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Schlussrechnung bezahlt - Nachforderung [B]

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  •  Muffin
  •  [B]
  •  [Burgenland]
21.2. - 22.2.2013
14 Antworten 14
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Hallo zusammen,
habe ein riesen Problem und hoffe, dass ich im richtigen Unterforum poste und mir jemand weiterhelfen kann...

... wir haben unseren Installateur nach Fortschritt in Teilrechnungen bezahlt (Erdwäre, FBH, Installationen) und haben im Jänner nach Fertigstellung die Schlussrechnung erhalten und auch bezahlt - die Leistung hat ja gepasst. Insgesamt entsprach der Gesamtbetrag in etwa der vereinbarten Summe (etwas mehr durch vereinbarte Extraleistungen.

So und nun ruft der Installateur uns an und meint er hätte sich da verrechnet und durch etliche Sonderleistungen und mehr benötigtes Material usw. bla bla wären eigentlich noch ca. € 10.000,- offen. Die Bestätigung dass alles beglichen ist haben wir aber schon im Jänner mit der Schlussrechnung erhalten.

Kann er da einfach nachträglich noch etwas verrechnen? Ist das unser Problem das er sich da verrechnet hat? Haben wir hier eine Chance dass er auf der neuen Schlussrechnung sitzen bleibt oder müssen wir das bezahlen?

Bitte um Hilfe - bin schon am verzweifeln...emoji
Danke vorab!!

  •  Jelly
21.2.2013  (#1)
wie wurde denn das mit diesen vereinbarten extraleistungen dokumentiert?

scheint das irgendwo auf? also "WAS" wurde extra gemacht, und "WIEVIEL" mehrkosten sind vereinbart

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  •  Muffin
21.2.2013  (#2)
wir haben extra Leistungen mündlich beauftragt wie z.B. dass der Installateur unsere Regenwasserzisterne anschließt... diese Mehrkosten sind ja auch in Ordnung.

Aber er verlangt jetzt mehr Geld weil er das Material ansich falsch berechnet hat und mehr gebraucht hat usw... das find ich halt nicht in Ordnung oder geht das einfach so? Aber wozu brauch ich dann einen Kostenvoranschlag und einen Vertrag wenn dann sowieso irgendwas verrechnet wird...
bin grad ziemlich verärgtert und € 10.000 ist jetzt nicht gerade wenig Geld wie ich finde...

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  •  johro
  •   Gold-Award
21.2.2013  (#3)
hallo - habe ihr ein angebot wo diese "offenen" posten beschrieben wurden? dies wurde dann beauftragt+ausgeführt nehme ich an?
wenn die Posten dann auf der Schlussrechnung fehlen dann kann er natürlich die noch offenen Posten nachverrechnen. würde ich mit gesundem Menschenverstand so sehen, bin aber kein jurist.


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  •  creator
  •   Gold-Award
21.2.2013  (#4)
jeden tag derselbe häuslschmäh 3 mal gemacht und er - braucht bei kunden wie dir nix mehr hackeln... würde den bei der innung anzeigen.

eine grundsätzliche kenntnis des kschg ist immer anzuraten, wer vor vollendung der leistung zahlt, ist eh selber schuld - §1170 abgb.

ich hoffe, ihr hattet ein angebot, das auch den namen "kostenvoranschlag" verdeint und nicht irgendeinen wisch, wo dann sowas wie "abrechnung nach tatsächlicher leistung in regie" o.ä. schwachsinn.

dann gilt:

zitat..
Kostenvoranschläge

§ 5. (1) Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags im Sinn des § 1170 a ABGB durch den Unternehmer hat der Verbraucher ein Entgelt nur dann zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist.

(2) Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag des Unternehmers zugrunde gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, wenn nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt ist.


ihr hattet noch dazu schon - hoffentlich überprüfte - teilrechnungen und dann eine "schlussrechnung" bezahlt, mit protokoll und abnahme.

hast du die regie-schmähvariante ist dies nichtig, weil unbestimmt und gröblich benachteiligend isd § 6 abs 3 kschg:

zitat..
(3) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung ist unwirksam, wenn sie unklar oder unverständlich abgefaßt ist.

das gilt nonaned auch für die vorgehensweise gem. §6 abs. 2 z 4 kschg,

zitat..
dem Unternehmer auf sein Verlangen für seine innerhalb von zwei Monaten nach der Vertragsschließung zu erbringende Leistung ein höheres als das ursprünglich bestimmte Entgelt zusteht;

denn wer ist schon so blöd und handelt beim kv ein einseitiges preiserhöhungsrecht aus? wird wohl niemand sinnvoll vereinbaren, hier ist wohl eher von §6 abs1 z 5 kschg auszugehen sein.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462
damit kann er mit dem schmäh bestenfalls sch...en gehen, schlimmstenfalls zeigst ihn wegen gewerbsmäßigen betruges an. also kläre das am besten mit dem vki ab: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598

ein kaufmann haftet auch für die richtigkeit seiner rechnung - http://www.np-wp.at/Merkblatt-Rechnung-Neu.pdf

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  •  Jelly
21.2.2013  (#5)

zitat..
ich hoffe, ihr hattet ein angebot, das auch den namen "kostenvoranschlag" verdeint und nicht irgendeinen wisch, wo dann sowas wie "abrechnung nach tatsächlicher leistung in regie" o.ä. schwachsinn.


naja das ist eben die frage, ob es ein A) angebot, B) verbindlicher kostenvoranschlag oder C) unverbindlicher (freibleibender) kostenvoranschlag war

bei A) und B) sollte die sache klar sein, der unternehmer hat pech gehabt, bei C)??? ists dann eben eine andere sache

wieviel % sind denn diese 10.000,- in relation zum gesamten auftragsvolumen???

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  •  kech
21.2.2013  (#6)
Wenn Ihr den Auftrag auf Grund eines Fixangebots erteilt habt und sich der Installateur verrechnet hat, ist das sein Problem.
Bei Bezahlung nach tatsächlichem Aufwand sollten eigentlich Lieferscheine oder Ähnliches vorliegen, die von Euch mit Unterschrift bestätigt wurden. Stimmen die nicht mit den Nachforderungen überein, habt ihr sicher gute Karten.

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  •  Muffin
21.2.2013  (#7)
Danke für die zahlreichen Rückmeldungen.

Lieferscheine haben wir keine bekommen und wurden auch nicht vorab über Mehrkosten informiert bzw. wo mehr Material benötigt wird und warum. Es wurde einfach fertig gestellt und erst jetzt nach der Schlussrechnung erwähnt.

Das Problem ist leider auch - ja ich weiß selber schuld - das wir einen Teil der Kosten ohne Märchensteuer vereinbart haben, also quasi einen Gesamtendbetrag. Und dieser wurde nun um über 30% überschritten.

Muss mir alle Unterlagen daheim nochmal in Ruhe ansehen aber wir werden auf jeden Fall den VKI kontaktieren.
Langsam glaub ich wir gehören zu der dummen Sorte Bauherren - das gleiche Thema haben wir zeitgleich mit unserem Dachdecker... ich hoffe das lässt sich alles klären.

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
21.2.2013  (#8)

zitat..
Langsam glaub ich wir gehören zu der dummen Sorte Bauherren

nö tut ihr nicht, sonst hättet ihr die 10k ohne nachfrage bezahlt... es ist wie es creator schreibt, ich habs auch schon erlebt ... immer wieder derselbe schmäh...

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  •  mikee
  •   Gold-Award
21.2.2013  (#9)
YoBei uns hat´s die Baufirma mit über 6k versucht, allerdings bevor sie die Schlussrechnung gestellt haben.

Gruss,
mikee

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  •  Jelly
21.2.2013  (#10)

zitat..
das wir einen Teil der Kosten ohne Märchensteuer vereinbart haben, also quasi einen Gesamtendbetrag. Und dieser wurde nun um über 30% überschritten.


naja den teil ohne steuer kann man sowieso vergessen, was das betrifft

vorsicht sollte man auch walten lassen, wenn man aufgrund eines zB "budget-angebotes" was bestellt oder so ;)

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  •  Muffin
21.2.2013  (#11)
Was meinst du mit budget-angebot? emoji

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.2.2013  (#12)
ok, bei all dem blödsinn, der halt passiert istschlussrechnung heißt so, weil danach mit dem zahlen schluss ist...emoji wie gesagt: der haftet für seine rechnung. wenn er zu blöd zum rechnen ist, sein pech.

nach haftrücklass, mängel und gewährleistung brauch' ma ohne "märchensteier" ned reden... ned so schlau...

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  •  Jelly
22.2.2013  (#13)

zitat..
Was meinst du mit budget-angebot


naja ich wei0 nicht ob das in der baubranche so üblich ist, aber in meiner branche (anlagenbau/umwelttechnik) gibts öfter mal "budget-angebote" die sind aber eher dazu da, dass man ausschreibungen erstellen kann. also es geht da nur darum, zu wissen, in welchem preisrahmen sich ein projekt bewegt (da gehts bei mir aber um 2-3 mio aufwärts ;))

könnte mir aber vorstellen, dass sowas durchaus auch im minenfeld "baubranche" vorkommt

zitat..
nach haftrücklass, mängel und gewährleistung brauch' ma ohne "märchensteier" ned reden... ned so schlau...


naja beim "offiziellen" teil ist das natürlich schon möglich oder etwa nicht?

der unternehmer ist weniger dran interessiert dass das mit dem schwarzen geld raus kommt als der kunde oder etwa nicht?

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  •  creator
  •   Gold-Award
22.2.2013  (#14)
bei der ersten frage ja, bei der 2. kommt's halt schwer - drauf an, wer kunde ist und wie die firma dasteht...

mal was zum schmunzeln: aufwendungen für die beschaffung von schwarzgeld sind keine betriebsausgabe:

https://findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F0700-W%2F09%22

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