« Baufinanzierung  |

die neue "immobiliensteuer" - frage

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2 ...... 3  4  > 
  •  danillal
  •   Bronze-Award
15.2. - 19.6.2012
71 Antworten 71
71
Hallo,

hat jemand hier eine Ahnung wie das jetzt aussehen wird mit der 25%-Steuer auf Immobilienverkäufen? Was passiert, wenn man ein Wohnhaus mit Grund, das vererbt wurde jetzt verkauft um mehr Kapital für das Eigenheim zu haben? Bisher war das doch eigentlich steuerfrei... wird man jetzt 25% abliefern müssen?

lg, Dani

  •  creator
  •   Gold-Award
15.2.2012  (#1)
ich hab das im sparpaket-thread schon dargestellthttp://sispsebr.files.wordpress.com/2012/02/stabilitatspaket_2012-2016_final.pdf

auf seite 7 sind die feuchten träume beschrieben - ob das so kommt, kann dir derzeit keiner sagen, ob es verfassungsrechtlich hält, auch ned. ich hoffe nur, die kommen nicht noch auf die gloriose idee, alle grundstücke, die jetzt eine teilweise grünland-widmung für den unbebauten gartenteil haben, schnell mal umzuwidmen und zu kassieren. das wäre dann ultimativ enteignung... zuzutrauen wäre es ihnen.

1
  •  danillal
  •   Bronze-Award
15.2.2012  (#2)
danke emoji - das kenn ich schon... hier wird aber nur gesprochen von "erwerb" und "kauf" oder hauptsitzimmobilie - nicht von geerbter oder geschenkter immobilie... da wär (zumindest theoretisch) der gesamte verkaufspreis ein gewinn und müsst vielleicht versteuert werden? wär aber ganz schön arg, schlimmer als jede erbschafts- und schenkungssteuer.
naja, wahrscheinlich gibt es zu solchen fällen noch keine überlegungen von unserer top-regierung emoji

lg, dani


1
  •  atma
  •   Silber-Award
15.2.2012  (#3)
hi,
uns triffts genauso... ich fürchte ja, dass die dann die differenz einheitswert zu verkaufspreis versteuern wolln... aber mal abwarten.

was ich ned versteh, is das rückwirkende ab 2002. heißt das nun, dass der bauer, der mit in 2008 ein grundstück verkauft hat, was vorher umgewidmet wurde, die 25% nachzahlen muss?
interessant in dem zusammenhang ist auch der fall der 10 jährigen frist mit der spekulationssteuer... für spekulanten super, jetzt fallen nur 25 statt 50% an :(

--> ich glaub, da ist einiges noch nicht fertig ausdiskutiert und derzeit können wir nur warten.

1


  •  creator
  •   Gold-Award
15.2.2012  (#4)
na ja... ist doch kreativ, unsere regierung: http://www.dbn.at/index.php/articles/home/8/direct/13028

rückwirkend heißt, dass alle, die ab 01.04.2002 was gekauft haben, die 25%-steuer voll zahlen sollen.
wer davor gekauft hat und wenn dafür umgewidmet wurde, zahlt 15%.
ALLE (anderen) sollen jetzt mindestens 3,5% VOM VERKAUFSPREIS löhnen... de facto eine verdopplung der grest. jetzt zahlt's sich auch für verkäufer aus, offiziell billiger zu verkaufen... großartig. da passen ja die patscherten verhandlungen mit der schweiz über schwarzgeldkonten prima ins bild.
"abschaffung der spekulationsfrist" heißt ja nur, dass alle, die jetzt die 10 jahre abwarten wollten, voll abgezockt werden sollen und wirkliche spekulanten jubeln können.
der bauer muss nix mehr zahlen, ist ja 2008 schon abgewickelt worden.


1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo creator, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  daneel
15.2.2012  (#5)
...naja, Hauptwohnsitze sind davon ja Gott sei Dank scheinbar ausgenommen, oder?

1
  •  Fridolin80
15.2.2012  (#6)
Finde ich aber ne ganz miese Nummer - da kann man echt nur den Kopf schütteln.

1
  •  Patrick
  •   Gold-Award
15.2.2012  (#7)
Im Erbfall blickt man normalerweise auf den ursprünglichen Erwerbszeitpunkt durch umd die Spekulationsfristen zu berechnen. Wenn dieses Haus jetzt vor 2002 erworben wurde, dann fällt nach dem jetztigen Entwurf 3,5% vom Verkaufspreis an.
Hauptwohnsitze sind und werden auch weiterhin nach dem jetztigen Stand ausgenommen sein.

@Fridolin80: Ich finde die Nummer nicht mies, denn fair den Arbeitnehmern gegenüber wäre eine Besteuerung zum Tarif anstatt mit 25%. Kapital- und Immobilien geringer zu besteuern als Arbeit halte ich für den falschen Weg.


1
  •  coisarica
  •   Bronze-Award
15.2.2012  (#8)
wie ist das jetzt, wenn ich ein kürzlich gekauftes Grundstück bebaue und denach verkaufen will? ist dann das haus als zu versteuernder wertzuwachs anzusehen?
achso, hauptwohnsitz ist ja ausgenommen. mal angenommen es wäre nicht mein hauptwohnsitz!?

coisa

1
  •  atma
  •   Silber-Award
15.2.2012  (#9)
lol dann meldest dich eben schnell um ;) ummelden kost nix und gibt urlaubstage in der firma gg

1
  •  creator
  •   Gold-Award
16.2.2012  (#10)
wenn man erst erklärt, steuererhöhungen sind ausgeschlossen - .. und dann kommt sowas, ist das mies.
wenn der staat noch als vorbild vorangeht und beamten nullohnrunden bei gleichzeitigem aufnahmestopp und neuen aufgaben wie die administration der neuen steuern aufhalst, ist klar, was passiert: das kann die privatwirtschaft doch auch - siehe aua. spaßige zeiten wegen ein paar banken und versicherungen, die halt risikoaufschläge auf anleihen für lau kassieren wollten...

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Patrick
  •   Gold-Award
16.2.2012  (#11)
selbsterstellte Gebäude - werden voraussichtlich ausgenommen sein wenn sie zumindest 2 Jahre als Hauptwohnsitz gedient haben. Nach der alten Regelung wäre ein Verkauf innerhalb der ersten 10 Jahre (wenn nicht 2 Jahre Hauptwohnsitz) voll zum Tarif versteuern zu wesen. So gesehen eine Verbesserung.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
16.2.2012  (#12)
aha - offenbar alles im fluss... gestern waren es noch 5 jahre in den letzten 10 jahren vor verkauf...

1
  •  danillal
  •   Bronze-Award
16.2.2012  (#13)
@patrick : du scheinst dich auszukennen emoji
dh wenn man ein haus erbt von den eltern, welche es 1980 gebaut haben, dann greift die steuer nicht (wenn man jetzt geerbt hat und verkaufen will und selber keinen hauptwohnsitz drin hatte)?

klar ist "grundsätzlich" der gedanke fair, dass zugewinn versteuert werden soll genauso wie arbeitnehmereinkommen. allerdings hast als arbeitnehmer jetzt kaum mehr eine möglichkeit halbwegs vernünftig für die pension vorzusorgen. wennst dir eine vorsorgewohnung "ersparst", dann zahlt sich das jetzt kaum mehr aus. wär halt fein gewesen, das VORHER zu wissen. so gesehen ist die "rechtssicherheit" in österreich nicht absolut sicher.
für reine spekulanten ist es natürlich eine verbesserung mit der 25%regelung anstelle den 50%. aber ist DAS der sinn?

wieso muss immer der kleine-fleißige bluten? in Ö zahlt sich leistung ab einer bestimmten grenze einfach nimmer aus, und das find ich schad! leistung sollte man fördern - nicht bremsen!

lg, Dani


1
  •  atma
  •   Silber-Award
16.2.2012  (#14)
weil sichs dir großen gemeinsam richten... die wolln ned draufzahln und nehmens beim kleinen...

1
  •  Patrick
  •   Gold-Award
16.2.2012  (#15)
eines hat die Regierung verstanden - sie schickt immer die Kleinen vor umd die großen Vermögen zu schützen. Bestes Beispiel diese neue Immobiliensteuer. Hauptsächlich trifft sie reiche Bauern, jedoch nur mit 25% statt 50%, trotdem gibt es einen Aufschrei der kleinen Häuslbauer (Erber) weil sie jetzt 3,5 % zahlen müssen. Die 3,5% die in deinem Fall jetzt zu zahlen sind, sind immer noch weniger als die Erbeschaftsteuer wie sie noch vor kurzem war. So gesehen wurdest du in den letzten 10 Jahren entlastet.
Leistung kann sich nur auszahlen wenn man die Lohn- bzw. Einkommensteuer senkt. Um das zu ermöglichen müssen die Ausgaben runter und Vermögenssteuern und Konsumsteuern rauf. Für mein Verständnis ist es selbstverständlich, dass wenn Vermögen in die eigene Sphäre übertragen wird, dass das dann zu besteuern ist, immerhin ist unser gesamtes Steuersystem darauf ausgelegt das Individuum zu besteuern.

Wenn du jetzt auf das Haus deiner Eltern bsp. 50% Steuer zahlen würdest, dafür aber den Rest deines Lebens keine Lohnsteuer, würde sich Leistung auszahlen. Trotzdem geb es einen Aufschrei emoji

1
  •  danillal
  •   Bronze-Award
16.2.2012  (#16)
@patrick - "erben" hab ich jetzt eh nicht unbedingt als leistung empfunden emoji das ist glück...
wenn hier die 3,5% anfallen anstelle der 25% vom gesamten verkaufspreis, dann kann ich gut damit leben...

als leistung meinte ich eher, arbeiten mit 50% lohnsteuer und dann von den restlichen 50% eine wohnung kaufen (mit weiteren steuern und abgaben) um diese dann zu vermieten (von den mieteinnahmen natürlich steuern zahlen) und im alter zu verkaufen - um der allgemeinheit nicht zu sehr zur last zu fallen und sich eventuell die pflege leisten zu können. DAS sollt sich auszahlen, tut sich aber nicht wirklich... und grad so ein langfristiges denken sollt gefördert werden.

lg, dani


1
  •  creator
  •   Gold-Award
16.2.2012  (#17)
wenn der gesetzgeber nach schelten vom vfgh erst zu - blöd oder zu unwillig war, diese steuern einzuheben (weil die administration zu teuer war), muss er sie nach einem versprechen, keine neuen steuern zu erfinden, auch ned machen.
der absolute knackpunkt wären dann die wertberechnungen: jemand erbt was, lässt die hütte verfallen (aus desinteresse oder geldmangel ist eigentlich wurscht) und verkauft die ruine um weniger, als sie zum erbzeitpunkt wert war - damit die neuen eigentümer schön gefördert sanieren können. möchte wissen, wie die das lösen, detto mit abschreibungen auf immobilien. wahrscheinlich wollen's halt unbedingt die mind. 3,5% vom verkaufspreis cashen, rest ist wurscht... toll durchdacht...

und dass der faktor arbeit damit entlastet wird, ist auch so ein hübsches märchen... wenn bei nachtschwerarbeit der beitragssatz mehr als verdoppelt und die höchstbeitragsgrundlage angehoben werden. allein schon, wie die die zahlen jonglieren, ist in monaco preisverdächtig...
das traumbüchl:

https://www.bmf.gv.at/presse/pressearchiv2012/februar/das_reformpaket_-_die_zahlen.pdf

1
  •  Patrick
  •   Gold-Award
16.2.2012  (#18)
Wenn du eine Wohnung die vorher rein zur Vermietung da war im Alter verkaufst, finde ich es in Ordnung den Verkaufsgewinn zu versteuern. Man kann sie ja auch weitervermieten. Der Verkaufsgewinn ist ja auch nichts anderes als der kapitalisierte künftige Mietertrag, der sogar zum Tarif zu versteuern wäre. So gesehen sowieso eine Besserstellung eines Verkäufers zum Vermieter. Ganz nebebenbei gab es bis jetzt einen doppelten Vorteil, denn die Abschreibung konnte man von der Steuer absetzen, der Verkaufsgewinn war steuerfrei.

Wenn du heute auf ein Sparbuch 100.000,- legst, und es im Alter auflöst, dann ist auf der Differenz von Guthaben zu den 100.000,- ja auch KESt drauf. In diesem Fall halt jährlich abgezogen, was auch wieder schlechter ist.

1
  •  danillal
  •   Bronze-Award
16.2.2012  (#19)
naja... fair sei dahingestellt. muss sagen, ich habe keine wohnung zum vermieten. allerdings drüber nachgedacht eine anzuschaffen anstatt das geld am sparbuch zu haben. aber jetzt ist diese idee ad akta. bei der vermietung hast schon einen haufen risiko und wenn jetzt auch noch der wertzuwachs anständig versteuert wird, dann zahlt es sich nicht mehr wirklich aus (war ja auch jetzt schon an der grenze).


1
  •  creator
  •   Gold-Award
17.2.2012  (#20)
ich erlaube mir, nicht patricks meinung zu sein

zitat..
Der Verkaufsgewinn ist ja auch nichts anderes als der kapitalisierte künftige Mietertrag, der sogar zum Tarif zu versteuern wäre.

das ist mal ein steilvorlage an theorie - wie wär's als simples wertäquvalent zum verkaufszeitpunkt? ned jeder vermietet...
die historie der kest ist ja auch eine eigene - und die ausnahmen sind auch nicht ohne: http://www.steuerverein.at/einkommensteuer/29_kapitalertragsteuer_04.html
arbeitslos pfuschen, nie was einzahlen und dann ausgleichszulage kassieren ist viel schöner - dann kriegt man auch die kest zurück!
die besteuerung von kapital und eigentumswerten ist imho wahnsinn, weil leistungsfeindlich und volkswirtschaftlich enorm schädlich. das argument, es ist besser, alles zu versaufen, kriegt dann eine perverse berechtigung... ist doch hübsch, am sparbuch inflation + kest schlucken zu dürfen - als strafe, weil man die "wirtschaft" ned durch's versaufen+"shoppen" gestützt hat... "smart city" lässt grüßen. da weiß man gleich, wem man sich ausliefert... und wer trotzdem geld genug hat, macht eine stiftung... wenn er so blöd ist, geld in ö. zu belassen... so weit weg sind die steueroasen ja ned...

1
  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
17.2.2012  (#21)
Bauerhöfe und wertvolle Grundstücke - Hier eventuell eine Anleitung

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/wirtschaft/2949386/tipps-bei-haus-grund-steuer-sparen.story

Meine Liegenschaft wurde noch mit Kronen bezahlt - das wäre vielleicht ein Streit mit der Finanz.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next