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Zubau unter 3m zur Grundstücksgrenze

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  •  thomas84
24.2. - 25.2.2014
10 Antworten 10
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Hallo,
ich möchte einen Zubau an mein bestehendes Haus (NÖ) anbauen. Nun meine Frage: Gibt es Ausnahmeregelungen, welche mir erlauben näher (als 3m) an die Grundstücksgrenze zu bauen? Das Nachbargrundstück ist als Grünland deklariert. Außerdem ist im Bauplan ein Weg zwischen den beiden Grundstücken eingezeichnet. Da die Grundgrenze zum Haus nicht parallel ist würde nun eine Ecke des Anbaus ca.1m von der Grundstücksgrenze stehen. Die andere Ecke aber 4m.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Danke
Thomas

  •  gloitom
  •   Gold-Award
24.2.2014  (#1)
geregeltes oder ungeregeltes Bauland? (Bebauungsplan?)

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  •  thomas84
24.2.2014  (#2)
was heißt geregelt oder ungeregelt? Bebauungsplan gibt's meines Wissens nicht.


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  •  MinMax
  •   Gold-Award
24.2.2014  (#3)
in dem 3m Bereich darfst in der "Offenen-Bauweise" (siehe Bebauungsplan!) nur 1-stöckig bauen, also höhe max. 3m, da geht es um den Lichteinfach von 45° der zu wahren ist.
frag am besten auf der gemeinde nach wie bei dir die Bauweise ist.

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  •  thomas84
24.2.2014  (#4)
wie genau funktioniert das mit dem 45° Lichteinfall??
Einstöckig 3m...mein Keller steht ca.1,5m heraus. Zählt das auch zu den 3m??

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
24.2.2014  (#5)

zitat..
thomas84 schrieb: mein Keller steht ca.1,5m heraus. Zählt das auch zu den 3m??

vielleicht nein, wenn es z.B. am Hang wäre.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.2.2014  (#6)

zitat..
MinMax schrieb: in dem 3m Bereich darfst in der "Offenen-Bauweise" (siehe Bebauungsplan!) nur 1-stöckig bauen, also höhe max. 3m,

Das, was du da meinst gilt nur für Nebengebäude. thomas84 will aber einen "Zubau" zum Hauptgebäude machen, also ist das dann ein Teil des Hauptgebäudes - und dafür gilt die von dir zitierte Regelung NICHT!!

zitat..
thomas84 schrieb: Außerdem ist im Bauplan ein Weg zwischen den beiden Grundstücken eingezeichnet.

Gibts diesen Weg auch im Kataster bzw. Flächenwidmungsplan bzw. bebauungsplan??? Wenn ja, dann könnte das für deine Absicht von Vorteil sein, weil dann dein Zubau gegen eine Verkehrsfläche gerichtet ist.

Gibts den Weg allerdings nicht, sondern grenzt dein Grundstück direkt ans Nachbargrundstück, dann ist die Antwort auf deine Frage eindeutig: NEIN, du darfst nicht so wie geplant bauen - da gibts keine Ausnahme (egal wie hoch du baust und egal was mit dem "45°-Lichteinfall" rauskommt).
Vorsicht: der Beitrag von MinMax leitet dich da in die Irre!

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
24.2.2014  (#7)
Irre oder nicht, Thomas wird eh ein Bauansuchen stellen müssen, spätestens bis dahin muss er sich regulär bei der Gemeinde erkundigen. "Zubau" kann ja alles sein, auch ein Nebengeäbude, das nicht zu Wohnzwecken bestimmt ist, aber niemanden verbietet es etwas freizügiger zu Nutzen; kenne mindestens 10 Häuser wo die Garage praktisch Wohnraum ist und nu? Also Karl, bleib locker!

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  •  thomas84
25.2.2014  (#8)
Danke für eure Beiträge!
@Karl: Danke für deine Antwort. Ich habe schon einen Termin auf der Gemeinde und werde mich dann auch mal genau wegen diesem Weg erkundigen. Ich will nur nicht "unvorbereitet" zu diesem Termin erscheinen. Deshalb versuche ich mit relativ viel Vorwissen in dieses Gespräch zu gehen und alle möglichen Varianten zu kennen.

@MinMax: Ich möchte einen "ehrlichen" Zubau machen (1xBüro, 1xSchlafraum/Kinderzimmer). Deshalb sollte das auch offiziell so deklariert werden. Trotzdem Danke für deine Antwort.

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  •  Stendox
25.2.2014  (#9)
@Karl10
Du scheinst mir sehr kompetent zu sein! emojiWie sieht es eigentlich mit Mindestabstand zum Nachbarn in einer Siedlung aus, wo kein Bebauungsplan vorhanden ist? (NÖ) Darf der Nachbar ein Nebengebäude an meine Grundgrenze mit 16 m Länge stellen (erwartete Höhe 3m oder mehr)? Oder gilt hier § 54 Bauwerke im ungeregelten Baulandbereich?

Wäre hier über eine aussagekräftige Antwort sehr dankbar!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.2.2014  (#10)

zitat..
Stendox schrieb: Oder gilt hier § 54 Bauwerke im ungeregelten Baulandbereich?

Das ist nicht "oder", sondern es gilt hier § 54. Daher darf der Nachbar - offene Bebauungsweise vorausgesetzt - sein Nebengebäude direkt an deine Grundgrenze setzen.

zitat..
Stendox schrieb: Wie sieht es eigentlich mit Mindestabstand zum Nachbarn in einer Siedlung aus, wo kein Bebauungsplan vorhanden ist?

Das kommt darauf an, welche bebauungsweise für das Grundstück abgeleitet wird: bei "offener" Bebauungsweise muss das Hauptgebäude die halbe Gebäudehöhe oder zumindest 3 m von der seitlichen grundgrenze Abstand haben (=seitlicher Bauwich). In diesen seitlichen Bauwich darf er Nebengebäude direkt an die Grundgrenze stellen (max. Gebäudehöhe 3m)

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