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bestehende Fenster an Grundgrenze (NÖ) [NÖ]

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  •  mpreis76
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
31.8. - 2.9.2012
12 Antworten 12
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Wir haben vor 2 Jahren in Niederösterreich ein Grundstück gekauft. Am Nachbargrundstück steht ein Bungalow - geschätzte 1,5 bis 2 Meter von der Grundgrenze entfernt.

In der Außenwand nahe der Grundgrenze befinden sich etliche Fenster (alles Altbestand - keine bauliche Veränderung.

Hat man in diesem Fall eine Möglichkeit, den Nachbar zu belangen?

  •  samoth
31.8.2012  (#1)
Warum hast dann gekauft wenn dich die Umgebung stört?

Ab und zu versteh´ ich die Welt nicht mehr.

lg
tom

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  •  mpreis76
31.8.2012  (#2)
Mich stört die Umgebung nicht.

Es ist nur so, dass uns der Nachbar jetzt mit allen möglichen Sachen auf den Nerv geht und daher suche ich gewisse Argumente, mit denen ich ihn "mundtot" machen kann.

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  •  zuhoererKB
31.8.2012  (#3)
Warum gehts nicht einfach aufs Baumat und legst ihnen die Sache mit den Fenstern vor. Samt Fotos und Skizze, dann brauchen sie nicht vor Ort zu erscheinen und es geht schneller das du Auskunft erhältst.
Oder du fragst einfach allgemein nach wei weit man in dieser Gegend an die Grundgrenze mit Fenstern bauen darf oder damals durfte?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
31.8.2012  (#4)
Versteh die Aussage nicht...der Nachbar kann dich ja nur nerven, wenn du ihm zuhörst...

Wenn du alles entsprechend der Bauordnung usw. machst, kann er sich neben dir am Kopf stellen...

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
31.8.2012  (#5)
willst du...jemand belangen, weil er aus dem fenster rausschaut? das haus wird unter bestandsschutz fallen, auch wenn es nach aktuellen gesetzen so neu nicht mehr gebaut werden dürfte.

versuch das anders zu lösen anstatt jemand mundtot zu machen, musst ja die nächsten jahrzehnte mit ihm auskommen. lad ihn mal auf ein bier ein, sobald du einen kühlschrank auf der baustelle hast und check mal den typen ab.

ansonsten kann man ja immer noch eine hecke oder bäume pflanzen und weiterhin freundlich grüßen.

nur meine meinung, auch wenn du danach nicht gefragt hast :)

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
31.8.2012  (#6)

zitat..
Hat man in diesem Fall eine Möglichkeit, den Nachbar zu belangen?


auch wenn so heutzutage wahrscheinlich nicht mehr gebaut werden darf, kannst du nur rausfinden ob seine hütte so wie gebaut auch bewilligt wurde --> bauamt
aber ansonsten würde ich aber auch das gespräch mit ihm suchen und prüfen wie haltlos seine nervigkeiten sind, ist zehnmal besser als über das bauamt ihn zurückzuärgern..

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  •  zuhoererKB
31.8.2012  (#7)
Was hat denn der Nachbar für Sorgen mit denen er dich belästigt`?

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  •  mpreis76
31.8.2012  (#8)
@zuhoererKB - Wir haben eine Garage an der Grundgrenze gebaut und er behauptet nun, dass unser Dachstuhl über die Grundgrenze schaut.
Ich habe ihm erklärt, dass wir den Dachstuhl an dieser Seite noch kürzen werden und eine Saumrinne montieren werden, sodass keinesfalls irgendetwas über die Grenze schaut.

Das sehe ich vollkommen ein und habe auch überhaupt kein Problem, die Sache zu korrigieren.

Damit nicht genug regt er sich auf, weil wir vor Baubeginn ihm nicht genau erklärt haben, was wir machen und ihm mehr oder weniger keine Extrawurst gebraten haben.

Als nächstes hat er Bedenken, dass durch unseren Bau seine Thujen nicht genug Licht von der Seite bekommen und eingehen werden. Dies führt seiner Ansicht nach dann unweigerlich dazu, dass der Wert der Immobilie unsagbar sinkt ...

Der Mann ist über 80 und, wie diese Sachen zeigen, ein ziemlicher Erbsenzähler und ein Nörgler.

Aus dem Grund möchte ich ihm mal einen kleinen Konter geben.



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  •  ildefonso
  •   Bronze-Award
31.8.2012  (#9)

zitat..
Aus dem Grund möchte ich ihm mal einen kleinen Konter geben


Geh bitte ... glaubst dass der (oder Du) nach dem von Dir beabsichtigten Konter dann besser drauf ist?

Ich kenne keine Nachbarschaftsstreitigkeit die durch Eskalation, oder gar durch den Gang zu öffentlichen Stellen, sich irgendwie gebessert hat.
Das artet dann immer mehr in irgendwelche Kleinigkeiten aus, nur mehr des Streiten oder des Rechthaben wegens. Die einzigen die happy sind, sind die Anwälte (hatte in meiner family einen solchen Fall, ebenfalls wegen div. baulicher Kleinigkeiten; nach Jahren des Rechtsstreits wurde dann irgendwann begonnen sich gegenseitig die Haustiere zu vergiften).

Sogar wenn sich (stark übertrieben gesagt) rausstellt dass seine Hütte illegal ausgeführt wäre, glaubst dass nach der Zustellung des Abrissbescheids euer Verhältnis besser wird und er sich für Deine Aufklärungsarbeit bedankt?

Wäre mal ein guter Zeitpunkt Deine Grenzverletzung zu korrigieren mit der Du Deinen Nachbarn belästigst.

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  •  mpreis76
31.8.2012  (#10)
@ildefonso - Ich habe ja bereits geschrieben, dass ich die grenzüberstehenden Sparren kürze und somit alles korrigiere, was nicht rechtens ist.

Wenn du dich von meinem Beitrag belästigt fühlst, dann ignorier ihn einfach ...

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  •  ildefonso
  •   Bronze-Award
31.8.2012  (#11)

zitat..
Ich habe ja bereits geschrieben


Ja, ich hab' es eh gelesen dass Du Deine "Grenzüberwüchse" auf den Nachbargrund wieder entfernst.

Dass bei sowas ein Nachbar nicht happy ist kann man nachvollziehen (auch wenn es in der Praxis wohl wurscht ist).

Wenn man sowas im Detail vorher mit dem Nachbarn bespricht, kann man schon vorab div. Konflikte vermeiden.
Du schreibst ja selbst, dass Dein Nachbar gerne VORHER gewußt hätte was da direkt vor seiner Nase passiert.

zitat..
Wenn du dich von meinem Beitrag belästigt fühlst, dann ignorier ihn einfach ...


Wenn Du mit Deinem Nachbarn auch so kommunizierst, wäre das evtl. eine Erklärung ...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
2.9.2012  (#12)
@mpreis - Stell das mit deinem Dachstuhl richtig, wie du geschrieben hast und lass es gut sein.

Den Rest kannst getrost ignorieren.
Der Nachbar hatte vor/bei der Bauverhandlung genügend Zeit, die Pläne usw. zu "begutachten".
Nach der Baubewilligung gibts noch ein paar Wochen Einspruchsfrist und ab dann ist die ganze Sache rechtskräftig.

Man muß keinem was extra erklären und auch begründen, warum man irgendwas so oder so macht...
Das Argument mit den Thujen ist lächerlich und er hat kein Recht auf "Licht für die Hecke", mal abgesehen davon, dass die durch die Garage auch nicht eingehen werden.

Ich würd dir im SInne der Schonung deiner Nerven empfehlen, das dem Nachbarn einmal so zu sagen und ihn dann ignorieren, wenn er wieder mal zu sudern beginnt...oder ans Bauamt/Gemeindeamt verweisen...

Wennst ihn da jetzt irgendwie beim Bauamt anschwärzen willst, was höchstwahrscheinlich eh aussichtslos ist, kann er dir in Zukunft noch mehr aufn Nerv gehen.
Ich will ja ned den Teufel an die Wand malen, aber wenn z.b. jedes mal, wenn dir ein "Freund" hilft, die Polizei vor der Tür steht, kanns echt mühsam werden emoji



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