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Umwidmungssteuer / Immobiliensteuer

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  •  kathi1133
22.5. - 6.6.2012
16 Antworten 16
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Hallo an alle!
Wir werden von meinen Schwiegereltern ein Grundstück zum Hausbau erhalten, dies muss aber noch in Bauland umgewidmet werden. Dank dem Sparpaket müssen wir nun 25% Steuern zahlen, nehmen wir es als Geschenk haben wir die Schenkungssteuer. Ist es möglich das Grundstück um einen lächerlichen Preis an uns zu verkaufen um somit die Umwidmungssteuer niedrig zu halten? Muss man zuerst das Grundstück übergeben oder zuerst umwidmen?
Danke für eure Hilfe.

  •  whitesheep
  •   Silber-Award
23.5.2012  (#1)
seit 2009 - gibts keine schenkungssteuer mehr...

und nach BAO $121a Abs. 2 lit. a ist unter zwei bedingungen eine schenkung nicht mal anzeigepflichtig...

a) der beschenkte ist ein angehöriger (BAO § 25) also kinder (dein mann/partner) bzw. auch die wenn ihr schon verheiratet seid...
b) der wert unter € 50.000,- liegt (wenn es noch grünland ist, denke ich wird der wert darunter liegen oder?)

also schenken, umwidmen, bauen....und laut immobiliensteuer ist dann beim verkauf eine 15% bzw 25% abgabe auf den grund fällig (haus ist ja selbst geschaffen und fällt raus...bzw wirds ja wohl der hauptwohnsitz werden ned?)

bezüglich scheinwerte....das funktioniert ned...weil dann würden im kaufvertrag immer lächerliche beträge stehen. also wenn ihr das grundstück für sagen wir 100,- kauft, dann würd es nach dem ortsüblichen werten geschätzt werden...also vergiss diese idee...

so long
sheep

Nachrag Umwidmungssteuer:
Neu eingeführt wird auch eine Umwidmungssteuer: Bei Grundstücken, die vor dem 1. April 2002 erworben und zwischenzeitlich von Grün- zu Bauland umgewidmet wurden, wird künftig der Verkaufserlös mit 15% besteuert, es sei denn man kann nachweisen, dass der Wertzuwachs weniger als 60% beträgt. Für jene Grundstücke, die nach diesem Stichtag erworben wurden, fallen bei Veräußerung 25% Umwidmungssteuer an. Betroffen sind alle Personen und Unternehmer, die ab 1.4.2012 Immobilien, Häuser, Grundstücke etc. verkaufen. Die Grundsteuer wird nicht erhöht. Die Grunderwerbsteuer bleibt gleich.

Wichtig....dies wird beim Verkauf fällig....also wie gesagt, schenken, umwidmen, bauen...und gut ists

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  •  alfa2
23.5.2012  (#2)
bezüglich Umwidmung möchte ich nur erwähnen, dass man darauf kein Recht hat (soweit mir bekannt, kann aber vielleicht je Bundesland unterschiedlich sein). Du kannst zwar auf die Gemeinde gehen und darum bitten, dass es von Grünland in Bauland umgewidmet wird, aber wenn es Bürgermeister und Gemeinderat nicht wollen oder nicht können weil auch die Gemeinden Vorgaben von Landesseite einhalten müssen, passierts ned. also vorm Schenken lassen am besten mal nachfragen ob denn dort gebaut werden darf und unter welchen Vorraussetzungen.

vg
alfa2


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  •  kathi1133
24.5.2012  (#3)

zitat..
also schenken, umwidmen, bauen....und laut immobiliensteuer ist dann beim verkauf eine 15% bzw 25% abgabe auf den grund fällig


Nach welchen Wert wird das berechnet?
Das Feld gehört schon seit Generationen dieser Familie, und es ist schwer nachzuvollziehen um welchen Betrag es vor Jahrzehnten erworben wurde. Momentan handelt es sich um eine 4.500m² große Grünfläche.
alfa2 danke für den Tipp!

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  •  hiddenmaxx
24.5.2012  (#4)
bevor irgendwas geschieht => umwidmung abklären - also ab zur gemeinde. erst dann weiterüberlegen.

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  •  ma2412
24.5.2012  (#5)
Schenkung / Umwidmung / Notar - Wie auch immer ihr das machen wollte - ratsam ist auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Notar (Erstgespräch kostet noch nichts) und den brauchst sowieso.

Wie schon von Alfa2 angemerkt - umwidmen lassen ist nicht so einfach und ist in Landesgesetzen geregelt - z. b. für NÖ - andere Bundesländer nachschauen.

http://www.bauordnungen.de/Niederosterreichische_Raumordnungsgesetz.pdf

Schnipp und widmet das jetzt um liebe Baubehörde - spielt es nicht.

Mal angenommen, das ist trotzdem möglich, dann wäre eventuell ein workaround, das Grundstück sich vorher schenken zu lassen und dann die Umwidmung zu betreiben - dazu wäre allerdings der Notar oder Steuerberater zu fragen, ob die Finanz nicht für dieses Schlupfloch vorgesorgt hat.

Nähere Infos findest auch noch hier:

http://www.sparkasse.at/wrneustadt/Downloads/0901481b800ae4b1.pdf

oder bei der Fekter-Mitzi:

https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/Informationen/Informationbetreffe_12979/RechtslagegemStabil_12981/_start.htm



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  •  whitesheep
  •   Silber-Award
24.5.2012  (#6)
ehmmal zur klarstellung...

preise werden immer nach dem preisspiegel der ortsüblich ist geschätzt...also wenn alle stricke reißen dann wird einfach geschaut welche vergleichbaren grundstücke in letzter zeit (bis jahre zurück!!) verkauft wurden und zu welchem preis...

so kommt auch ein sachverständiger auf einen grundstückpreis...wenn dieser geschätzt werden muss/soll (bei Insolvenz z.B.)

die immobiliensteuer ist eine spekulations-/gewinnzuwachssteuer....also wird diese fällig wenn durch einen verkauf ein gewinn erwirtschaftet wird...

wenn ihr euer geschenktes grundstück verkauft, dann zählt der zeipunkt der schenkung als erweb...also werden dann 25% des gewinnzuwachs fällig...aber erst beim VERKAUFEN!!!!

bezüglich umwidmung...meine vorredner haben recht, hier sollte schon vorher geklärt sein, ob eine umwidmung in bauland durch die gemeinde erfolgen wird...ansonsten reden wir über des kaisers bart...

so long
sheep

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  •  kathi1133
29.5.2012  (#7)
gute aussichten - wir haben mal bei der gemeinde angefragt und der bürgermeister meinte dass wir das schon hinkriegen werden :)
er wird es bei der nächsten sitzung hervorbringen - bis dahin heißt es warten...

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  •  Patrick
  •   Gold-Award
29.5.2012  (#8)
whitesheeps Steuertipps - muss man etwas mit Vorsicht betrachten, z.B. das der Zeitpunkt der Schenkung als Erwerb zählt. Das war nach der alten Regelung nicht so und ist nach der neuen auch nicht so. Steht sogar im ersten Absatz des §30 EStG.

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  •  whitesheep
  •   Silber-Award
29.5.2012  (#9)
was ich meinte ist, dass - bei veräusserung ja das datum des erwerbs(schenkung) her zu nehmen ist bezüglich der 15% oder 25%....

das es laut EStG kein Erwerb ist....das war klar...danke dennoch für das klar stellen.

so long
sheep

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  •  minzi
29.5.2012  (#10)
gratuliere kathi!!
wenn die gemeinde dem voraussichtlich zustimmt ist das ja schon mal ein großer erfolg!!

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  •  Patrick
  •   Gold-Award
29.5.2012  (#11)
@whitesheep - Genau so ist es eben nicht. Das Datum der Schenkung hat keinen Einfluss, weil die Schenkung kein Veräußerungsgeschäft iSd. §30 EStG ist. Steuerliches Halbwissen ist sehr gefährlich, denn die Tücke liegt im Detail.

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  •  whitesheep
  •   Silber-Award
30.5.2012  (#12)
@patrick - danke...man sollte halt doch die gesetzestexte lesen und ned eine kurzfassung zitieren...sry wollte niemanden in die irre führen und danke für deine korrektur...

so long
sheep

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  •  LEJ
2.6.2012  (#13)
Gleiches Problem - Hallo,

Wir stehen vor eienm änlichem Problem. Wir bekommen von den Schwiegereltern ein Grundstück geschenkt, welches zur Zeit noch Landwirtschaftliche nutzfläche ist. Die Umwidmung wurde bereits beantragt, bzw. wird in unserer Gemeinde der Flächenwidmungsplan neu aufgelegt und dort würde das mitgemacht werden. Das ganze zieht sich schon eie Weile hin (über ein Jahr). Leider ist mittlerweile die Thematik mit der Umwidmungssteuer aufgekommen. Bei der Umwidmung haben wir grundsätzlich keinen Einwand seitens Gemeinde bzw. Land. Der Wert (nach Umwidmung in Bauland) beträgt dann ca. 50.000€. Jetzt würden wir uns gerne die Umwidmungssteuer ersparen. Soweit ich das richtig verstanden habe müssten wir jetzt so vorgehen:

Meine Schwiegereltern müssten meiner Freundin das Grundstück schenken und sie müsste das dann umwidmen lassen. Macht es einen Unterschied ob sie das geschenkt bekommt oder ob wir beide dann im Grundbuch stehen (steuerlich)? 

Gäbe es sonst eine Alternative wie z.b die Schwiegereltern widmen um und schenken uns das Grundstück dann?
  


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  •  whitesheep
  •   Silber-Award
4.6.2012  (#14)
leute.noch mal...die steuer ist zu zahlen bei einer veräusserung des grundstück...eine schenkung ist keine veräußerung...also fallen keine gebühren an.

bezüglich umwidmung vorher und nacher....ist eine frage dessen wie hoch der grundstückswert ist, denn meldefreie schenkungen sind bis 50.000,- möglich...darübe rhinaus muss das finanzamt informiert werden.

so long
sheep

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  •  Huppl
6.6.2012  (#15)
Umwidmung - Schenkung - Hallo!

Um die Umwidmungssteuer zu sparen wie am besten vorgehen:

Hier unser Fall: Grundbesitzer ist der Onkel meiner Partnerin, welcher ein Landwirt ist. Der würde uns ein Grundstück verkaufen.
Wollte eigentlich ihm das Grünland zum Baulandpreis abkaufen und selbst umwidmen, denn bei "Eigenverwendung" des umgewidmeten Baulandes würde ja keine Umwidmungssteuer anfallen.
Laut Auskunft auf der Gemeinde dürfen wir als Privatpersonen aber kein Grünland besitzen also müsste der Onkel das Grünland in Bauland umwidmen und uns dann abtreten.

Sparen wir bei dieser Vorgehensweise die Umwidmungssteuer:

Der Onkel meiner Partnerin widmet das Grünland in Bauland um. Er "schenkt" uns dann notariell beglaubigt das Grundstück. Und wir geben ("schenken") ihm dann das Geld für das Grundstück in bar, damit die Bezahlung für das Grundstück nicht aufscheint???

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  •  Patrick
  •   Gold-Award
6.6.2012  (#16)
der Vorschlag - ist klassiche Steuerhinterziehung. Je nach Höhe des hinterzogenen Betrags kommt das Finanzstrafrecht zur Anwendung.

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