Wohnbauförderung - Nettojahresgehalt?
|
|
||
|
Einkommensteuerbescheid - Die WBF richtet sich nach den Einkommensteuerbescheiden (Lohnsteuer) und die erhält man beim Karli. |
||
|
||
|
?? - wenn du so ein gehalt hast, brauchst net wirklich a Wohnbauförderung!
Immer diese Millionäre! |
||
|
||
|
Brutto - (Sozialvers. + Einkommensteuer) - In NÖ laut Wohnungsförderungsgesetz § 3 und § 16:
Einkünfte (nehme an inklusiver aller Zulagen) minus Einkommensteuer (Lohnsteuer) und minus SV-Beiträge. Nachweis mit Lohnzettel des abgelaufenen Jahres. Es kann auch der Durchschnitt der letzten 3 Jahre verwendet werden, wenn das günstiger ist. |
||
|
||
|
Wohnbauförderung - Hallo!
Nein, bin leider kein Millionär . Aber im letzten Jahr hat meine Frau viele Überstunden, etc. gemacht bzw. noch andere "große" Zuschläge zum Grundgehalt bekommen.
Gleiches gilt auch für mich. Aber in diesem Jahr sieht es nicht mehr so rosig aus, und daher sind es pro Monat ~1000 Euro netto! weniger zusammen (meine Frau und ich). Daher meine Frage, wie sich das Nettojahresgehalt für die Förderung berechnet. Wir verdienen jetzt ja nicht mehr soviel... Gruß Sascha |
||
|
||
|
Förderung - In NÖ kannst du den einen Gehaltsnachweis (Lohnzettel) der letzten 3 Monate einreichen, wenn du die Grenze (43600€) nicht annähernd (90%) erreichst. Es zählen aber alle Zulagen und Sachbezüge (Firmenauto) zum Einkommen |
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.Nächstes Thema: Brunnenringe (Kanal Revisionsschacht)
