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Zum Thema Peer2Peer Verträge ? teilen

13.7. -13.8.2026    13 Antworten    7 Autoren 13 2026-08-13T07:24:37+02:00
     
Zusammenfassung
  •  Gawan
  •   Gold-Award
13.07.2026
13
Die kommen ja angeblich ab Oktober - gibt es da irgendwo schon nähere Infos dazu wie das funktionieren wird ?
Oder ein Portal zum anmelden oder irgendwas das dazu mehr Infos liefert ? Ich find irgendwie gar nix ...

Gestern hab ich die Info bekommen dass schon jetzt auch über einen Straßenverteiler an dem mehrere Nachbarn zusammengeschlossen sind eine art lokale EEG - gleich wie die GEA ohne Netzgebühren - möglich sein soll. Solange die gemeinsame Einheit hinter der nächsten Trafostation liegt - also perfekt für Nachbarn.
Weiß da zufällig jemand was darüber ?

lG
Gawan

  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
13.7.2026  (#1)
Wir haben ja in Österreich schon seit einigen Jahren die Energiegemeinschaften, die bei EEG und BEG über einen Rechtskörper wie Verein, Genossenschaft, etc ... Energieteilen möglich macht. Mit dem ElWG kommt ein neuer Überbegriff "gemeinsame Energienutzung", der eineseits die bisherigen Energiegemeinschaften, wie auch die neuen Formen ohne Rechtskörper (nur auf Vertragsbasis) ermöglicht. Die neuen Formen laufen unter dem Begriff Peer2Peer, wobei in diesem Fall Peer2Peer nicht nur 1:1, oder 1:n sondern auch m:n Verhältnisse abgebildet werden können.
Ebenfalls neu ist der Begriff des Nahebereichs, der für die P2P Sharing Modelle äquivalent zu den EGs abgebildet werden. Die Sharingmodelle in den Nahebereichen bis zu Umspannwerken sollen ab 1.10.26 von den Netzbetreibern umgesetzt werden (Verzögerungen sind tw zu erwarten), die Modelle die ein ganzes Netzgebiet umfassen, bzw. zwischen Netzen kommen erst 2027.

Im Februar wurde von den Netzbetreibern noch ventiliert, ob in Zukunft noch neue Energiegemeinschaften gegründet werden können, so wie es jetzt aussieht, gibt es nicht nur Bestandsschutz, sondern dürfen in Zukunft weiterhin EGs gegründet werden (Die EGs waren ein österr. Sonderweg im EU Recht und das ElWG musste hier eine gemeinsame rechtliche Basis für Energiegemeinschaften und Energy Sharing Modelle ermöglichen.

Es gibt jedoch Grenzen, wie zum Beispiel 30 kW für private Erzeuger, 100 kW für kleine Gewerbebetriebe, ab deren Grenzen zusätzliche Verpflichtungen als "Energielieferant" anfallen.
Ohne Netzgebühren über Grundstücksgrenzen hinweg Energie zu teilen geht über Direktleitungen, wobei ich nicht weiß, ob hier 1:n Modelle erlaubt sind (1 PV Anlage die n Verbraucher über Direktleitungen versorgt). Da bei Direktleitungen Ringflüsse vermieden werden müssen, stelle ich mir das bei mehreren Verbraucher als recht große Herausforderung vor.

Unabhängig von den Energesharingmodellen kommen neue Spielregeln für den Einsatz von Batterien, die derzeit im Entwurf TOR Messwesen enthalten sind. Wie diese Batteriebetriebsformen in den diversen Energiesharingmodellen umgesetzt werden können, bzw wie die Einschränkungen im Entwzrf in den finalen Verordnungen noch ausgebessert werden, wird man sehen.

Es tut sich einiges und ich finde es geht in eine sehr gute Richtung.

   


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  •  Oesterreicher
14.7.2026  (#2)
https://netz-noe.at/energiezukunft/zukunft-der-energiegemeinschaften

Da steht schon so einiges. 

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
14.7.2026  (#3)
Ok, aber tatsächlich "geben" tuts noch nix - wer kümmert sich darum, gibts ein Portal, wie/wann/wo, etc.
Anmeldung, Verwaltung, was auch immer ...

Das wird dann pünktlich zum 01.10 zentral gestartet ? 😊

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
14.7.2026  (#4)
Ich warte auch noch den Oktober ab und tu mir das mit der Vereinsgründung jetzt nicht mehr an.

Ich hätte die Situation, dass ich einige Nachbarn versorgen könnte (gleicher Trafo), aber gleichzeitig auch mein Elternhaus, das zwar nur 2km entfernt ist, jedoch leider an einem anderen Umspannwerk. Ist hier ein "Mischbetrieb" möglich und nur die Netzkosten anders?

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
14.7.2026  (#5)

zitat..
Gawan schrieb:

Ok, aber tatsächlich "geben" tuts noch nix - wer kümmert sich darum, gibts ein Portal, wie/wann/wo, etc.
Anmeldung, Verwaltung, was auch immer ...

Das wird dann pünktlich zum 01.10 zentral gestartet ? 😊

Das steht dann in den Marktprozessen auf ebutilities. Da gab es im Februar einen Entwurf und Konsultation für die Energy Sharing Modelle. Derzeit implementieren das die Netzbetreiber in ihren IT Systemen.

Man kann hier keine Dokumente raufladen, aber ich habe in anderen Threads Auszüge daraus gepostet.

Im Prinzip muß man nur eine Sharing ID beantragen und den Nahebereichslevel wegen den Netzentgelten definieren. Dann kann man am EDA Portal wie bei den EGs die Teilnehmer verwalten.

Ab Oktober sollen nur Modelle bis zum gemeinsamen Umspannwerk gehen, der Rest kommt später. Ganzes  Netzgebiet eines VNB im April 2027, österreichweit im Oktober 2027.

Da du eine grosse Batterie hast: Schau dir mal den Entwurf der TOR Messwesen bei e-Control an ....

Nachdem jetzt das ElWG die rechtliche Basis gelegt hat, kommen viele Neuerungen die Hand in Hand gehen.

Zum drüberstreuen kommt die Woche noch der EU Electrification Action Plan, der auch Auswirkungen haben wird. Eine Erfreuliche: Batterien werden MwSt befreit

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
14.7.2026  (#6)

zitat..
derLandmann schrieb:

Ich warte auch noch den Oktober ab und tu mir das mit der Vereinsgründung jetzt nicht mehr an.

Ich hätte die Situation, dass ich einige Nachbarn versorgen könnte (gleicher Trafo), aber gleichzeitig auch mein Elternhaus, das zwar nur 2km entfernt ist, jedoch leider an einem anderen Umspannwerk. Ist hier ein "Mischbetrieb" möglich und nur die Netzkosten anders?

Status Quo müsstest 2 Vereine gründen, damit die Netzgebühren für die Nachbarn geringer sind 

Neue Welt sollte es reichen dem Netzbetreiber zu sagen, bitte Strom an Smartmeter, C, Y, Z etc zu schicken, Netz kosten ergeben sich dann nach der jeweiligen Gegebenheit

Warte jetzt auch bis Oktober, Elternhaus hat eh eine Notstromumschaltung bekommen mit einem 5x16 😂


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
14.7.2026  (#7)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
derLandmann schrieb:

Ich warte auch noch den Oktober ab und tu mir das mit der Vereinsgründung jetzt nicht mehr an.

Ich hätte die Situation, dass ich einige Nachbarn versorgen könnte (gleicher Trafo), aber gleichzeitig auch mein Elternhaus, das zwar nur 2km entfernt ist, jedoch leider an einem anderen Umspannwerk. Ist hier ein "Mischbetrieb" möglich und nur die Netzkosten anders?
───────────────

Status Quo müsstest 2 Vereine gründen, damit die Netzgebühren für die Nachbarn geringer sind 

Neue Welt sollte es reichen dem Netzbetreiber zu sagen, bitte Strom an Smartmeter, C, Y, Z etc zu schicken, Netz kosten ergeben sich dann nach der jeweiligen Gegebenheit

Warte jetzt auch bis Oktober, Elternhaus hat eh eine Notstromumschaltung bekommen mit einem 5x16 😂

Nur zur Klarstellung:

In einer Sharing ID gibt es nur EINEN Nahebereich für ALLE Teilnehmer. (der entfernteste Absatand zwischen den ZP zählt).

Man kann innerhalb einer Sharing ID nicht mehrere Nahebereiche zugleich umsetzen.
Will man mischen, muss man das so wie bisher über Mehrfachteilnahme abbilden.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
14.7.2026  (#8)
So schaut aktuell der Entwurf für die Harmonisierung der Portale aller Netzbetreiber aus, um einen ZP in einer EG/ES anzumelden:
 

2026/20260714614979.png





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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
16.7.2026  (#9)
Gbit es einen Vorteil/Nachteil wenn man schon alte eine lokale EG (mit nur einem Teilnehmer) laufen hat im "Vergleich" zum neuen Peer2Peer? 

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
16.7.2026  (#10)

zitat..
Innuendo schrieb:

Gbit es einen Vorteil/Nachteil wenn man schon alte eine lokale EG (mit nur einem Teilnehmer) laufen hat im "Vergleich" zum neuen Peer2Peer?

Du brauchst keinen Rechtskörper mehr (Verein, Genossenschaft, etc ....)


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  •  ck
17.7.2026  (#11)

zitat..
Innuendo schrieb: Gbit es einen Vorteil/Nachteil wenn man schon alte eine lokale EG (mit nur einem Teilnehmer) laufen hat im "Vergleich" zum neuen Peer2Peer? 

Bei Peer2Peer verliert man die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe und vom Erneuerbaren-Förderbetrag.


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  •  Oesterreicher
17.7.2026  (#12)
Ich habe da noch etwas zu GEA.

Nehmen wir an es gibt ein Haus mit mehreren Zählern und eine Wohnung gehört dem Hauseigentümer. Die bisherige Lösung ist eine GEA bei der der Einspeisezählpunkt für die PV ein eigener ist bzw. ein eigener Zähler. Es kann aber kein direkter Vorrang gemacht werden. Wird also ein Akku dazugeklemmt gilt der für alle Bezieher der GEA. Die Argumentation ist, dass dann nicht über das Netz gegangen wird. Die cm von einem zum nächsten Zähler geht auf rechtlicher Seite dann auf das Haus über und man zahlt keine Netzgebühren. 

Alternative:
Die PV-Anlage kommt physisch an den Zähler des Vermieters mit CT-Klemmen. Dann wird also der PV-Strom zuerst von jenem verbraucht, kommt auch in den Akku und der Akku wird für jenen Zählpunkt genutzt. Der Überschuss kann nun eingespeist werden. Aber nicht mit einer GEA. Damit ist der Anschluss von einem zum nächsten Zähler "Netz". Und es wird wie eine EEG gehandhabt und nur 43% Netzgebühren bezahlt. 

P2P bietet jetzt die Möglichkeit das wie eine GEA zu machen weil nur auf den Standort geguckt wird. Es ist der Hausanschluss und der wird, wie oben bei der GEA behandelt indem die cm von einem Zähler zum nächsten zum Hausnetz gehört und nicht dem Netzbetreiber. Ferner sind dann keine Netzgebühren fällig. Aber die Gebühren wie ck schreibt. Dafür kann aber der Anlagenbesitzer den PV-Strom als Vorrang nutzen und den angeschlossenen Akku ebenfalls. 


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  •  Oesterreicher
13.8.2026  (#13)
Der P2P wird nicht wie eine GEA gehandhabt. 
Wenn ich das richtig sehe wird bei der GEA alles aufgeteilt.

Bei P2P  ist der Strom in kWh ohne Netzgebühren aber der 2027 kommende Leistungsteil nicht enthalten. Das bedeutet man kann zwar in einem Haus P2P betreiben, es wird aber weiterhin die Leistung beim Beziehen gemessen und danach abgerechnet. 

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