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Pool - Ausnutzbarkeit & Genehmigung

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  •  maximarkt
6.9. - 7.9.2010
9 Antworten 9
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Ich plane einen Pool (8x4x1,5) auf meinem Grundstück zu bauen. Meine diesbezügliche Frage: Zählt die Fläche zur verbauten Fläche bzw. der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks und brauche ich für den Bau eine Genehmigung?

  •  DM Massivbau
  •   Bronze-Award
6.9.2010  (#1)
Wenn der - Wasserinhalt weniger als 50m³ beträgt braucht man keine Genehmigung.

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  •  maximarkt
6.9.2010  (#2)
Danke, aber - wie siehts mit der verbauten Fläche aus - zählt der Pool zu dieser Fläche dazu?

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
6.9.2010  (#3)
@DM Massivbau - Woher wisst ihr, dass maximarkt in NÖ baut??
@maximarkt: warum interessiert dich die verbaute Fläche? Meinst wegen der Bebauungsdichte?

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  •  maximarkt
6.9.2010  (#4)
Konkret - Ich baue im Bundesland Salzburg.
Die verbaute Fläche interessiert mich deswegen, weil ich nach Abzug des Hauses und der Garage nur mehr ca. 20m² verbauen darf: Wenn der Pool zur verbauten Fläche hinzugerechnet wird, dann geht sich das mit 8x4m nicht mehr aus.

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
6.9.2010  (#5)
.die Aussage von DM Massivbau hat für NÖ gegolten. Beim schnellen Durchschauen hab ich für Sazlburg nichts vergleichbares gefunden. Ich denke, dass daher eine Genehmigungspflicht für den Pool besteht.

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  •  maximarkt
7.9.2010  (#6)
@Karl10 - Wo hast du nachgesehen?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.9.2010  (#7)
@maximarkt - Ich schätz mal, dass karl in der SBG Bauordnung nachgeschaut, z.b. hier: http://www.bauordnung.at/salzburg_baugru.htm

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
7.9.2010  (#8)
genauso ist es...im § 2 Salzburger Baupolizeigesetz sind die bewilligungspflichtigen und die bewilligungsfreien Vorhaben beschrieben. Da der Pool nicht ausdrücklich als bewilligungsfrei aufgelistet ist (so wie in NÖ), dürfte er als Bauwerk bewilligungspflichtig sein.

In NÖ zählt bei der Bebauungsdichte ausdrücklich nur die Grundrissfläche von GEBÄUDEN. Die verbaute Fläche des Pools zählt in NÖ bei der Frage der zulässigen Bebauungsdichte daher ganz klar nicht. Etwas ähnliches habe ich für Salzburg ABER nicht gefunden (allerdings auch nur oberflächlich recherchiert).

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  •  DM Massivbau
  •   Bronze-Award
7.9.2010  (#9)
genau - Karl 10 hat Recht. Meine Aussage galt für NÖ.
Für Steiermark gilt ein Wasserbecken bis 100m³ Rauminhalt und für OÖ Schwimm- und sonstige Wasserbecken mit einer Tiefe bis zu 1,50 Meter und einer Wasserfläche bis zu 35 m² Sind die Bewilligungs- und anzeigefreien Bauvorhaben.
@ maximarkt
Am besten wäre es wenn Sie bei Ihrem Bauamt nach fragen.
LG

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