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Geländehöhe vom Garten zum Nachbarn

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  •  hausbauer1978
24.2.2009
4 Antworten 4
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Hallo an alle,

als allererstes will ich betonen, was für ein super Forum das hier ist, ich habe schon ein paar sehr nützliche Beiträge gefunden.

Meine Frage wäre wie folgt:

Ich will ein Haus bauen auf einem abfallenden Grundstück.
Tatsache ist, das wenn ich den Garten ebenerdig mit dem EG anlege, dann bin ich mit der Grünfläche ca. 180cm über dem Nachbargrundstück nebenan. /darunter ist keller)
Darf ich unter diesen Bedingungen den Garten anlegen oder darf ich ihn womöglich nicht betreten, denn ich weiss, daß man z.B. Garagendächer ab einer Höhe von 1,5M nicht mehr betreten darf.

Ich selber bin aus Tirol und in der TBO hab ich nichts gefunden.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, vielen Dank vorab.

  •  AndiBru
24.2.2009  (#1)
Hallo - Wie würdest du den den "Übergang" zum Nachbrarn lösen ??

Willst du da eine Stützmauer machen - (draufst du zu 90% nicht) oder mit Rasensteinen oder Findlingen "böschen" oder einfach schräg anschütten ???

Im Grunde gibt es hierfür Winkel und Abstände die du einhalten musst, um deinen Garten (oder auch ein Garagendach) betreten zu dürfen.

Weiters spielt auch eine Rolle inwiefern eine Beeinträchtigung für den Nachbran entstehen könnte.

Aber wenn du zb mit maximal 35 Grad aufschüttest, dann hast du "wenig" zu befürchten - aber mit der geringen Steigung brauchst du wahrscheinlich den halben Garten ...

Was du in jedem Fall verhindern musst, ist das dein Wasser zum Nachbra rinnt, also da musst du dann entlang seiner Mauer eine Drainage oder so machen.

Ich persönlich würde ein paar Vorschläge skizzieren und mit dem Nachbran aber auch dem Bürgermeister darüber plaudern.

lg!

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  •  hausbauer1978
24.2.2009  (#2)
Hallo AndiBru! - Wow, ich bin jetzt überrasch dass das so schnell ging mit deiner Antwort. Tatsache ist, das der Nachbar noch kein Haus auf seinem Grundstück hat.
Wenn ich mir die Grundstückspläne genau anschaue, dann bin ich mir sicher, das er an dieser Grundgrenze bestenfalls eine Garage aufstellen kann.
Ist dir vielleicht bekannt, wieviel die Mindesthöhe vom Garten zum angrenzenden Nachbargrundstück sein darf?

Danke!

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  •  AndiBru
24.2.2009  (#3)
Hallo - Also ich bin aus NÖ, mit Tirol kenn ich mich leider garnicht aus.

Ich weiß nur, das man hier ab 80cm "Höhenunterschied" eine Genehmigung braucht, dies war auch der Grund warum wir bei den Eltern eines Freundes nur 75cm angeschüttet haben, und die restlichen 20cm nach und nach mit Humus oder so aufbringen werden :)

Als ich noch in Wien gewohnt habe, hat mein Nachbar aufgeschüttet, er durfte 49,9 cm ohne Genehmigung aufschütten.

Wobei mir das eh egal war, da es mich nicht gestöhrt hat.

Eine Genehmigung ist auch nix schlimmes, hier wird im Grunde nur der Nachbar von deinem Vorhaben informiert und wenn der keine Einwände hat, und auch kein Nachteil für die Öffentlichkeit entsteht wird die Genehmigung sicher erteilt.

Wenn du zB in Wien den Flötzersteig anschaust, da haben sehr viele Kleingärtner 1 bis 3m aufgeschüttet. (gut ist a bisserl weit weg) :)

In deinem Fall würde ich einfach einmal mit dem Baureferenten sprechen und deine Idenn präsentieren, die sind meistens sehr nett und können dir eine sichere Auskunft geben.

Im Grunde ist der Wichtigste Punkt neben dem "nachteitl" für den Nachbarn das Regenwasser, und das die Anschüttung nicht ins Rutschen kommt.

lg!

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  •  hausbauer1978
24.2.2009  (#4)
AndiBru, - ich werde mich wirklich mal beim zuständigen Baureferenten erkundigen.

Vielen Dank für deine nützlichen Tipps.

lg

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