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Öffentl. Straßenlaterne -private Fassade

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  •  Steff
18.11. - 19.11.2009
4 Antworten 4
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Hallo Leute,

kann die Gemeinde es verlangen, die Straßenlaterne direkt an meiner Hausfassade befestigen zu wollen?

Ich frage deshalb, da ich doch ein paar bedenken habe weil die Höhe an der die Laterne montiert wird, genau in Höhe des Kinderzimmerfensters ist (Abstand ca. 1m)

Meine bedenken:

- Kinderzimmer immer Hell - ich "muß" Rollos installieren
- erschwernisse bei der Fassadenherstellung durch die Leitungsführung an der Wand
- Muß ein anderes Dämmmaterial verweden an dieser Stelle (XPS anstatt EPS-F oder Lambdapor)wegen Druckfestigkeit (Gewicht der Laterne)
- Wer kommt für Schäden/Verschmutzungen an meiner Fassade auf die bei Wartungstätigkeiten anfallen (Lampentausch, evtl. Kabeltausch??, anlehnen der Schmutzigen Leiter an die Fassade)
- erhöhtes Insektenaufkommen in der Nacht

...

was hättet ihr noch für bedenken oder Gründe damit ich eine Ablehnung rechtfertigen kann?

lg
Steff

  •  cc9966
  •   Gold-Award
18.11.2009  (#1)
also.. - ..ich würde mich freuen wenn bei uns die straße beleuchtet wäre. bessere verkehrssicherheit, einbruchsicherheit, stromersparnis weil die eigene aussenbeleuchtung nicht so oft angeschaltet werden müsste.

über dei statische festigkeit muss sich eh die gemeinde kümmern, EPS und XPS mischen würde ich schon gar nicht (verschiedenes dehnungsmaß, evtl. rissbildung).

die genannten nachteile sind individualnachteile.

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  •  M@x
  •   Bronze-Award
18.11.2009  (#2)
also .. - .. ich glaube, du (cc9966) stehst mit deiner Meinung ziemlich alleine da. Ich würde mich weigern, wenn die Gemeinde eine Laterne direkt neben mein Schlaf- bzw. Kinderzimmer montieren würde.

Die Verkehrs- und Einbruchsicherheit ist auch gegeben, wenn die Laterne 5m weiter an der Straße steht.

Was die Stromersparnis wegen der Aussenbeleuchtung betrifft sag ich dir nur, schalte deine Geräte alle aus - nicht auf "Standby" - und du sparst sicher mehr ein.
Also ich sehe nur Nachteile !!!


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  •  Karl10
19.11.2009  (#3)
ist wieder mal Frage des Bundeslandes?? - In NÖ ist das im § 31 Abs 8 NÖ Bauordnung geregelt. Man hat das Anbringen bzw. Befestigen der öffentlichen Straßenbeleuctung an seinem Bauwerk zu dulden. Allerdings darf die Benützung des Grundstückes/Bauwerkes "nicht beeinträchtigt werden".
Was genau als "nicht beeinträchtigen" zu verstehen ist?? - Keine Ahnung!! Hat da vielleicht creator einen juristischen Ansatz??

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  •  creator
  •   Gold-Award
19.11.2009  (#4)
karl10 hat's erwähnt: ohne bundesland bringt's nix. - alle bundesländer normieren aber - in der bauordnung oder sondergesetzen wie z.b. dem "anliegerleistungsgesetz" in sbg - duldungspflichten, wenn auch im detail unterschiedlich.
baurechtsrelevante gesetze findet man auf www.baurecht.at : http://www.baurecht.at/index.asp?r=REC000103000079000406001984

die duldung kann aber nicht soweit gehen, dass auch lichtimmissionen, die "das ortsübliche maß" überschreiten, geduldet werden müssen. müsste eigentlich gegengleich wie der entzug von luft und licht gesehen werden. "lichtsmog" ist relativ neu und in der judikatur bis jetzt eher mit reklameleuchten behandelt worden, lichtspiegelungen von neubauten in wien überhaupt nur im "bürgeranwalt". kommt auch drauf an, wer und was früher dort war.



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