« Baurecht  |

Nachbar hat Erde abgegraben

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  schwisi
10.11. - 11.11.2014
14 Antworten 14
14
Wir haben im Zuge unseres Hausbaues an der Grundgrenze zum nächsten Bauplatz eine Garage mit Streifenfundament sowie eine Einfriedung mit Zaunsteinen errichtet.
Der Nachbarbaugrund wird momentan als Acker genutzt, wobei das angebaute nicht geerntet, sondern entsorgt wird. Nun hat der Nachbar rund um seinen Bauplatz einen Graben errichtet und die Erde in der Mitte des Grundstückes aufgeschüttet und verteilt. Er hat entlang unseres Streifenfundamentes ca. 40 cm abgegraben. Keiner weiß wofür dieser Graben gut sein soll. Er will uns einfach nur ärgern.
Jetzt fürchten wir natürlich, dass es unser Fundament auffrieren könnte.
Das ist noch nicht alles. Hinter der Garage haben wir einen Holzzaun, welcher nur Punktfundamente hat. Er hat stellenweise sogar unter dem Zaun durchgegraben. Die Erde bröckelt sicher mit der Zeit ab und fällt zu ihm hinüber.
Jeder rät uns ab sich mit unserem Nachbarn anzulegen. Er suche nur streit, sagen sie. Wir wissen, dass er gerne andere verklagt und jetzt haben wir Angst, dass er nur darauf wartet, dass wir auf ihn losgehen, damit er auf uns losgehen kann.
Was würdet ihr tun? An wen sollen wir uns wenden? Unser Bürgermeister hat nur den Kopf geschüttelt, als er es gesehen hat.
Wir wohnen in NÖ, falls dies wichtig ist.

  •  nereug
11.11.2014  (#1)
Grundsätzlich kann jeder auf seinem Grund machen was er will (selbst, wenn böse Absichten dahinter sind).

Ich würde mit ihm sprechen. Aber nicht anklagend.
Sonder mehr danach fragen, ob dieser Graben länger bleibt oder nicht - einfach damit man sich als Nachbar danach richten kann....

Vielleicht ergibt sich da eine positive Gesprächsbasis.

1
  •  2moose
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#2)
Burggräben rund ums Anwesen waren früher gang und gäbe emoji

Ich find nereugs Ansatz vielversprechend, die Frage nach dem "warum?". Es ist halt schwer, mit den ganzen "tollen Tipps" der Umgebung unvoreingenommen in ein Gespräch zu gehen ... aber genau das solltet Ihr tun. Habt Ihr noch Aushub übrig? ... den könntet Ihr Ihm anbieten, damit er seine Burg noch höher setzen kann emoji

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#3)

zitat..
nereug schrieb: Grundsätzlich kann jeder auf seinem Grund machen was er will

Na, ganz so is es nicht! Da gibts schon einige Regeln einzuhalten. Z.B.: wenn das Nachbargrundstück auch im Bauland ist, dann handelt es sich um Niveauveränderungen, die bewilligungspflichtig sind. Nur den Kopf zu schütteln, ist ein bißchen zuwenig, was da der Herr bürgermeister anbietet.

Aber; ich kenn die Diskussion, die da jetzt wieder startet ja schon von anderen ähnlichen Threads: nur nicht die gute NAchbarschaft aufs Spiel setzen, nur nicht ein ganzes Leben in Streit und Feindschaft mit dem NAchbarn verbringen usw. Heißt mit anderen Worten: einer "macht was er will" und der andere muss es halt dulden.

Nur damit hier kein Mißverständnis entsteht: Natürlich steht an erster Stelle zunächst einmal ein Gespräch. Das ist wohl klar. In das Gespräch sollte man aber nicht ahnungslos gehen und seine Rechte ganz genau kennen. Einerseits, damit man sich selbst mit div. Forderungen nicht vergalloppiert und andererseits soll einem der NAchbar auch nicht über den Tisch ziehen.
Meine Erfahrung aus der Praxis (und auch hier bei den div. einschlägigen Threads): schön reden und immer nachgeben hilft bei so manchen Typen nichts. Da muss man dem Nachbarn schon auch mal zeigen, wo´s lang geht. Gute NAchbarschaft hin oder her (wenn einer immer alles schlucken muss, ist´s ohnehin keine "gute NAchbarschaft")!

1


  •  2moose
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#4)
Ich hab mittlerweile gelernt, Probleme dann anzugehen, wenn sie da sind. Und sie nicht vorher herbeizuschwören und aufzublasen ... das mag zur Zufriedenheit gereichen wenn man juristisch versiert ist.

zitat..
Karl10 schrieb: schön reden und immer nachgeben

Dazu hat niemand geraten.

Es gibt tatsächlich einen Weg zwischen "alles gefallen lassen" und "Nulltoleranzpolitik". Wie in jeder anderen Beziehung auch.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#5)

zitat..
2moose schrieb: Probleme dann anzugehen, wenn sie da sind. Und sie nicht vorher herbeizuschwören und aufzublasen

schwisi hat offensichtlich ein Problem, sonst hätt er/sie ja nicht hier gepostet.
Von "herbeischwören" ist auch keine Rede.

zitat..
2moose schrieb: Es gibt tatsächlich einen Weg zwischen "alles gefallen lassen" und "Nulltoleranzpolitik". Wie in jeder anderen Beziehung auch.

Bin ich voll bei dir. Soll aber nicht einseitig sein. Mehr gibts da eigentlich nicht zu sagen und vor allem: ist ja irgendwie selbstverständlich, oder?

Bin deshalb hier aufgesprungen, weil als 1. Antwort sofort kam:

zitat..
nereug schrieb: Ich würde mit ihm sprechen. Aber nicht anklagend.

Also so nach dem Motto: nur ja immer lieb sein, ja nicht zuviel aufbegehren, immer nur ganz vorsichtig nachfragen, jeder kann ja tun was er will.... usw. - und dass da drüben ohne erforderliche Bewilligung herumgefuhrwerkt wird, bleibt da (vorerst) ohne Beachtung - hat mich halt persönlich ein bißchen gestört

1
  •  2moose
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: schwisi hat offensichtlich ein Problem, sonst hätt er/sie ja nicht hier gepostet.
Von "herbeischwören" ist auch keine Rede.

Er hat ein Problem mit dem Graben. Aber noch kein persönliches mit dem Nachbarn ... so war das gemeint emoji

Ich kenns aus dem Geschäftsleben ... z.B. Preisverhandlungen ... wenn da jeder seine Grenzen strikt absteckt gibt genau keine Einigung und/oder zwei Verlierer. Wenn mir so ein Mensch gegenübertritt, der schon ganz konkret die Grenzen für beide zieht (nicht auf Grundgrenze bezogen), wer nachzugeben hat, dann gestalten sich die Verhandlungen entsprechend "unerfolgreich".
Ich finds einfach ned produktiv, wenn schwisi mit einem Rucksack voller Abneigung (Dritter!) und der juristischen Keule beladen wird und so ins Gespräch geht. Da is der Zwist eh schon vorprogrammiert.

1
  •  schwisi
11.11.2014  (#7)
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Das mit der bewilligungspflichtigen Niveauabsenkung im Bauland ist ein super Hinweis!
Hilfreich wäre zu wissen, ob man ihn dafür belangen kann, wenn es einem das Fundament hebt und Risse entstehen.
Unser Nachbar ist definitiv nicht auf gute Nachbarschaft aus. Die Absenkung des Randes trifft den nächsten Nachbarn auch. Dieser kann jetzt ohne Leiter seine Hecke nicht mehr schneiden und sein Fundament liegt genauso frei wie unseres. Man muss dazu sagen, dass die beiden schon länger in Feindschaft leben. Das Heckenschneiden des anderen Nachbarn ist ihm schon immer ein Dorn im Auge.
Vielleicht kann man ihn wirklich friedlich stimmen, wenn man ihm Erde schenkt. Darauf soll er ganz gierig sein. Wenn das nichts hilft, dann ist es sicher hilfreich die Gesetze zu kennen.

1
  •  2moose
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#8)
D.h. Du wirst da - im wahrsten Sinne des Wortes - in Grabenkämpfe reingezogen weil ein Nachbar am Grund des anderen seine Hecke schneidet? Und der "Arme" braucht jetzt ne Leiter wenn er auf fremdem Grund rumturnt ...



1
  •  schwisi
11.11.2014  (#9)
Ja, Grabenkämpfe, so in der Art.
Bei der Bauverhandlung damals war der Nachbar von der Garage an der Grundgrenze sichtlich nicht begeistert. Vielleicht will er es uns jetzt heimzahlen, so nach dem Motto, jetzt seht ihr was ihr davon habt und wehe das Fundament ragt irgendwo zu ihm hinüber. Am liebsten würde er es bestimmt komplett freilegen.
Ich glaube nicht, dass er jemals neben uns bauen wird, obwohl er einen baldigen Baubeginn schon mal angedeutet hat. Er will uns aber glaube ich nur Angst machen. Das ganze Dorf kann ihn nicht ausstehen. Wenn er kommt, dann gehe ich nicht ins Freie. Der Bauplatz ist nur deshalb ein Acker, damit er Präsenz zeigen kann. Eine Wiese wäre ja zu schnell abgemäht. Beim Ackern kann er ja vielleicht noch ein paar Krümel Erde vom Nachbarn erwischen.

1
  •  Richard3007
11.11.2014  (#10)
Grundsätzlich ist es so, er darf mit seinen Grabarbeiten die Statik deiner Gebäude welche bewilligt wurden nicht beeinträchtigen. Das heißt wenn es Schäden gibt, hat er dafür auch finanziell grade zu stehen.
Ich würde alles mit Fotos dokumentieren, auch, wenn noch möglich vorher und nachher Bilder sammeln.
Er darf mit seiner Wiese/Acker machen was er will (solange rechtlich gedeckt, als Müllhalde benutzen wäre z.B. verboten), aber er muss Sorge tragen, dass die anderen Grundstücke keinen Schaden nehmen. Wenn er will, kann er auch 2 Meter runtergraben. Solange er mit Absicherung dafür sorgt, dass dein Garten/Gebäude was auch immer wegrutscht.

1
  •  MinMax
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#11)

zitat..
Karl10 schrieb: Natürlich steht an erster Stelle zunächst einmal ein Gespräch. Das ist wohl klar. In das Gespräch sollte man aber nicht ahnungslos gehen und seine Rechte ganz genau kennen. Einerseits, damit man sich selbst mit div. Forderungen nicht vergalloppiert und andererseits soll einem der NAchbar auch nicht über den Tisch ziehen.

das ist ganz genau auf den Punkt getroffen. Meine zwei haben bis heute in diversen Fällen meine Ahnungslosigkeit ausgenutzt und sich diverse Sachen zwischenzeitlich "gesichert". Heute gehe ich genau wie Karl10 das schreibt, ordentlich vorbereitet in die "netten" Gespräche und auch da bin ich immer wieder perplex was sich die Leute einfallen lassen nur um einfach einen mundtot zu machen, Irrsinn.

1
  •  nereug
11.11.2014  (#12)
So wie MinMax es schreibt habe ich es auch gemeint, aber wie der Threadbeginner um 12:40 geschrieben hat, dürfte das Klima schon ziemlich vergiftet sein, wenn man sich nicht einmal mehr normal begegnen kann und sich aus dem Weg geht. Aus diesen Grund wollte ich mit meinem Anfangstipp dies in diese Richtung lenken.

Weil ein Gespräch welches mit gegenseitigen Vorwürfen beginnt, bringt gar nichts. Schlimmstenfalls muß man vor Gericht!

Aber wenn das Klima schon so bescheiden ist, daß ein normales Gespräch nichts bringt, geht nur folgendes. Sich informieren ob er etwas rechtswidriges getan hat. Wenn ja schriftlich zur Behebung auffordern. Wenn er das nicht macht einklagen.

Aber ein Graben an der Grundstücksgrenze ist grundsätzlich nicht rechtswidrig. Sorge wird er tragen müssen, daß Gebäude nicht wegrutschen. Erde die runterrollt wird nicht rechtlich zu schützen sein. Und wenn eine Mauer Frostschäden nimmt sieht man dies leider erst nach Jahren. Da steht man dann in der Beweisnot - also dokumentieren.

1
  •  bobthebuilder
11.11.2014  (#13)

zitat..
Richard3007 schrieb: Grundsätzlich ist es so, er darf mit seinen Grabarbeiten die Statik deiner Gebäude welche bewilligt wurden nicht beeinträchtigen. Das heißt wenn es Schäden gibt, hat er dafür auch finanziell grade zu stehen.


Gibts da nicht einen anderen aktuellen Thread dazu wo ein nachbar seinen Pool mit bewehrter Erde gefährdet sieht und der Bauherr (TE) neben deshalb seinen ganzen keller mit Unterfangung machen muss...quasi sicht der anderen Seite.
muss ich mal suchen

EDIT:
hier
http://www.energiesparhaus.at/forum/36521

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#14)
@schwisi -

zitat..
schwisi schrieb: Wenn er kommt, dann gehe ich nicht ins Freie.


Ich kann dir nur den Rat geben, dich von den Nachbarn ned beeinflußen zu lassen und auch nich von den anderen Ortsbewohnern (ala der is so böse, deppert, oder was auch immer)...

Wichtig sind die rechtlichen Grundlagen und sonst eigentlich nix emoji
-) Ist sein Grundstück auch als Bauland gewidmet (kann man im Flächenwidmungsplan einsehen)?
Wenn ja, ihn mal nett nach der Baubewilligung fürs Runtergraben/Aufschütten fragen, da du ja anscheinend nichts davon wußtest.
Dann kannst auch gleich bei der Gemeinde nachfragen, ob die Ablagerung von seinen Sachen angezeigt wurde, wenn er keine Widmung als Grünland- Land- und Forstwirtschaft hat (§15 NÖ Bauordnung).

-) Sind die Grenzen vermessen und im digitalen Grundstückskataster eingetragen?
Dann sollte klar sein, wo die tatsächlich sind.
Also entweder steht euer Zaun dann falsch, oder er hat bei euch rumgegraben...beides ist nicht zulässig.

Die ganzen Nachbarschaftsthemen sollte man grundsätzlich emotionslos und vorurteilsfrei angehen.
Es gibt mittlerweile für echt alles Vorschriften und Gesetze, an die man sich halten muß...egal ob man davon begeistert ist oder nicht.
Die Nachbarn müssen keine Freunde sein/werden...meiner schaut auch auf die andere Straßenseite, wenn er bei mir vorbeigeht, das beeinflußt aber mein Leben nicht wirklich emoji

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Sanierung mit Neubau - Energieausweis