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Bauvorschriften HK 30 Grundstück [OÖ]

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  •  sabrina.c.h
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
12.2. - 15.2.2011
3 Antworten 3
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Hallo Leute,

ich habe mein Traumgrundstück gefunden.... allerdings liegen 2/3 davon im Abflussbereich eines kleinen Baches emoji
(Aufgrund einer alten Widmung noch Bauparzelle.)

wir haben uns nun beim Gewässerbezirk. Gemeindeamt und bei einem Ziviltechniker erkundigt ... allerdings bekamen wir nur etwas schwammige daneben auch noch abweichende INFO's. Ich wurde das Gefühl nicht los, dass man "verhandeln" kann.
Brauche ich für die Baubewilligung UNBEDINGT ein Gutachten?
Gewässerbezirk sagt nein; Ziviltechniker ja;
Welche Vorschriften können uns FIX hinsichtlich Gebäude, Zaun, Gartengestaltung, ..... auferlegt werden?
Wo kann ich das nachlesen?
Kann die Gemeinde diese Vorschriften noch beeinflussen?

Vorläufige Info:
BP muss 1 m höher aber das wollten wir sowieso

  •  albundy
  •   Bronze-Award
12.2.2011  (#1)
Ohne das Bundesland zu kennen: - bei ins in ST wäre es so, dass es der Baubehörde (Gemeinde oder evtl. auch BH) obliegt, ein Gutachten zu verlangen und dementsprechende Auflagen zu erteilen (der Gutachter wird was vorschlagen).
Das Haus werdet ihr wohl bitte nicht im HQ30-BEreich hinstellen....wenn das aber nicht anders geht, würde ich mir den Grundstückskauf sehr gut überlegen...
Und die sonstigen Anlagen, die im HQ30-BEreich zu stehen kommen (zB Zaun) würde ich schon so ausführen, dass ein entsprechendes Hochwasser schadensfrei überstanden wird. Weil einmal HQ30 (!)erlebt ihr ziemlich sicher.

Nur den BP (Bauplatz?) 1m höher zu machen, wird vielleicht nicht das Ende der Fahnenstange sein, weil durch Eure Geländeveränderung ja auch das Hochwasserverhalten auf den Nachbarparzellen beeinflusst wird.

Nachdem das Thema immer heißer wird, würde ich davon ausgehen, dass ihr ein Gutachten braucht.

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  •  sabrina.c.h
13.2.2011  (#2)
Hi lieber albundy .... wir wohnen in OÖ ....
BP=Bodenplatte

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
15.2.2011  (#3)
HQ30 - bedeutet hochwassermöglichkeit, egal wie klein der bach aussieht er breitet sich aus.

am besten mit dem hydrografischen dienst vom land sprechen, die haben katasterpläne und risikopläne mit genauen höhenlinien über verlauf von hochwasser. dort mal ratschläge einholen bevor du planung überhaupt beauftragst.

die gemeinde hat ähnliche informationen, wenn es bereits einen gefahrenzonenplan für das gebiet gibt. aber bessere beratung bekommst du vom land, da bekommt man auch termin mit den sachverständigen die wirklich wertvolle informationen geben.

meine meinung: hq30 ist völlig ok, wenn du ohne keller bauen willst und grundstück so angeschüttet wird dass fertigfussboden 50cm über hq30-höhenlinie liegt. wenn du keller haben willst, dann solltest du die mehrkosten für weisse wanne berücksichtigen inkl. statischer anforderung bei evtl. hochwasser. das sollte man doch abwägen ob man nicht besser ein anderes grundstück kaufen will.

für die praxis bedeutet HQ30, dass du jegliche aufschüttung (auch unter 1,5m hier gehts um wasserrecht und nicht baurecht) und das bauvorhaben auch wasserrechtlich genehmigen musst. also eine zweite kurze verhanldung mit nachbarn die auch eingeladen sind und mehrkosten von ca. 400 eur (inkl. verhandlung, sachverständiger und bescheid). wenn es bereits als baufläche gewidmed ist wirst du kaum probleme bekommen für die wasserrechtliche genehmigung.

ein gutachten brauchst du nicht, weil eh die bh das land mit einem sachverständiger beauftragt. was benötigt wird erfährst du am besten bei der bh.

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