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Zufahrt/Stellplatz Rasengittersteine [Sbg]

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  •  bjk
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
30.6. - 1.7.2017
7 Antworten | 2 Autoren 7
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Liebe Community!

Vorweg: Ich erwarte nicht, dass mir hier jemand eine definitive Antwort gibt „das ist sicher möglich“. Vielmehr würde ich hoffen, dass mir jemand möglicherweise Hinweise darauf geben kann was hier an Bestimmungen zutrifft. Falls es darauf ankommt: Es geht um Salzburg Land.

Wir haben ein Haus (Bestand) gekauft und stehen derzeit mehr oder weniger wild davor. Teilweise auch auf der eingezeichneten Schotterfläche, die uns von der Gemeindestraße trennt (kein Bankett, einfach eine schmale Fläche). Manchmal bleiben dort auch Spaziergänger stehen.


2017/20170630119039.jpg

Wir würden uns der Optik und des Komforts halber wünschen, wenn wir eine dezidierte Stellfläche hätten. Ich habe der Gemeinde daher angeboten den schmalen Streifen zwischen Straße und unserem Grund zu kaufen und dahinter einen Carport zu errichten.

Als „Zuagroaster“ ist das aber offensichtlich nicht so einfach, es besteht Seitens der Gemeinde kein wirkliches Interesse den Grund zu verkaufen, es gab aber auch keine Absage, sondern ein mehrmaliges Vertrösten.

Jetzt meine Frage: Ich brauche nicht unbedingt einen Carport, Rasengittersteine o.ä. würden uns auch reichen. Kann ich unsere Hecke entfernen und dahinter eine Stellfläche bilden (wie auch immer befestigt). Dürften mich Spaziergänger dann trotzdem einparken, weil es kein „offizieller“ Parkplatz ist (wird keiner Absichtlich machen, aber zum Verständnis) oder kann die Gemeinde selbst so eine einfache Stellfläche untersagen.

Grundsätzlich möchte ich das natürlich im Konsens lösen, aber vielleicht könnte ich etwas Bewegung in die Sache bringen, wenn ich anmerken würde, dass ich den Schotterstreifen so „mitnutzen“ würde, ohne dass sie Geld dafür bekommen. Das einzige was die Gemeinde sonst machen könnte wäre etwas von der Straße abzuzweigen und dort selbst offizielle Stellflächen zu machen. Der Gemeinde gehören nämlich nur ca. 2 m des Schotters.

Weiß jemand was hier alles zu beachten ist? Ab wann ist etwas ein Parkplatz/eine Zufahrt. Darf man Rasengittersteine oder ähnliches einfach auslegen? Können Sie vor meine mögliche Zufahrt trotzdem noch selbst Parkplätze machen, die mich dann an der Zufahrt hindern würden?

Würde mich über Feedback freuen. Denn die Gemeinde selbst kann ich darüber natürlich nicht befragen emoji

  •  ap99
  •   Gold-Award
30.6.2017  (#1)
Stell mal einen SAGIS-Ausschnitt ein (Grundgrenzen mußt du aktivieren, damit sie angezeigt werden) ... wenn das so ist wie du schreibst (Grundstück "zwischen" dir und Straße), dann muß da noch eine Grundgrenze an der Straße sein.

Wo hatte der vorige Eigentümer seine Stellplätze?

https://www.salzburg.gv.at/sagisonline/(S(vktx1bfirl4zm3djmjuwjoxs))/init.aspx?karte=default&geojuhuschema=Adressen/Namensgut&defaultlogo=sagis

+ Digitale Katastralmappe - DKM GRUNDSTÜCKE aktivieren (Menü links)
+ Hintergrund - "Orthofotos" (rechts oben)

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  •  bjk
30.6.2017  (#2)
Hier die Ansicht: http://share.pho.to/AkPil

Ich hab den Ausschnitt so minimal gemacht, dass er wirklich nur die betreffende Stelle zeigt, weil das Internet ja nichts vergisst. Unten Grünfläche, oben Straße.

In meiner Skizze habe ich es etwas vereinfacht (Grundgrenze begradigt), dein Vorschlag mit dem SAGIS-Ausschnitt ist also sicher gut, damit ich die Fakten nicht verzerre. Zwischen unserem Grund und der Straße ist keine Grenze mehr, das habe ich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Die kleine Fläche grenzt einfach als eine Art Ausläufer an die Straße.

Noch vergessen deine Frage zu beantworten: Stellplätze ebenfalls „wild“ vorm Haus (unter anderem auch auf der Fläche), habe beim Kauf zu wenig drauf geachtet.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
30.6.2017  (#3)
Mit deinem Ausschnitt kann ich nichts anfangen.

Wenn da kein Grundstück mehr dazwischen ist verstehe ich das Problem nicht (bzw. weiß ich nicht, warum du was kaufen willst) ... Es sei denn die Straße ist stark befahren, und die Gemeinde hat was gegen die 90 Grad (zur Grundgrenze) Parkerei --> ich würde mir ansehen, wie das bei den Nachbarn ist (Argumente und Informationen sammeln), und dann mit der Gemeinde reden. (Garage oder überdachter Abstellplatz (beides eingeschoßige Nebenanlagen) ist eine eigene Geschichte ... Es sind Mindestabstände von 2,0 m (Dach) bei einer maximalen Dachlänge von 7,0 m und einer Traufenhöhe von Max. 2,5 m einzuhalten ... und das auch nur, wenn noch kein Nebengebäude (z.B Gartenhütte) an dieser Grundgrenze steht! (Ausnahme: es gibt eine Baufluchtlinie, die dir entgegenkommt).
Bei 90 Grad Parken werden oft 5 m vor dem Garagentor verlangt usw.)

--> es gibt verpflichtend zu schaffende Stellplätze (je nachdem wie lange die letzte Baubewilligung her ist, wurden vielleicht sogar welche vorgeschrieben).

Wenn du um eine Baubewilligung ansuchen solltest, mußt du die Stellplätze nachweisen:

Paragraph 38 & 39
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20001000

Und Anhang 2:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LSB40018173/Anlage_2.pdf

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  •  bjk
30.6.2017  (#4)

zitat..
Mit deinem Ausschnitt kann ich nichts anfangen.


Ich schick dir gerne einen kompletten Ausschnitt, öffentlich möchte ich ihn nicht posten.

zitat..
ap99 schrieb: Wenn da kein Grundstück mehr dazwischen ist verstehe ich das Problem nicht (bzw. weiß ich nicht, warum du was kaufen willst)


Naja, ich hätte angeboten das Stückchen Schotter (ca. 2x6m) bis zur befestigten Straße zu kaufen, weil sobald ich dahinter Parkflächen errichten würde, wäre es für die Allgemeinheit nicht mehr nutzbar. Das ist jetzt (für die Gemeinde) nicht weiter schlimm weil bisher de facto auch nur wir dort parken (und die Vorbesitzer parkten) und 100 m weiter ein öffentlicher Parkplatz ist. Aber dennoch.

Also aus deiner Sicht ist Rasengittersteine (Beispiel) auf seinem Grund zu verlegen, der an die Straße grenzt, um eine Parkfläche zu errichten keine bewilligungspflichtige Maßnahme?

zitat..
Es gibt eine Baufluchtlinie, die dir entgegenkommt


Du meinst weil da auch der Dachüberstand dazu zählt, der über Kante in der Grundgrenze „hinausgeht“?

zitat..
Wenn du um eine Baubewilligung ansuchen solltest, mußt du die Stellplätze nachweisen


Eben, deswegen wäre ich ja auch um eine saubere Lösung bemüht. Aber ich hab es bisher nicht geschafft Bewegung in die Sache zu bringen.

Wenn ich jetzt sagen könnte: Verkauft mir den Streifen doch einfach, weil sobald ich dahinter Parkplätze errichte bringt euch der Grund sowieso nichts mehr. Dachte ich, dass es etwas bringen könnte. Die Gemeinde könnte dort, nach meinem Verständnis, ohnehin nur reguläre (2,5x5) Parkflächen errichten, wenn sie in die Straße hinein gebaut würden – was ich für Unwahrscheinlich halte, weil dann LKW Probleme bekommen könnten.

Ich versteh schon, dass du möglicherweise denkst „ja, mach halt einfach deine Parkplätze“. Aber ich kenne eben die Rechtsvorschriften nicht, die erlauben/oder untersagen wo man Parkflächen auf seinem eigenen Grundstück errichten darf. Im Baupolizeigesetz und den zutreffenden Bundesgesetzen hab ich dazu nur gefunden, dass es beim Neubau welche geben muss, wie groß sie sein müssen und dass sie nicht weiter als X entfernt sein dürfen etc. pp.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
30.6.2017  (#5)
Siehe Baupolizeigesetz § 2 (1) Pkt 6a und 6b .... Bewilligungspflichtige Maßnahme

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001005

Die Baubehörde/Gemeinde entscheidet also, ob sie an dieser Stelle (Schotterfläche) mit einer Zufahrt einverstanden ist oder nicht (kann ja Gründe geben die dagegen sprechen).

Wenn du/ihr sowieso umbaut, dann mußt du die Stellplätze sowieso für die Baubewilligung nachweisen, dann geht das mit den Stellplätzen mit --> dann klärt das der Planer mit dem Bauamt ab. Du kannst aber auch selber bei der Gemeinde (Bauamt) nachfragen, ob du hier deine Zufahrt für Stellplätze machen kannst ... falls "ja", dann suchst um Bewilligung an. (Ein Ansuchen kannst du auch bei "nein" stellen, wennst es wirklich wissen willst ... ein Ansuchen um Bewilligung (Einreichplan samt Formulare/Ansuchen) muß bearbeitet werden, und ein Bescheid (Entscheidung mit Begründung) muß innerhalb einer Frist erlassen werden --> mit dem Bescheid erhältst du dann ein Rechtsmittel) ... wennst also mit reden nicht weiter kommst, einfach einen Einreichplan (Lageplan mit geplanten Stellplätzen) und Ansuchen um Bewilligung abgeben, dann kommt die Sache ins Rollen.

MMn ist es nicht relevant, ob der Schotterstreifen dir gehört oder nicht.

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  •  bjk
1.7.2017  (#6)
Baupolizeigesetz § 2 (1) Pkt 6a und 6b… danach hatte ich gesucht! Vielen Dank!

PS: Wir sind für diverse spätere Umbauten auf der Suche nach einem Planer, findet man deine Geschäftsdaten irgendwo?

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  •  ap99
  •   Gold-Award
1.7.2017  (#7)
Zwecks Akquise bin ich eigentlich nicht im Forum ;) ... melde dich am besten mal per pn (es kommt ein wenig drauf an, wo das Objekt wohnt, um was und um welchen Umfang es geht, und natürlich den Zeitrahmen)

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