Verzwickte Situation
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natürlichwenn die bank von sich aus "auf kulanz" verweist, weiß jeder, dass die rechtlich nix wirklich fodern können, sonst täten's das ja eh.
verletzung vorvertraglicher aufklärungspflichten ist ein schönes stichwort. http://www.jusline.at/6._Vorvertragliche_Informationspflichten_VKrG.html da kann man trefflich streiten, bringt aber auch nix, wenn die bank dann auf stur schaltet. daher würde ich da mal verhandeln versuchen und checken, ab wann ihr die mögliche nichtinanspruchnahme ins spiel gebracht habt. |

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