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Einliegerwohnung vermieten

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  •  faschi
31.8. - 28.9.2008
6 Antworten 6
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Hab mal eine ganz andere Frage:

In mein Haus kommt eine Einliegerwohnung.
Wenn ich diese Vermiete, was muss ich dann an Gebühren und Abgaben von der Miete wegrechnen oder auf gut Deutsch:
Was bleibt mir über?
Und wie weis ich, was ich verlangen darf (außer indem ich den Markt beobachte)

Übrigens:
Wenn wer in 1-2 Jahren eine 85m² Einliegerwohnung im Salzburger Flachgau sucht (Passivbauweise, KWL, alles was ma ned braucht), der darf si gern melden emoji

lg
da Faschi

  •  stephan79
2.9.2008  (#1)
..vielleicht bin ich ja zu blöd ,aber was ist bitte eine einliegerwohnung??

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  •  faschi
2.9.2008  (#2)
Beschreibung - guckst du da:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einliegerwohnung

Quasi eine 2. Wohnung im Eigenen Haus, die ma vermietet.

Wobei ist im Grunde eh egal, ist bei jeder anderen Wohnung ja vermutlich nicht anders zu behandeln.

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  •  AndiBru
26.9.2008  (#3)
Hallo - Im Grunde setzt sich die Miete welche du verlangen kannst aus der Netto Miete, den Haus BK, und der Steuer zusammen.

In den Haus BK ist zb Stiegenhausbeläuchtung und Reinigung, Müll, Wasser, Rauchfangkehrer usw ... drinnen.

Viele nehmen 75 Cent am m² mal an, aber du solltest dann eine abrechnung machen, und sie dem mieter vorlegen.
ist kein seperater stromzehler vorhanden, ist der strom anteilig auch in den BK

die Miete kannst du dir frei überlegen - kommt auf die lage und ausstattung an ...

dann noch die UST dazu - FERTIG.

Es kommt drauf an wieviel du verdienen tust, und wie viel du einnimmst, dann wirst du sehen, ob und wie du es versteuern musst.

wenn du "gut" bist bleiben dir ca. 75% der netto miete sicher. Bist du "Hausfrau" bleiben dir 100% - aber das kann ich dir von der Ferne nicht sagen - da frag beim Finanzamt / Steuerberater.

Wichitg ist - mach einen ABGB Mietvertrag, dann hast du als vermieter viel bessere karten

lg! :)

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  •  JAB
28.9.2008  (#4)
ust - die ust musst du nicht unbedingt anmelden, wenn es dein einziges vermiet objekt ist! geht auch ohne!

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  •  faschi
28.9.2008  (#5)
Wie meinst? - @Jab - du meinst wegen dem geringen Nebeneinkommen durch die Vermietung?
Weil ein bissl was darf ma ja dazu verdienen oder?!
Oder wär´s in dem Fall besser z.B. meine Mum würd die Wohnung vermieten emoji

MfG
da Faschi


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  •  JAB
28.9.2008  (#6)
frag - mal deinen steuerberater: tatsächlich ist die mwst nicht unbedingt anzumelden...ist bei uns so, wir haben ein haus vermietet

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