Verkehrsflächenbeitrag OÖ
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Ich würd da an deiner Stelle auf deiner zuständigen Gemeinde nachfragen. Die können dir das - wenn sie die örtlichen Gegebenheiten kennen - relativ schnell sagen. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass das ganze in der OÖ Bauordnung in den §§ 19-22 geregelt ist.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000411 Generell stehen die meisten Gemeinden (zumindest die, die ich kenne) in dieser Hinsicht gerne mit Beratung und Hilfe zur Seite. Ist ja auch in deren Interesse die Bewohner in der Gemeinde zu halten bzw. neue Bewohner zu bekommen. Sollte dir der zuständige Bearbeiter die Auskünfte verweigern, so würde ich den Bearbeiter fragen, ob er schon jemals was von Manuduktionspflicht und dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (speziell §13a) gehört hat. Aber soweit wirds eh nicht kommen. Und falls doch, wird dir Creator vermutlich eh alle rechtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten aufzeigen ![]() |

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