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Zwei Begriffe

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  •  Weichmann
21.2. - 23.2.2017
10 Antworten | 4 Autoren 10
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Bis dato sprach die Baufirma immer von "Fixpreis" jetzt soll in den Vertrag
"Pauschalpreis" kommen. Wer kann mir den Unterschied erklären, falls einer ist? Fix klingt für mich verbindlicher.

  •  Kleinhirn
  •   Gold-Award
21.2.2017  (#1)
was sagt die ak bzw der konsumentenschutz zu den begriffsdefinitionen? ich würd da mal nachfragen..

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  •  ap99
  •   Silber-Award
21.2.2017  (#2)
In welchem Zusammenhang wurden die Begriffe genannt oder geschrieben? Hier werden mMn 2 Dinge gemischt.

1.) veränderliche Preise und Festpreise (Fixpreis) beziehen sich auf die Kalkulationsgrundlage, wie z.B. Kollektivvertrag oder Materialpreise. Bei "Festpreisen" gelten die angebotenen Preise bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (wenn einer genannt wird). Bei "veränderlichen Preisen" dürfen die Einheitspreise erhöht werden (Bsp. Angebot 2015, Baubeginn Ende 2016, "veränderliche Preise" z.B. ÖN B 2110 vereinbart --> Preissteigerungen bei Material und/oder durch Kollektivvertrag dürfen vom Auftragnehmer an den Auftraggeber weiter verrechnet werden).

2.) Pauschale: es gibt "echte" und "unechte" Pauschalen.
Echte Pauschale: Angebotssumme ohne Leistungsverzeichnis als Basis (einfach "eine" Zahl).
Unechte Pauschale: Pauschale auf Basis eines vorliegenden Angebotes in Form eines Leistungsverzeichnisses --> ändert sich der Plan und somit die Massen während des Bauens, darf nach tatsächlichen Massen abgerechnet werden, und die Abrechnungssumme kann sich erhöhen.

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  •  Weichmann
22.2.2017  (#3)
Der Zeitrahmen Baubeginn und Bauende ist genannt. Wir wollen keine Änderungen mehr. Wenn ich das richtig verstehe ist der Ausdruck "Festpreis" jener, der für den AN bindender ist. Für Fenster und Installation wurde der "alte" dzt. noch gültige Preis verrechnet. Kann da nach Vertragsunterzeichnung noch erhöht werden? Weiters steht "Im Falle eines Unternehmergeschäftes gelten weiters die ÖNORM B 2110). Zusätzlich
Konsumentenschutz bzw. AK ist ein guter Tipp.

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  •  ap99
  •   Silber-Award
22.2.2017  (#4)
In der ÖN B 2110 ist von "Festpreis" die Rede.
--> als Privater würde ich die B 2110 jedoch gar nicht vereinbaren (weder selber, noch für private Bauherren)

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  •  baustatiker
22.2.2017  (#5)

zitat..
ap99 schrieb: 2.) Pauschale: es gibt "echte" und "unechte" Pauschalen.
Echte Pauschale: Angebotssumme ohne Leistungsverzeichnis als Basis (einfach "eine" Zahl).
Unechte Pauschale: Pauschale auf Basis eines vorliegenden Angebotes in Form eines Leistungsverzeichnisses --> ändert sich der Plan und somit die Massen während des Bauens, darf nach tatsächlichen Massen abgerechnet werden, und die Abrechnungssumme kann sich erhöhen.


Bei einer Änderung des Plans durch den AG wird auch eine echte Pauschale abgeändert werden! (Nur wenn Risiken "übergewälzt" werden auf den AN, dann hast du hier gute Karten, wie Baugrund, Behörden oder so)

@ weichmann: der Begriff Fixpreis ist nicht wirklich "fixiert". Da ist der Begriff "echter Pauschalpreis" treffender

@ap99: warum nicht?
lg

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  •  ap99
  •   Silber-Award
22.2.2017  (#6)

zitat..
baustatiker schrieb: warum nicht?


Ich nehme an, du meinst die B 2110.
--> weil ein privater Bauherr (Konsument) durch ABGB besser geschützt ist, als durch die B 2110 (und ja ich kenne die Passagen, die für Konsumenten in der B 2110 berücksichtigt sind, sie sind dennoch Unternehmerfreundlich).
B 2110 nur bei b2b.

Bei der "unechten" Pauschale ging es mir darum, aufzuzeigen, daß der Pauschalbetrag eben nicht 100 % fix ist (er "kann" sich ändern, da die Pauschale LV-gebunden ist)

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  •  Weichmann
23.2.2017  (#7)

zitat..
Kleinhirn schrieb: was sagt die ak bzw der konsumentenschutz zu den begriffsdefinitionen? ich würd da mal nachfragen..


Die AK-Konsumenteninfo- Auskunft hieß: Fixpreis,Festpreis oder Pauschalpreis sind alle 3 gleichwertig.?

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  •  ap99
  •   Silber-Award
23.2.2017  (#8)

zitat..
Weichmann schrieb: sind alle 3 gleichwertig.?


Ganz bestimmt nicht.

FESTPREIS (wie oben schon erklärt)
http://www.abk.at/pdf/12_01_Preisgleitung.pdf

FESTPREIS = FIXPREIS (Begriff Fixpreis kommt in der ÖN jedoch nicht vor)
http://widab.gerichts-sv.at/allgemein/oenorm-b-2110/

PAUSCHALE (wie oben schon erklärt)
http://www.kwr.at/fileadmin/res/pdf/publikationen/mag-wolfgang-mueller/solid-baurecht/Baurecht_3-2004.pdf

Lass dir vom Unternehmer erklären, was "er" darunter versteht, damit ihr beide wisst, was gemeint ist.

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  •  Kleinhirn
  •   Gold-Award
23.2.2017  (#9)

zitat..
Weichmann schrieb: Die AK-Konsumenteninfo- Auskunft hieß: Fixpreis,Festpreis oder Pauschalpreis sind alle 3 gleichwertig.?


no, da hast ja einen richtig kompetenten erwischt emoji

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  •  Weichmann
23.2.2017  (#10)

zitat..
ap99 schrieb: Ganz bestimmt nicht.


Sehr informative Textstellen, die mir weiterhelfen. Jeder weiß, dass im Baubüro viel geredet wird. Wenn ich vorab weiß, was Sache ist, kann ich nachhaken. Danke

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