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Aufschließungskosten bebautes Grundstück [OÖ]

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  •  woife79
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
30.1.2013
7 Antworten 7
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Hallo zusammen,

für unser Bauvorhaben , das ich samt Grundriss (Kommentare dazu sind immer noch herzlich willkommen) hier http://www.energiesparhaus.at/forum/29824_1 kurz vorgestellt habe, forderte ich von meiner Heimatgemeinde eine überschlagsmäßige Berechnung der Aufschließungsbeiträge an. Unser Grundstück ist relativ groß (ca. 3000m²), als Bauland gewidmet und darauf wollen wir ein Einfamilienhaus mit ca. 160m² WF errichten. Auf diesem Grundstück befindet sich bereits mein Elternhaus und ein Nebengebäude, die Zufahrt wird gemeinsame genutzt und das Elternhaus ist an Kanal und Wasser angeschlossen.

Nun habe ich den „Kostenvoranschlag“ der Gemeinde erhalten und bin natürlich über die hohen Beiträgen nicht erfreut (Kanalanschlussgebühr 3554€, Verkehrsflächenbeitrag 4498 €). Beim genaueren durchsehen der Berechnung bin ich auf das Merkblatt für Aufschließungsbeiträge und Erhaltungsbeiträge nach dem Oö. Raumordnungsgesetz 1994 gestoßen (http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/ooe/Merkblatt_AB_1.pdf). Darin ist zu lesen dass eine der Voraussetzungen für das Einheben der Aufschließungsbeitrags ist, dass das Land unbebaut ist.
Unsere Parzelle ist ja schon mit Gebäuden bebaut und an Straße, Kanal und Wasser angeschlossen. Muss ich wirklich die gesamten Aufschließungskosten erneut bezahlen? Was meint ihr?
Hat jemand im Forum die gleiche Problematik oder genauere Kenntnisse in Bezug auf die Aufschließungskosten?

Danke für eure Hilfe
Woife79

  •  Jelly
30.1.2013  (#1)
hallo

zunächst mal will ich nur, der ordnung halber, fargen, ob das wirklich "nur" eine einzige, große parzelle ist?!?!

meines wissens müsste dann KEINE aufschließungsgebühr mehr anfallen, weil für jedes grundstück nur EINMAL diese gebühr verrechnet werden darf

aber da melden sich sicher noch "wissendere" user zu wort ;)

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  •  bauherr79
30.1.2013  (#2)
Scheint mir, als wären diese Gebühren nur Anschlußgebühren. Aufschlißungskosten sind nur einmal zu bezahlen und zwar bei der Umwidmung auf Bauland. Habe selbst ein Grundstück über 3000 m2 und echte Aufschließungskosten betragen hier an die 30.000,-- Euro.
Kanalanschlußgebühr, dann vielleicht Gasanschlußgebühr, Stromanschluß etc mußt du natürlich zahlen, da diese für jedes neue Eigenheim zu entrichten ist. Aber Aufschließungsgebühren für das Grundstück mußt du keine bezahlen.

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  •  kalki80
30.1.2013  (#3)
Hallo Woife79! - Zuerst mal...
Es gibt Aufschließungskosten und ANSCHLUSSkosten!
Die Aufschließungskosten sind für das unbebaute Land und berechnen sich folgendermaßen:
Wurzel aus der Grundgröße X 1,25 (wenn Bauklasse 2) X Einheitswert der Gemeinde (aktuell 300 - 450€!)
--> wärst du in meiner Gemeinde müßtest du ~30K zahlen!
Die Aufschließungskosten werden eingehoben für das, daß ein Kanal da ist, ist es Straßen gibt, sprich für die Infrastruktur der Gemeinde....nur da ist die Benutzung noch nicht gerechnet.
Darum gibt es noch die ANSCHLUSSkosten:
Kanal, Wasser, usw.
Da das große Grundstück ja schon als Bauland deklariert und anscheinend auch schon aufgeschlossen ist, fallen ja gottseidank die 30K weg.
Was ich nicht kenne ist der Verkehrsflächenbeitrag...den ,vermute ich jetzt nur(!), werdens einheben, da ja mehrere Häuser auf der Parzelle stehen.

lg,

PS.: Die Kanalanschlußgebühr liegt im Schnitt und ist nicht übertrieben.Die ist bei jedem neuen Haus zu bezahlen und hat nichts mit der Aufschließung zu tun.
EDIT: Bauherr79 war schneller!emoji

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  •  Jelly
30.1.2013  (#4)
und ich dachte, dass da zu den beträgen die du genannt hast NOCH DAZU die aufschließung kommen soll

okay, wenn nicht, dann ists, wie meine vorredner geschriben haben absolut im normbereich ;)

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  •  woife79
30.1.2013  (#5)
@Jelly: ich kann mit Sicherheit sagen, dass es sich um ein gesamtes Grundstück handelt (Ich bin bereits Eigentümer und kenne den Grundbuchauszug).

Mir geht es vor allem um den Verkehrsflächenbeitrag (4498 €) der ja laut oben genannten Merkblatt dem Aufschließungsbeitrag zuzurechnen ist. Er wurde so berechnet:Wurzel aus gesamter Fläche des Grundstücks x 3
(hypoth. Fahrbahnbreite) x 65 Euro, dieser Betrag wird um 60 % vermindert. Mit meinen Zahlen ergibt das die 4498 €.
Aber wie gesagt sind diese Aufschließungskosten bei bebauten Grundstücken wirklich erneut zu bezahlen?



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  •  kalki80
30.1.2013  (#6)
Aha - Ich muß mich rausnehmen...bin NÖ...da gibt es keinen Verkehrsflächenbeitrag! Hab aber im Netz gefunden, dass schon geleistete VF Beiträge des Grundstücks tlw. angerechnet werden können.
Dei Frage ist auch, ob du die ganzen 3000m² für die Berechnung heranziehen mußt, wenn du nur einen Teil neu bebaust. Ich glaub das wir ein Gang zur Gemeinde.

lg,

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  •  kalki80
30.1.2013  (#7)
Aufschließungskosten - Die sind defintiv nicht nochmal zu bezahlen (keine 30k)! Wenn da was anderes kommt bitte melden! Bzgl. VF Beitrag schaut das mMn anderst aus.

lg,

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