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  •  andi27
  •   Bronze-Award
20.12.2009 - 6.1.2010
11 Antworten 11
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Hallo,
wir beziehen in Kürze unser neues Haus. Welche Geräte/Anlagen benötige ich für normalen ORF-SAT-Empfang?
Satellittenschüssel und SAT-Receiver sind mir klar. Was benötigt man sonst noch?
DANKE!

  •  blue2
20.12.2009  (#1)
....und eine ORF Karte - Hallo Andi!
Du brauchst auf jeden Fall einen Receiver, der einen Kartenslot hat und dann noch ne Karte für ORF.
Über die Rundfunkstelle GIS freischalten lassen und los gehts.
Im Fachhandel ist das eh schon ne Standardanfrage.
LG Blue

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  •  2moose
  •   Gold-Award
20.12.2009  (#2)
LNB, SAT-Kabel, F-Stecker, ORF-Karte und freie Sicht. - Wenn man nur auf einem Fernseher gucken will. Sonst: Viel mehr Kabel und Stecker sowie einen Multiswitch.
Ups, zu viel Zeit gelassen ...

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  •  Gast Karl
  •   Gold-Award
20.12.2009  (#3)
@Andi - ich würde jedenfalls gleich in einen HD-Receiver investieren, oder falls der Fernseher neu gekauft wird, einen nehmen, der einen HD fähigen Tuner eingebaut hat.

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  •  passatmani
  •   Bronze-Award
20.12.2009  (#4)
@andi27 - Kleiner Tipp, um bei der GIS vielleicht ein bißchen Geld zu sparen, ist zwar viel Text, aber um es kurz zu machen, wenn keine Möglichkeit zu empfangen, ohne dass Kosten für dich entstehen, ausser die Rundfunkgebühren, die sind immer zu bezahlen:

hier von www.verbraucherrecht.at
VwGH: Ohne ORF-Empfang keine ORF-Gebühr
20.11.2008
Das Programmentgelt gemäß § 31 ORF-Gesetz ist grundsätzlich unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sei ein Programmentgelt allerdings nur bei einem Empfang der Hörfunk- bzw. Fernsehsendungen des ORF zu entrichten.

Eine betriebsbereite Rundfunkempfangsanlage liegt nämlich nur dann vor, wenn diese Anlage die Programme des ORF auch empfangen kann. Zwischen dem Empfang der Programme des ORF und dem dafür zu leistenden Entgelt bestehe nämlich eine Austauschbeziehung, so der Verwaltungsgerichtshof.
Einem Konsument teilte der ORF mit Schreiben vom 25.10.2007 mit, dass er ab 25.1.2008 mit seinem derzeitigen Satellitenreceiver sowie der zur Verfügung gestellten Smart-Card das Programm des ORF nicht mehr empfangen werde können. Es wurde ihm angeraten, unverzüglich einen neuen Receiver anzuschaffen; sämtliche anderen Programme konnte der Konsument allerdings problemlos empfangen.
Obwohl der Konsument (er kaufte sich keinen neuen Receiver) ab 26.1.2008 nachweislich das Fernsehprogramm des ORF nicht mehr empfangen konnte, wurde ihm weiterhin von der GIS Gebühren Info Service GmbH ORF-Gebühr in Höhe von monatlich € 20,28 vorgeschrieben.
Der Konsument erhob gegen den Gebührenbescheid Berufung an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien, allerdings ohne Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof gab seiner Beschwerde in weiterer Folge statt.
Unstrittig war, dass der Konsument an dem Standort, für den ihm Rundfunkgebühren, Kunstförderungsbeitrag, Landesabgabe in Form des Kulturförderungsbeitrages und Programmentgelt vorgeschrieben wurden auf Grund einer Umstellung im Verschlüsselungssystem seit 26.1.2008 kein ORF-Fernsehprogramm über Satellit mehr empfangen konnte. Mit der von ihm betriebenen Gerätekonstellation konnte der Konsument im Wege eines digitalen Satellitenreceivers nur ausländische Fernsehsender sehen.
Weiters war unstrittig, dass der Standort des Konsumenten vom ORF mit digital terrestrischen Signalen (DVB-T) versorgt wird. Der Empfang dieser Signale wäre grundsätzlich möglich, jedoch verfügte der Konsument nicht über ein entsprechendes Empfangsmodul (etwa eine DVB-T-Set-Box oder einen digitaltauglichen Fernseher).
Nach dem Rundfunkgebührengesetz hat jeder, der eine Rundfunksempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, die in diesem Gesetz genannten Gebühren zu entrichten. Im vorliegenden Fall erkannte der Verwaltungsgerichtshof schon aus der Überschrift vor § 31 ORF-Gesetz („Programmentgelt"), dass eine Austauschbeziehung zwischen dem Empfang der Programme des ORF und dem dafür zu leistendem Entgelt bestehe. Nach § 31 Abs 1 ORF-Gesetz ist jedermann zum Empfang der Hörfunk- bzw. Fernsehsendungen des ORF gegen ein fortlaufendes Programmentgelt berechtigt. Dieses Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen.
Der Verwaltungsgerichtshof kam schließlich zum Ergebnis, dass eine betriebsbereite Rundfunkempfangsanlage nur dann vorliegt, wenn man mit dieser Anlage die Programme des ORF auch tatsächlich empfangen kann. Diese Voraussetzungen waren im vorliegenden Fall nicht gegeben; der Konsument ist somit zur Bezahlung des monatlichen Programmentgelts gemäß § 31 ORF-Gesetz nicht verpflichtet.
Was folgt aus diesem Urteil:
Im vorliegenden

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
20.12.2009  (#5)
@andi27 - bitte kläre noch folgende fragen:
- soll auch mal sky (premiere) abonniert werden
- wieviel fernseher sind vorgesehen

du benötgist:
- sat-antenne auf astra, 85cm empfohlen
- single-LNB bei einem TV
- quattro-LNB + multischalter bei mehreren TV's
- (bis zu vier TV's kann man auch mit dual/quad LNB betreiben aber weniger empfehlenswert)
- receiver der ORF-tauglich ist (cryptoworks integriert) + ORF-Karte
ODER
- receiver mit CI-schacht + Cryptoworks-CAM zum einschieben in den receiver + ORF-Karte
ODER
- receiver mit integrierten DVB-T / DVB-S Kombituner und du kannst den ORF unverschlüsselt über DVB-T empfangen + DVB-T antenne (entweder an receiver oder an multischalter anschliesen)
ODER
- TV mit integrierten DVB-T / DVB-S Kombituner (neuere Sonys oder Samsungs haben das ohne viel Mehrkosten) und ORF ebenfalls über DVB-T
- TV mit integrierten DVB-S Tuner und CI-Schacht(da gibts sowieso genug am Markt) + Cryptoworks-CAM zum einschieben in den TV + ORF-Karte

wenn du ORF in HD empfangen willst, dann brauchst du einen DVB-S2 Tuner.

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  •  gdfde
  •   Silber-Award
22.12.2009  (#6)
@passatmani - Ich habs auch so gemacht, aber ich hab auch tatsächlich nicht die technische Möglichkeit, ORF zu empfangen (meine dig. Satreceiver können mit einer ORF Karte nichts anfangen und DVB-T hab ich nicht).

Andi27 fragt aber explizit nach SAT mit ORF an.
Dazu benötigt er eine ORF Karte, und die (bzw. die Freischaltung) bekommt er erst, wenn er sich bei der GIS anmeldet (zumindest nach den ersten 30 Tagen).
Und dass es illegal und strafbar ist, brauch ich wohl auch nicht erwähnen...


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
4.1.2010  (#7)
@gdfde - cardsharing ist weder illegal noch strafbar. es widerspricht nur den nutzungsbedingungen der AGB des ORF. das wäre bestenfalls ein zivilrechtliches thema und davor wird sich der ORF hüten weil wenn ein gericht feststellt dass die AGB-klauseln so nicht gültig sein dürfen können müssen sie die AGB's ändern und können dann weniger damit verunsichern. es ist aber definitiv nichts strafrechtliches. cardsharing ist kein hacken sondern geteiltes nutzen einer karte.

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  •  fricki
4.1.2010  (#8)
mein - System wie folgt:

* Satelliten-Schüssel mit 80cm
* Quad LNB mit 0,2dB Rauschmaß
* Hochwertiges Koax-Kabel
* F-Stecker und eventuell F-Verbinder für die Kabel
* Sat Dosen (digitaltauglich) oder direkt das Kabel aus der Wand stehen lassen
* Sat Receiver mit Kartenleser für ORF Karten bzw. mit Moduleinschub und passenden ORF Modul.

Sollten mehrere Sat-Anschlüsse gebraucht werden gibt es Quad-taugliche Multischalter die man dann später nachrüsten kann.

Willst du gleich mehr Anschlüsse als 4 machen kannst du auch jederzeit ein Quattro-LNB und einem zusätzlichen Multischalter verwenden. (Quad hat einen 4fach Multischalter schon eingebaut)

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  •  gdfde
  •   Silber-Award
5.1.2010  (#9)
@cc9966 - Ich hab hier nichts von Cardsharing erwähnt, für den "Ottonormaluser" ist Cardsharing auch uninteressant.

Ich hab mich auf den Beitrag von passatmani bezogen, der, nehm ich mal an, ORF über DVB-T schaut und sich auf diesem Weg einen Teil der GIS Gebühr ersparen will.
Und das ist rechtlich nicht erlaubt, genausowenig, wenn man über cardsharing schaut (Stichwort empfangsbereite Anlage für ORF, die ja dann zweifelsfrei gegeben ist, abgesehen von den AGBs).

Wie gesagt, alles rein rechtlich gesehen...
Ich machs auch über Cardsharing, wenn mal eine Hausdurchsuchung anstehen sollte, wird das Internet abgedreht und fertig emoji

Bei einem hat passatmani aber recht: Sobald man zumindest einen Teil der GIS Gebühren bezahlt, hat man Ruhe und keiner fragt mehr nach.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
5.1.2010  (#10)
@gdfde - der beitrag von passatmani ist völlig korrekt und ich seh da nichts illegales. es hat das urteil gegeben wer keinen ORF-Fernsehen empfangt muss zwar weiterhin rundfunkgebühr zahlen solange er radio oder irgendeinen anderen tv-sender empfängt, aber er muss nicht mehr das programmentgelt bezahlen (ich glaub 40% der GIS-gesamtgeübhr).

das hat das gericht so geurteilt. durch die digitalisierung ist die situation entstanden dass man in den reinen DVB-T regionen (kein analog terr. fernsehen mehr) ohne DVB-T receiver aber dafür mit FTA-sat-receiver die zahlreichen deutschen programme ohne ORF empfangen kann. diese situation hat jemand genutzt und die GIS verklagt und daher ist das urteil entstanden.

weiters ist es nicht verwerflich ORF unverschlüsselt über DVB-T und die restlichen deutschen sender über SAT zu empfangen. ich mach das auch so und dafür gibt es ja die zahlreichen kombi-receiver mit beiden DVB-T und DVB-S anschlüssen. bzw. bei den neuen TV's von samsung, sony sind solche kombi-receiver schon integriert. selbstverständlich zahl ich die monatliche ORF-GIS-Gebühr aber ich erspare mir die ORF-Karte und das Cryptoworks-Modul für jeden zusätzlichen Fernseher im Haus.

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  •  gdfde
  •   Silber-Award
6.1.2010  (#11)
@cc9966 - Ich glaube, wir reden ein wenig aneinander vorbei, meinen aber eh das gleiche.
Es gibt 2 Möglichkeiten:

1.) ORF über SAT:
Dazu benötigt man einen Cryptoworks fähigen Receiver oder CI Modul + ORF Karte
2.) ORF über DVB-T, Rest über SAT
Dazu wird ein Multiswitch benötigt, in dem das DVB-T Signal eingespeist wird und ein entsprechender Fernseher/Sat Receiver, der beides kann.
Oder man kauft sich zu jedem Fernseher/Receiver so eine 10 Euro DVB-T Antenne dazu, dann erspart man sich den Multiswitch (falls Indoor Empfang gegeben ist).

Wenn man mit der schlechteren Qualität des ORFs über DVB-T zufrieden ist, ist das sicher die günstigere Variante.

Für beide Varianten muss man die volle GIS Gebühr bezahlen.

Passatmani´s Vorschlag zielt wohl eher darauf ab, ORF über DVB-T zu empfangen und den Rest mit SAT zu machen (ohne gültige GIS Anmeldung bekommt man keine ORF Karte) und sich aufgrund des VWGH Urteils einen Teil der GIS Gebühr zu ersparen und das ist eben nicht erlaubt.
Da sich Passatmani auf den Beitrag von Andi27 (der ja ORF haben will) bezieht, würd alles andere keinen Sinn ergeben.

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