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Zustimmungserklärung Vermessung [W]

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  •  Integrale
  •  [W]
  •  [Wien]
21.11. - 22.11.2016
6 Antworten 6
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Hallo Zusammen,

ich habe in Wien die Vermessung meines Grundstücks durchführen lassen, da nicht im Kataster und ich die vorm Bauen erledigt haben wollte. Jetzt hat bei der Grenzverhandlung ein Nachbar aufgrund von ein paar Zentimeter keinen Zustimmungserklärung erteilt.

Ist die Einreichplanung (würde hier gerne nach §70a einreichen) dadurch betroffen?

Selbst im Falle, dass der Nachbar die paar Zentimeter erhält sind es genügend Abstand (ca. 4m) zu ihm...die Frage ist nur gibt es hier eine prinzipielle Abhängigkeit: Ohne fertige Vermessung keine Genehmigung/Bescheid für die Einreichung???

  •  brink
21.11.2016  (#1)
Für die paar zentimeter möchte dein nachbar eine grundbuchsänderung? Das sind kosten für nix. Die einreichung wird es nicht betreffen. Wenn du es abstandsmäßig so vorsiehst, als ob der nachbar die paar cm erfolgreich ersitzt hätte, wird alles gut gehen.
Rede mit der huständigen behörde, wo du die einreichung machen möchtest.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.11.2016  (#2)

zitat..
brink schrieb: Für die paar zentimeter möchte dein nachbar eine grundbuchsänderung?

Wie kommst auf Grundbuchsänderung??
Mit der Formulierung

zitat..
Integrale schrieb: da nicht im Kataster

ist wohl gemeint: nicht im Grenzkataster!
Ein Grundstück in den Grenzkataster eintragen lassen, hat nichts mit dem Grundbuch zu tun.

Ansonsten ist hier die Frage: wie weit verlangt die Wiener Bauordnung bei diesem konkreten Bauvorhaben für die Einreichung rechtlich gesicherte Grenzen. Weiß das jemand auf Anhieb, oder muss man im Gesetz auf die Suche gehen? (Anmerkung: Erfahrungen aus anderen Bundesländern helfen da wenig!)
Alternative: ganz einfach beim Magistrat nachfragen
PS:
was mir bei solchen Fragen immer ein- bzw. auffällt: wozu gibt es "befugte Planverfasser" (also Architekten, Baumeister Ziviltechniker usw.)? Es ist deren Job, dir einen genehmigungsfähigen Einreichplan zu erstellen. Es liegt in seiner Pflicht, alle Anforderungen zu wissen, die es da gibt. Dafür nimmt man sich als Laie ja einen Profi. Der Planverfasser muss also wissen, wie er den Lageplan erstellt; ob er rechtlich gesicherte Grenzen braucht oder ob eine ungefähre Lagedarstellung der Grundgrenze genügt.


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  •  brink
22.11.2016  (#3)

zitat..
Karl10 schrieb: Wie kommst auf Grundbuchsänderung??


wie ich mein grundstück vermessen hab lassen und in den grenzkataster eintragen lassen wollte, hatten wir nach der vermessung auch eine "verhandlung".
ein nachbar wollte ca. 0,5m nicht abgeben. alternative wäre gewesen die grundstücke zu ändern, d.h. mein grundstück zu verkleinern, seines zu vergrößern.
pi mal daumen haben wir über die kosten gereden. dann hat der nachbar eingelenkt (hat es selbst 1200 m², ich 1000 m²). wegen den paar m² wollten wir die grundbücher nicht ändern.

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
22.11.2016  (#4)
In Wien ist es nicht zwingend erforderlich das die Grundgrenzen im Grenzkataster gesichert sind. Kommt oft genug vor das einer der Nachbarn warum auch immer die Zustimmung verweigert.
Wenn durch die Bauführung keine Abänderung des Gutsbestands erforderlich ist wird die Genehmigung des Bauplatzes gleichzeitig mit Baubewilligung erteilt, wenn Abtretungen etc. erforderlich sind um die aktuelle Widmung einzuhalten wird's komplizierter.
-> Dann geht aber auch kein 70a Verfahren mehr.

Nur weils oben am Rande erwähnt ist:
Der Abstand hat in Wien in der BKL BKL [Bauklasse] I+II bei offener Bauweise (trifft das zu?) mind 6m zu betragen, und darf pro Seite max. im Ausmaß von 45m² auf max. die hälfte (3m) reduziert werden.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.11.2016  (#5)

zitat..
brink schrieb: ein nachbar wollte ca. 0,5m nicht abgeben. alternative wäre gewesen die grundstücke zu ändern, d.h. mein grundstück zu verkleinern, seines zu vergrößern.


Verstehe ich nicht ganz.
Deswegen lässt man ja das Grundstück vermessen und in den digitalen Grenzkataster eintragen.
Wenn der Nachbar bei der Grenzverhandlung den vom Geometer nachgemessenen Meßpunkten nicht zustimmt, dann ist ja letztendlich er in der Pflicht, das auch zu begründen, letztendlich auch vor Gericht und gegen den Geometer (ein "das war immer schon so" reicht da definitiv nicht aus).

Die Kosten für die Änderung im Grundbuch sind 42 €, wenn ich mich jetzt nicht irre...also überschaubar.

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  •  brink
22.11.2016  (#6)
ah, gut.
der vermesser hat dem nachbarn irgendwie "hunderte" euros erzählt. das hat ihn abgeschreckt. daher hat er dann die vermessene grundgrenze akzeptiert.
ich habe mich da rausgehalten, da ich eh keine ahnung hatte.
mir war's nur recht. emoji
was es tatsächlich gekostet hätte, weiß ich nicht.

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