oder??

zitat..
mycastle schrieb: Die Baufirma des nachbarn hat uns schon enen KV für Dämmen und Putzen gelegt.

Ist zwar ganz nett von der Firma. Aber hat sie von dir auch einen Auftrag dafür erhalten?? Das bestimmst immer noch DU, wer,was,wann und wie an DEINEM Bauwerk macht!!

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  •  mycastle
  •   Silber-Award
6.4.2015  (#2)
na unsere Hausverwaltung hat vor - die Garagenabfahrt dämmen zu lassen, um unser Geld ist ihnen nichts zu teuer emoji

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