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Zuerst mal mit dem Zimmerer sprechen - Man sollte auch dem Handwerker die Chance geben die Sache aus der Welt zu schaffen. Bloß bei einem Dach daß sich durchbiegt wird der sich bestimmt nicht freuen. Schlägt er die freundliche Aufforderung zur Nachbesserung aus, würde ich auf der AK anrufen (dort ist auch der Konsumentenschutz daheim) und mal unverbindlich anfragen wie es da rechtlich aussieht. Haben mir auch schon 2x weitergeholfen, kostet nix und ist echt Gold wert! Viel Glück!
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mein altes Tabellenbuch sagt folgendes - max. Durchbiegung bei Sparren und Pfetten aus Vollholz beträgt l/200 das bedeutet 500/200=2,5cm Durchbiegung bzw bei den Sparren 800/200=4,0 cm. Spann dir einen Schnur und messe die Durchbiegung. |