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Zusatzkosten für Alternativposition [Sbg]

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
30.8. - 31.8.2013
3 Antworten 3
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Hallo!

ich bräuchte mal euren Rat wie ich hier weiter vorgehen soll.

Ich habe ein Angebot bestehend aus mehreren Positionen je Gewerk.

Bei einer Position sind alle Bestandteile aufgelistet A,B,C,D, ... und dann kommt noch eine Position "Alternativblock X,Y,Z"
Es sind KEINE Einzelpreise aufgeführt, weder pro Einzelteil (A,B,C) noch für den Alternativblock, sondern nur der Gesamtpreis.
Während der Angebotsphase hab ich hier mehrmals nachgefragt, was damit ist oder ob das eh dabei ist, hier wurde mir immer bestätigt "ist gesamt"

Im Auftrag hab ich zum Glück aufgeführt "Gewerk XY zum Preis von xxx" und dazugeschrieben "inkl. Alternativblock"

Nachdem ich jetzt gefragt habe, wann denn XYZ gemacht wird meinte der Handwerker, das sei nicht dabei, ist ja eine "Alternativposition". Ich bekomm jetzt ein Angebot für XYZ.

Wenn ich ihm jetzt sag: "Passt, mach bitte" dann hab ich Angst, dass er das extra verrechnet, weil er das als Zusatz-Auftrag sieht, ich seh das aber als Fertigstellung vom anderen Teil.

Alternative wäre die Position von wem anderen machen lassen und den Betrag dann am Ende abziehen?
Vom Preis her waren meine Alternativangebote alle komplett von A-Z um den Preis.

  •  kalki80
30.8.2013  (#1)
Wenn...der Auftragnehmer aufgrund deiner Bestellung (schriftlich bzw. nachvollziehbar)

zitat..
chris5020 schrieb: "Gewerk XY zum Preis von xxx"

zu arbeiten begonnen hat, dann (klingt jetzt komisch, ist aber so) hat er DEIN Angebot angenommen. Ist rechtlich so. Wenn er jetzt quer schießt, dann wäre er rechtlich hinten aus.
Hol dir aber sicherheitshalber noch eine 2. Meinung ein...hab das ganze aus einem Seminar.

lg,

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  •  Breitfuss
31.8.2013  (#2)
Ja, wenn das im Auftrag so angeführt ist und er ihn angenommen hat, dann muss er das natürlich auch machen.

Wie kommt er auf eine andere Idee, hat er sich nicht angeschaut was er von dir annimmt?


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  •  chris5020
  •   Gold-Award
31.8.2013  (#3)
Tja, das Problem hab ich an vielen Stellen mit so Dingen "das seh ich heute zum ersten Mal" oder "darüber haben wir nie gesprochen".

Da ich mich bemüht hab möglichst viel schriftlich zu machen kann ich die meisten Dinge zumindest per E-Mail auch belegen, dass er darüber bescheid gewusst hat.

Ich befürchte halt, wenn er mir jetzt sagt "XYZ kostet 123" und ich das machen lasse, dass er dann sagt "Zusatzauftrag" unabhängig davon, ob das bereits in der Auftragserteilung dabei war. Wichtig ist für mich ja, dass das ganze ohne große Probleme rechtzeitig fertig wird.

Werd mal mit meinem Anwalt darüber sprechen müssen.

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