« Baurecht  |

Zufahrt zu Bauland aktuell nicht möglich [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  farinius
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
1.7. - 2.7.2021
7 Antworten | 3 Autoren 7
7
Hallo.
Unsere Planung für unser Haus schreitet mit großen Schritten voran.
Leider sind werden wir gerade durch ein grundsätzliches Problem aufgehalten

Und zwar gibt es keine offizielle Zufahrtmöglichkeit zu diesem Grundstück.
Es ist als Bauland Agrar gewidmet (aber noch keine Aufschließung bezahlt) und das schon seit 30+ Jahren.
An der Südseite geht zwar direkt die öffentliche Straße vorbei, das Grundstück ist aber an der Straße entlang etwa einen halben Meter höher als Straßenniveau und durch eine Mauer begrenzt.
Bisher wurde das Grundstück nur landwirtschaftlich genutzt und über einen Güterweg (asphaltiert), der einer Güterweggenossenschaft gehört, befahren. (Meine Eltern sind zwar Mitglied dieser Genossenschaft)
Das Grundstück wurde uns nun überschrieben.

Die Gemeinde macht aber erst weiter wenn wir entweder:

- eine eigene Zufahrt über die öffentliche straße genehmigt bekommen (dafür braucht es laut Auskunft unseres BMs ein verkehrstechnisches Gutachten, da das ganze in einer Kurve ist)

ODER

- wir das Zufahrtsrecht auf dem Güterweg  ins Grundbuch eingetragen bekommen.

Uns (und auch der Gemeinde) wäre es am liebsten die Zufahrt über den Güterweg eingetragen zu bekommen.

Wir hoffen sowieso über eine einvernehmliche Einigung mit der Güterweggenossenschaft aber
könnte man das Zufahrtsrecht im Zweifel irgendwie erzwingen? (immerhin ist das Grundstück schon "immer" als Bauland gewidmet und wurde immer schon über diesen Güterweg befahren)

Mir gehts nur darum alle möglichen rechtlichen Varianten zu kennen.

Grundstück befindet sich in Niederösterreich.

lg

  •  chrismo
  •   Gold-Award
1.7.2021  (#1)


zitat..
farinius schrieb: immerhin ist das Grundstück schon "immer" als Bauland gewidmet und wurde immer schon über diesen Güterweg befahren

Du denkst da ist wahrscheinlich an ein ersessenes Geh- und Fahrrecht? Das wird meiner Laienmeinung nach nicht funktionieren, weil der Weg ja bisher nur für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wurde. D.h. ihr hättet auch nur ein solches ersessen, aber kein Uneingeschränktes. Die Widmung alleine hilft da glaube ich nicht, sondern es kommt auf die konkrete bisherige Nutzung an.

zitat..
farinius schrieb: könnte man das Zufahrtsrecht im Zweifel irgendwie erzwingen?

Die Möglichkeit eines Notweges nach dem Notwegesetz gibt es auch noch. Das wäre dann die Erzwingung der uneingeschränkten Servitut von Gehen/Fahren vor Gericht.

Da gibt es aber einige Voraussetzungen. Also nur dass euch die Zufahrt "lieber" ist, als von Süden über die öffentliche Straße, reicht nicht. D.h. ihr müsstet wohl erstmal das negative Gutachten bekommen, dass eine Anbindung nicht möglich ist bevor ihr das probieren könntet.

1
  •  farinius
1.7.2021  (#2)
Danke für deinen Beitrag.

Prinzipiell hoffe ich sowieso, dass wir uns mit der Genossenschaft einig werden (ist ein kleiner Ort und es kennen sich eh alle).
Aber je mehr ich über die rechtliche Seite bescheid weiß, desto besser.

(Das mit dem "Notweg" werd ich mir mal ansehen)

1
  •  Ghamor
  •   Silber-Award
1.7.2021  (#3)
Also auch wenn im ersten Moment die eigene Zufahrt vielleicht mehr Aufwand ist, würde ich das IMMER irgendeinem Servitut vorziehen.
Räumt die Genossenschaft den Weg auch im Winter? Den LW-Fahrzeugen wird der Schnee egal sein, bzw. wird der wohl im Winter eh nicht so oft befahren. Du willst dann aber mit dem Auto durch.

1


  •  farinius
1.7.2021  (#4)

zitat..
Ghamor schrieb:

Also auch wenn im ersten Moment die eigene Zufahrt vielleicht mehr Aufwand ist, würde ich das IMMER irgendeinem Servitut vorziehen.
Räumt die Genossenschaft den Weg auch im Winter? Den LW-Fahrzeugen wird der Schnee egal sein, bzw. wird der wohl im Winter eh nicht so oft befahren. Du willst dann aber mit dem Auto durch.

Prinzipiell gebe ich dir recht.
Aber in dem Fall gehts um ca 6 m.

Und meine Einfahrt müsste ich im Prinzip direkt neben dem bestehenden Weg diese 6 m parallel, in der selben Länge, errichten. D.h. ob ich dann meine Einfahrt räume oder die bestehende Straße ist für mich egal.

1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
1.7.2021  (#5)
Ghamor hat schon recht. Es gibt ein paar Auswirkungen.

zitat..
farinius schrieb: D.h. ob ich dann meine Einfahrt räume oder die bestehende Straße ist für mich egal.


Müll fällt mir noch ein. Wir haben auch einen Servitutsweg und die Müllabfuhr fährt natürlich nur bis zum Ende der öffentlichen Straße, d.h. die Mülltonne müssen wir immer rausschieben. Das kommt öfters vor als Schneeräumung emoji

1
  •  farinius
1.7.2021  (#6)
So schaut das übrigens aus:


2021/20210701173470.png

Blauer Pfeil wäre die neu zu errichtende Einfahrt. Rot ist wie aktuell zugefahren wird

1
  •  Ghamor
  •   Silber-Award
2.7.2021  (#7)
Ah ok, dass das alles so nah beisammen ist, schwächt mein Argument schon etwas. In meinem Kopf warst du wesentlich länger auf dem Güterweg unterwegs :)
Wenn du wirklich ganz im Osten auf das Grundstück fahren willst, kostet die eigene Zufahrt sicher auch mehr Geld und eventuell auch Platz als die Lösung über den Weg. 

Persönlich würde ich halt Servitute wie die Pest meiden - Grundbuch hin oder her, sowas ist immer ein Angriffspunkt für Menschen, die gern diskutieren und anderen die Zeit rauben. Vielleicht schau ich da auch einfach zu viel ATV :)

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Darf man einfach so in den Tiefbau gehen ?