« Hausbau-, Sanierung  |

Baubewilligung Pult statt Satteldach

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  tom14878
3.10.2009 - 19.6.2010
14 Antworten 14
14
Hallo!!!
kann mir jemand bitt seine meinung über mein problem schreiben??

also ich wohne am a der welt in o.ö, möchte nächstes jahr aufstocken und habe nach langem hin und her jetzt eine baubewilligung bekommen allerdings mit abstrichen die wären:
ich darf kein pultdach machen weil ich am bestehenden bild nix verändern darf
also hab ich jetzt wieder alles umgezeichnet und hab jetzt die baubewilligung bekommen. allerdings spiele ich mit den gedanken jetzt doch einfach ein pultdach zumachen weils mir einfach gefällt und es kostengünstiger ist und ich nicht so hoch werde.......kurz ich bau eh nur einmal im leben und da möcht ich eben so (drauf)bauen wie ich will

kann mir jemand sagen ob und mit welchen konsequenzen ich zu rechnen habe. hab zwei nachbarn allerdings mit denen versteh ich mich sehr gut - also da gibtz sicha keine anzeige
danke für eure kommentare emoji
lg
thomas

  •  lize
3.10.2009  (#1)
das würd ich nicht - riskieren... dann kannstswieder abreißen und so machen, wie eingereicht und bewilligt... und dann ist natürlich nicht nur das Dach neu zu machen, sondern auch der Unterbau, der bei den verschiedenen Dachvarianten ja auch anders ist.... Schlussendlich kanns also RICHTIG TEUER werden...

1
  •  Clemens
3.10.2009  (#2)
Nur zu Wenn du noch viel Ärger und Kosten beim Hausbau haben willst, bau unbedingt das Pultdach! Nachdem du am A... der Welt wohnst und wohl auch schon mehrfach bei der Baubehörde vorgesprochen hast, meinst du ja nicht wirklich, dass der Baubehörde (in deinem Fall wohl dem Bürgermeister) nicht auffallen wird, dass du was anderes baust als bewilligt wurde.

1
  •  zauni77
3.10.2009  (#3)
a der welt - auch am a der welt kriegst du probleme...
kenne einen fall da wurde der bau eingestellt und ein gerichtl verfahren eingeleitet...
hab auch am a der welt gebaut - selbst da herrschen gesetze...
an welchen a wohnst du?

1


  •  creator
3.10.2009  (#4)
wie immer ist es sinnvoll, emotionen aus dem spiel zu laasen und sich mal die rechtliche seite anzuschauen:

http://www.gestaltungsbeirat.at/pdf/down3_14.pdf

und auch §30 abs. 7 der oö bauordnung:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrOO&Dokumentnummer=LOO11000699&ResultFunctionToken=88d76ea9-70a3-482c-9329-6e648dd37ada&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=Bauordnung&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=03.10.2009&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=

dann ist zu fragen, WARUM denn das satteldach von der gemeinde gewollt ist - und ob die anforderung des ortsbildschutzes relevant betroffen ist. ist es das nicht, kann der bescheid bekämpft werden - eben mit diesem argument (und rechtzeitig in der rechtsmittelfrist).
wennst unbedingt das machen willst, was dir vorschwebt, hättest ja gleich schwarz bauen können - dazu hättest du die gemeinde nicht befassen müssen...

1
  •  gdfde
3.10.2009  (#5)
@tom - ich würd an deiner Stelle mit der zuständigen Baubehörde (Bürgermeister, Gebietsbauamt) reden und begründen lassen, warum die unbedingt das Satteldach haben wollen.
M.E. gibts eh nur 2 Gründe.
1. wegen dem ORtsbild
2. wegen der zulässigen Bauhöhe (Bauklasse)

Die Ortsbilddiskussion ist immer mühsam...wenn du z.b. in einer Siedlung mit mehr oder weniger gleichaussehenden Häusern mit Satteldach wohnst, wirds eher schwierig, das Pultdach durchzusetzen.

Es ist zielführender, den Baureferenten mit eigenen Vorschlägen, Fakten zu überzeugen.
Falls er sich nicht umstimmen lässt, bleibt dir noch immer der von Creator vorgeschlagene Weg mit dem Einspruch gegen den BEscheid zu gehen.
Der kann aber recht langwierig und teuer werden (Gutachter usw.).

Anders zu bauen als im Bescheid genehmigt geht mit Sicherheit nicht gut.

1
  •  Karl10
3.10.2009  (#6)
Der Gedanke, den Baubewilligungsbescheid zu ignorieren... und ganz einfach anders zu bauen, ist schlichtweg - bitte nicht persönlich nehmen - völliger Unsinn.

Wenn, dann muss es auf legale Weise gehen, dazu brauchts aber noch ein paar Angaben:
- wie lang läuft noch die Rechtsmittelfrist?? (2 Wochen ab Bescheidzustellung).
- Gibt´s einen Bebauungsplan und Bebbauungsvorschriften?? Wenn ja, was haben die für dein Grundstück zum Inhalt??
- Wie hat die Gemeinde ihre Ablehnung begründet?? Wurden dafür Gutachten eingeholt?? Wenn ja, von wem??
- Oder hast du dich ganz einfach durch den Druck des Bürgermeisters "weichklopfen" lassen?? Ist halt immer der Fehler, auf gewissen Druck etwas anderes einzureichen, als man eigentlich will! Du hättest beim Pultdach bleiben sollen und den Bürgermeister darüber mit Bescheid entscheiden lassen sollen. Ohne eine profunde, schlüssige Begründung für die Ablehnung wär der Bescheid das Papier nicht wert, auf dem er steht.
Ist der Bescheid jedoch hieb und stichfest (d.h. mit nachvollziehbaren, schlüssigen Gutachten usw. untermauert), dann wüßtest du wenigstens genau, wie du dran bist.


1
  •  pointi001
6.10.2009  (#7)
..nur kleiner Einwurf am Rande: in meiner Nachbarschaft hat sich jemand über die Bewilligung hinweg gesetzt - Konsequenz: Baustopp von LRG, Rückbau auf eigene Kosten und natürlich Kosten Kosten Kosten...!!!! Überleg dir das gut mit nicht genehmigter Bauweise.

1
  •  pointi001
6.10.2009  (#8)
Übrigens noch vergessen - Baustopp betrug 2 Jahre bis endlich Urteil zum Rückbau da war.

1
  •  kraweuschuasta
6.10.2009  (#9)
Was ist mit an kompromiss? - .. z.b. einem Satteldach, aber das sehr flach?
Ich persönlich würd ka Pultdach wollen, aber das tut ja nix zur sache hier.
Mit der Gemeinde müßt sich doch reden lassen, daß ich ihre Wünsche quasi akzeptiert, aber halt doch lieber was flacheres hättet. schon mal unverbindlich gefragt?

lg und toi toi toi
Kraweuschuasta

PS: einfach so über die baubewilligung hinwegsetzen würd ich mich auch nicht trauen, besonders dann, wenn sichs um so was offensichtliches handelt, wie a andere dachform...


1
  •  kraweuschuasta
6.10.2009  (#10)
Oha, tippfehler - sollte heißen, daß ihr ihre Wünsche .....

1
  •  Noldman
7.10.2009  (#11)
Eine Gemeinde am A. der Welt in OÖ - die es sich noch leisten kann, potentielle Bauwerber zu vergraulen. Die Zeiten sind doch eigentlich seit ein paar Jahren vorbei. Wo in OÖ ist diese Gemeinde in der sich der Bürgermeister immer noch traut den Ast auf dem er sitzt anzusägen?
Gerade am Land beherzige das Sprichwort: Beim red'n kuman D'leid zsam!

1
  •  MasoD
8.10.2009  (#12)
Natur un Landschaftsschutz - Es gibt ne behörde die für den Landschaftsschutz zuständig ist (Wasser und Naturschutz) die befassen sich auch mit dem Landschaftsbild - wennst diese überzeugen kannst - kann auch die Gemeinde nicht mehr viel dagegen sagen - entscheiden tut sie es aber trotzdem :o(

greets
mod

1
  •  bauer07
8.10.2009  (#13)
Bebauungsplan aufheben lassen! - Upps - zu schnell Enter gedrückt...
Wir hatten auch das Problem, dass der Bebauungsplan Satteldach vorschrieb. Wir wollten aber Flachdach bauen.
Der Bauamtsleiter empfahl uns dringend, den Bebauungsplan aufheben zu lassen - es wurde von allen Gemeinderatsmitgleidern unterstützt, da eine moderne Bauweise (Sonnenausgerichtet, effiziente Bauhülle usw.) nicht mit einer veralteten Bauvorschrift aus den 70er Jahren zu vereinen ist.
Dies brachte zwar eine Bauverzögerung von ca. 5 Monaten, aber mit Blick auf die Gesamtwohnzeit im Trazumhaus sollte das in Kauf genommen werden. Also Termin mit dem Bürgermeister machen und konstruktiv gemeinsam überlegen. Alternative wäre noch eine versetztes Satteldach zu machen.

1
  •  lea
19.6.2010  (#14)
Was habt ihr gemacht? - Bin zufällig auf diesen Post gestoßen und es würde mich interessieren, wie die Geschichte weitergegangen ist.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: zementestrich mit fbh ausheizen