« Fenster & Türen  |

Probleme mit Fenster

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Jozo1
13.11. - 17.11.2014
12 Antworten 12
12
Hallo Leute,
bisher hat alles gepasst beim Bauen!! Doch leider wie es auch anders sein sollte gibts das erste für mich größere Problem.

Der Fensterhändler hat mir die Fenster Ende August eingebaut. Einen Tag später meldete ich einige Mängel (kratzer usw.). 2 Wochen später kam ein Mitarbeiter (Herstellerfirma) und der Händler und sahen sich die Mängel an. Eindeutiger Fehler der Herstellerfirma laut Aussagen von beiden.
Am 01.10 hatten wir erneut einen Termin. Diesmal anwesend: Fensterhersteller+ Glasproduzent. Der Glasproduzent wollte Anfangs versuchen diese Kratzer auszupolieren. Nach einem Versuch sagte er, dass dies nicht möglich sei weil Kratzer zu tief.

Heute erneut Termin. Ich dachte das sämtliche Scheiben getauscht werden (wurde mir telefonisch so mittgeteilt) Fehlanzeige. Servicemitarbeiter sollte erneut versuchen die Kratzer auszupolieren. --> Vergebens...Aussage: Geht nicht zu Tief

Kann ich irgendwie rechtlich Vorgehen?! Was sollte ich eurer Meinung machen? Estrich sollte nächste Woche kommen, doch den werde ich verschieben da mir bei meiner Hebeschiebetüre (3m breit) ebenfalls ein Glas fehlt welches nicht geliefert wurde.

Rückblickend war ich ein Idiot dass ich die Fenster bezahlt habe.
Was noch wichtig ist: Ich bekomme Mitte Dezember meine Haustüre ebenfalls gleicher Hersteller. (Haustüre nicht bezahlen da Fenster nicht alle in Ordnung ???! ) Wie siehts hier rechtlich aus ..

  •  MinMax
  •   Gold-Award
13.11.2014  (#1)

zitat..
Jozo1 schrieb: Rückblickend war ich ein Idiot dass ich die Fenster bezahlt habe.

naja, kann schon mal passieren...

zitat..
Jozo1 schrieb: Ich bekomme Mitte Dezember meine Haustüre ebenfalls gleicher Hersteller. (Haustüre nicht bezahlen da Fenster nicht alle in Ordnung ???! )

guter Ansatz! Ist das alles eine Bestellung und nur sozusagen eine Teilzahlung gewesen ? Lass dir erstmal alles (HST, Eingangstür) liefern und einbauen und dann hast wieder was in der Hand.

1
  •  Jozo1
13.11.2014  (#2)

zitat..
MinMax schrieb: guter Ansatz! Ist das alles eine Bestellung und nur sozusagen eine Teilzahlung gewesen ? Lass dir erstmal alles (HST, Eingangstür) liefern und einbauen und dann hast wieder was in der Hand.


Die Türe war eine spätere Bestellung, also unabhängig davon

1
  •  nereug
13.11.2014  (#3)
http://www.luxfen.com/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinien_zur_Beurteilung_von_Glas.pdf


1


  •  heinzi
  •   Gold-Award
13.11.2014  (#4)
Wer hat dir die Rechnung gestellt? - Der Hersteller oder der Händler? Und bei der Haustüre der selbe? Wenn ja dann ist es legitim wenn du die Haustüre erst nach Fertigstellung aller arbeiten zahlst. Die Kratzer sind in allen Gläser? Von was kommen die? Gläser aus dem isolierglaswerk haben keine Kratzer! Also entweder vom einglasen, oder bei der fenstermontage? aber dass alle verkratzt sind? Am meisten werden die Fenster beim reinigen verkratzt mit dem kratzigen reinigungsschwamm?

1
  •  Romeo Toscani
  •   Gold-Award
13.11.2014  (#5)
Grundsätzlich sind schon 2 Ausbesserungsversuche erlaubt, wenn ich davon ausgehe, dass zB die Ausbesserung 200 Euro kostet und der Tausch der Scheiben zB 2000 Euro Kosten verursachen würde.

Ewig pflanzen lassen brauchst dich deswegen aber natürlich nicht.

Wie neurug schon gespostet hat, gibts die Richtlinien für die visuelle Qualität (also optische Mängel), wo genau gesagt wird, wieviele Fehler, bzw. in welcher Größe sie pro Scheibe vorhanden sein dürfen.
Bei dir scheint das ja erstmal überschritten worden zu sein, weil dafür spricht, dass schon der Glastausch zugesagt wurde und 2 Mal extra jemand angetanzt kam.

Rechtliche Tipps können wir dir hier nicht geben, aber zumindest die Vorgangsweise erklären: Schäden dokumentieren/fotografieren, und Liste der fehlerhaften Verglasungen (zB: "Pos. 1 Küche, Pos. 4 WC, etc.") schriftlich mitsamt einer angemessen Frist zur Fehlerbehebung reklamieren.
Mit angemessener Frist meine ich nicht 2 Tage, sondern etwa 4-5 Wochen.
Wird bei dir wohl nicht so bürokratisch sein, wenn er der Draht zur Firma besteht und die schon 2 Mal da waren.
Aber im Fall der Fälle wäre es wichtig, dass was schriftliches in der Hand hast ...

2. Möglichkeit wäre, die Haustür einbauen zu lassen und gleich danach zu sagen, dass du die Haustür erst dann bezahlst, wenn die Fenstergeschichte erledigt ist.
Wobei ich jetzt davon ausgehe, dass sich der Verkäufer eh nicht traut, dir eine Rechnung zu schicken, so lange da noch eine Reklamation läuft ... aber man weiß ja nie.

Was ist mit der Verglasung bei der Hebeschiebetür? Kam die falsch, oder defekt, oder gar nicht, oder ging die bei der Montage kaputt?
Müsste man wissen, wie hier der aktuelle Stand ist, bzw. diese Scheibe käme, um die Sache mit dem Estrich zu retten.
Notfalls gäbs auch die Möglichkeit, provisorisch anstatt der Verglasung ein Panell einzusetzen. Das macht man teilweise auch zB nach einem Einbruch mit beschädigter Verglsasung, damit das vorübergehend "zu" ist.

1
  •  TheBoss
14.11.2014  (#6)

zitat..
Jozo1 schrieb: Kann ich irgendwie rechtlich Vorgehen?!


Theoretisch schon, aber dir ist es wichtiger die Fernster ordentlich zu bekommen als sich mit Büroarbeiten zu quälen, oder? Dein Problem ist nun die Zeit.

Meine Vermutung: Die 3 werden sich gegenseitlich die Verantwortung / Kosten in die Schuhe schieben wollen.
Kommt "sehr oft" im Leben vor. emoji

Deshalb mein Vorschlag:
hole alle 3 (nocheinmal) vor Ort:
Fensterhändler + Fensterhersteller + Glasproduzent
und kläre ab: Wer macht was, was soll überhaupt gemacht werden und bis wann wird es gemacht?

Glasreparatur aka Carglass ist die günstigste Lösung für die 3 (von der Tankstelle :))
lt. Kaufvertrag hast ja neue Fenster gekauft, d.h. im Kaufvertrag steht nix von Fenster mit (ausgebesserten) Kratzern.


1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo TheBoss, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  Jozo1
14.11.2014  (#7)
@heinzi:
Rechnung bekamm ich vom Fensterhändler, da hab ich auch die Fenster gekauft und den KV unterschrieben. Von dem bekomme ich auch die Haustüre, allerdings habe ich die Haustüre nicht zusammen mit den Fenstern bestellt. HT habe ich erst nach dem 2. Termin bestellt, wo mir gesagt wurde dass die Gläser ausgetauscht worden sind.
Das mit den Kratzern ist auch für den Händler unverständlich,die Kratzer sind ca 10cm lang.

5 Fenster haben einen Kratzer (zufälligerweise an gleicher Stelle) 3 Gläser sind gesprungen (passierte beim Verladen (Fensterfirma und Händler wussten bescheid) und eben Hebeschiebtür fehlt ein Glaselement (laut aussage war dieses gebrochen beim Verladen) auch das wusste der Händler und Firma



1
  •  Jozo1
14.11.2014  (#8)

zitat..
Wie neurug schon gespostet hat, gibts die Richtlinien für die visuelle Qualität (also optische Mängel), wo genau gesagt wird, wieviele Fehler, bzw. in welcher Größe sie pro Scheibe vorhanden sein dürfen.


Richtig, allerdings wie oben geschrieben. mind 10cm länge und auch länger bei einem.. dies ist nicht mehr zulässig

Ich habe jetzt ein großes Problem weil der Estrich Ende November kommen sollte und da sollte alles zu sein. Doch mir fehlt eben bei der großen Schiebetür ein ganzes Glaselement.

zitat..
Theoretisch schon, aber dir ist es wichtiger die Fernster ordentlich zu bekommen als sich mit Büroarbeiten zu quälen, oder? Dein Problem ist nun die Zeit.


Natürlich wichtiger dass die Fenster alle ohne Mängel drin sind, schließlich habe ich auch für diese den vollen Preis bezahlt. Richtig Zeit ist nunmal Geld.



1
  •  nereug
15.11.2014  (#9)
Gläser kann man bei Fenstern zu jeder Zeit tauschen.

Wenn du mit deinem Lieferanten einen verbindlichen Tausch vereinbaren kannst - sollte mit leichten Druck möglich sein - dann kann so ein Tausch auch später erfolgen.

Macht ja auf der Baustelle vielleicht Sinn, damit nicht noch weitere Beschädigungen stattfinden.

Grundsätzlich sind die von dir beschriebenen Kratzer ein Mangel. Wichtig für einen für dich kostenlosen Tausch ist die Beweislage, ob diese Kratzer bereits bei Lieferung vorhanden waren oder beim Einbau passiert sind.
Wenn dies so ist kannst du das Geld für die Türe bedenkenlos zurück halten.

Gesprungene Scheiben halten in der Regel noch einige Zeit und bei einem fehlenden Glas gibt es wie Romeo schon schrieb die Notlösung mit einem Paneel - aber das fehlende Glas müßte ja eh schon am Weg sein, oder nicht?

1
  •  Jozo1
17.11.2014  (#10)

zitat..
Gesprungene Scheiben halten in der Regel noch einige Zeit und bei einem fehlenden Glas gibt es wie Romeo schon schrieb die Notlösung mit einem Paneel - aber das fehlende Glas müßte ja eh schon am Weg sein, oder nicht?


ich warte hier auf eine Antwort bezüglich des fehlenden Glases..wie gesagt letzte Info war das Gläser getauscht werden + fehlendes Glas eingesetzt wird.

1
  •  Jozo1
17.11.2014  (#11)
kurzes Update - also nach einem Telefonat mit dem Fensterhersteller kam jetzt folgendes raus:

Das fehlende Glas+ die Gläser die bei Lieferung bereits gesprungen waren sind bereits fertig und werden hoffentlich diese Woche getauscht.

Die anderen Gläser mit Kratzer wurden in Auftrag gegeben und das dauert ca. 14 Tage --> Bekomme ich laut Aussagen von der Dame auch schriftlich

dann hoffe ich mal dass sich der Hersteller auch an seine Info hält



1
  •  nereug
17.11.2014  (#12)
Das klingt ja hoffnungsvoll!

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Kaufentscheidung: Stabil vs. Actual