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ZT-Zusatzleistung bei Pauschalhonorar

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  •  schor
22.5. - 26.6.2014
12 Antworten 12
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Hallo,
könnt ihr mir weiterhelfen? Ich habe mit meinem Architekt (Ziviltechniker) einen schriftlichen Planungsauftrag über die Erstellung einer Einreichplanung vereinbart. Die einzelnen Phasen (Vorentwurf, Entwurf, Einreichplanung) haben ich explizit getrennt und so angeführt, dass die jeweilige Phase von mir schriftlich beauftragt werden muss.
Nachdem nun die Vorentwurfsphase abgeschlossen ist (Summe x) meint mein Architekt, dass er bereits Leistungen aus der (nicht beauftragten) Entwurfsphase erbracht hat und diese mir (ich bin Konsument, keine Firma) in Rechnung stellen möchte. Dabei habe ich im Vertrag explizit stehen dass 'Zusatzleistungen nach Stundenaufwand kalkuliert und gesondert verrechnet' werden müssen. Nun hat mich mein Architekt jedoch nicht informiert dass Zusatzaufwand (z.B. Überarbeitung Vorentwurf) angefallen ist. Hätte er das im Sinne seiner Warnpflicht nicht tun müssen?

Interessanterweise widerfährt mir das jetzt schon beim zweiten Architekten so, nachdem ich den Ersten gerade wegen ähnlicher Verhaltensweise verabschiedet habe. Gibt es hier irgend einen brancheninternen Usus von dem ich wissen sollte? Es kann doch nicht im Sinne des Architekten und einer zukünftigen Zusammenarbeit (über die Vorentwurfsphase hinaus) sein, wenn er jetzt schon mit solchen Forderungen kommt?! Oder denkt er sich, 'der Bauherr hat eh schon soviel investiert und wird mich jetzt sicher nicht mehr wechseln'...? Ist allenfalls eine Aufschlüsselung in die einzelnen Planungsphasen gar nicht sinnvoll, sondern man vereinbart gleich die komplette Einreichplanung und steht dann nicht jedes mal nach dem Vorentwurf wieder vor der Entscheidung, sich eines abtrünnigen, unverschämten Architekten zu entledigen?

Danke für eure Tipps

Günther

  •  samoth
  •   Gold-Award
22.5.2014  (#1)

zitat..
schor schrieb: Ist allenfalls eine Aufschlüsselung in die einzelnen Planungsphasen gar nicht sinnvoll, sondern man vereinbart gleich die komplette Einreichplanung


Ja, würde ich so sehen. Einreichplanung beauftragen, Pauschalbetrag vereinbaren und es gibt keinen Spielraum mehr für Mehrforderungen.
Hat bei uns klaglos funktioniert.

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  •  thomasdoe
22.5.2014  (#2)
die leistung vorentwurf ist eine systemskizze im maßstab 1:200 , wo im wesentlichen nur das raumprogramm aufgrund deiner angaben dargestellt wird, ebenso ist hier bereits eine grundabstimmung mit der behördlich zulässigen bebaubarkeit des grundstücks erfolgt. jeder darüber hinausgehende handgriff ist bereits im lestungsbild "entwurf" zu tätigen (ansichten, festlegung der fenster etc.)

bei einem efh bringt diese exakte aufschlüsselung nix, weil ausgehend vom standardhonorar das derzeit so bezahlt wird max. eine halbe stunde arbeitszeit in diesen schritt investiert werden kann.

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  •  schor
22.5.2014  (#3)
danke für eure Antworten soweit. Ich habe die Leistungsphase zwar Vorentwurf genannt, jedoch detailliert beschrieben was drin sein soll (auch schon Raumkonfigurationen, Ansichten, Grundrisse im Maßstab 1:100 etc.) und hierfür ein Pauschalhonorar (schriftlich) fixiert. Es kann hier also wohl nicht sein dass der Architekt meint er kann zusätzlich etwas für die Teilleistung 'Entwurf'(= nächste Phase) verlangen. Es geht hier um ein größeres Projekt bei dem mich der Vorentwurf schon einige k€ kostet, daher eben die Beauftragung nach einzelnen Phasen. Es wäre für mich klar dass ich zB für ein kleines Haus am Land gleich die komplette Einreichplanung beauftragen würde. Aber in diesem Falle möchte ich schon ausloten, ob der Architekt vorab etwas taugt bzw. man auf einen gemeinsamen Nenner kommt, um mich allenfalls nach dem Vorentwurf wieder trennen zu können. Oder ist das eben in Insiderkreisen weithin bekannt, dass das Honorar immer nachträglich höher gestellt wird (entgegen einer Pauschalvereinbarung)? Oder probieren es die Architekten einfach nur um auszuloten, wie 'dumm' der Bauherr ist und darauf eingeht?


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  •  neoplan
22.5.2014  (#4)
1 vertrag ist vertrag / kein vertrag = kein vertrag
2 in unseraller interesse: zahlung nach leistung

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  •  thomasdoe
22.5.2014  (#5)
wenn das schon alles im vorentwurf abgerufen wurde, was hat der dsann im entwurf zu tun?

wenns sich um etwas größeres handelt wo allein der vorentwurf schon "einige k€" euro kostet, geh ich mal davon aus das du ohnehin die bauträgerprüfung gemacht hast, weil dann wirst das haus ja zum zwecke des gewerblichen geldverdienens errichten lassen und nicht zum eigengebrauch. da können dir dann die hier registrierten häuslbauer (das sei jetzt nicht abwertend gemeint) ohnehin nicht wirklich weiterhelfen

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  •  mycastle
  •   Bronze-Award
24.5.2014  (#6)
ehrlich mir kommt diese Branche auch nicht grün vor - denn wie soll ich zu einem Entwurf, Idee JA sagen können, wenn ich mir als Laie nicht vorstellen kann, wie dies nachher aussehne wird.
Für mich gehören VarianteN, und 3 D ansicht mit zum Einreichplan.

Und dann stelle ich mir die Fragen, wenn ein Architekt nach Ausschreibung den Bestbieter festgelegt hat, warum ich noch eine Bauüberwachung zahlen soll, denn er hat ja gegen Honorar den Bestbieter ermittelt, und der muß ja alles lt.Ausschreibung machen.
Und wer überwacht den Architekten, ZT?
Sollte der Planverfasser auch der Bauüberwacher sein?
Oder sollten diese Bereiche nicht verschieden besetzt werden?



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  •  schor
26.5.2014  (#7)
Ich würde ÖBA und Architekt trennen. Man kann auch Architekt überwachen lassen und dann noch zusätzlich einen Bausachverständigen oÄ hinzuziehen, ob das den Architekten freuen wird ist eine andere Sache...
Man kann auch mit den Einreich- bzw. besser Ausführungsplänen selbst zu mehreren GUs gehen und sich ein Pauschalangebot machen lassen, damit man eine Idee bekommt wieviel das Ganze kostet. (Davor sollte man sich natürlich am besten schon während der Planung überlegen, was man sich überhaupt leisten kann).
Dann geht man zum Architekt und sagt er soll nach Einzelgewerken ausschreiben (die müssen in Summe natürlich günstiger sein als der GU). Man legt dem Architekten jedoch zuvor die 'Latte' bei einer realistischen Gesamtsumme xxx (die natürlich UNTER der des GUs liegt - das sagt man ihm aber natürlich nicht!). Als 'Motivation' teilt man ihm mit, dass er sich 25% von der 'Ersparnis', die das Projekt unter dieser festgelegten Summe kosten wird, als Bonus behalten kann (bei gleichem Leistungskatalog, versteht sich). Man glaubt gar nicht, wieviele kreative Ideen das plötzlich hervorruft, um doch noch kostengünstigere bzw. auch bessere Lösungen zu finden...es ist sozusagen eine Win-Win Situation. Der Architekt wird dadurch nicht mit dem Ausführenden 'packeln', da er selbst direkt von günstigeren (nicht billigeren!) Lösungen profitiert. Und man selbst profitiert natürlich auch von der Kostenersparnis der ursprünglich budgetierten Gesamtsumme.

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  •  mycastle
  •   Bronze-Award
28.5.2014  (#8)
Danke Günther für deinen Input - In welchem Bundesland bist zu dzt noch zu Hause?

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  •  Tamston
18.6.2014  (#9)
Hä? - Also aus der inneren Sicht sieht das so aus:
Der Architekt legt einen Berufseid ab, dass er immer im Sinne des Bauherren agieren wird. Ich kenne persönlich auch nur Kollegen, die zu 100% hinter diesem stehen.
Wenn Eure Architekten doch angeblich das Geld nicht wert sind, dann macht doch das alles mal selbst! Schreibt nur fünf verschiedene Gewerke aus und kümmert Euch um Anbotslegungen und Preisspiegel.
Welche Firmen zu Vergabegesprächen eingeladen werden und welche schließlich beauftragt werden, entscheidet eh der Bauherr. Aufgrund des oft fehlenden Fachwissens empfiehlt der Architekt manchmal einen der Anbieter. Das wir aber alles gemeinsam mit dem Bauherren besprochen.
Wenn man Einzelvergaben macht, möchte ich den Bauherren (Laien) sehen, der die Bauaufsicht selber machen kann. Und nein, ein Baumeister ersetzt keine Bauaufsicht. Sondern es handelt sich hierbei um ein Gewerk neben anderen.
Die meisten Architekten reißen sich nicht um die Bauaufsicht, eine Trennung in Architekturleistungen und Aufsicht mit Termin- und Kostenkontrolle ist oftmals gerne gesehen.
Manchmal ärgern mich Eure Kommentare.
Abgesehen von den schwarzen Schafen machen die Architekten unverzichtbare und gute Arbeit!

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  •  bautech
19.6.2014  (#10)

zitat..
Tamston schrieb: Schreibt nur fünf verschiedene Gewerke aus und kümmert Euch um Anbotslegungen und Preisspiegel.


Kein Problem, wurde hier bereits oft genug vorexerziert! BTW find ich einen Preisspiegel für unnötig beim EFH... hier ist die Sympathie / "der Draht" zum Ausführenden wichtiger als die reine Kostenwahrheit!

zitat..
Tamston schrieb: Welche Firmen zu Vergabegesprächen eingeladen werden und welche schließlich beauftragt werden, entscheidet eh der Bauherr.


Für was dann der ganze Zirkus, wenn die Verantwortung wieder abgeschoben wird?

zitat..
Tamston schrieb: Und nein, ein Baumeister ersetzt keine Bauaufsicht. Sondern es handelt sich hierbei um ein Gewerk neben anderen.


Bitte unterscheide ganz genau zwischen Bauaufsicht und Baukoordination - hoffentlich sagt Dir beides was!

zitat..
Tamston schrieb: Abgesehen von den schwarzen Schafen machen die Architekten unverzichtbare und gute Arbeit!


Unverzichtbar lass ich mal so hingestellt, alles Andere unterschreib ich sofort... Für mich selber würd ich gern einen Prozentanteil schwarzer und weißer Schafe in der Branche sehen!

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  •  Tamston
26.6.2014  (#11)
Ich kann nur in dem Bereich einlenken, dass ich tatsächlich noch kein Einfamilienhaus gebaut habe. (Mach in der Regel größere Bauvorhaben im Wohnbaubereich.)
Kollegen, die Einfamilienhäuser bauen, schreiben tatsächlich kaum etwas aus, weil es sich wohl nicht rentiert eine Ausschreibung für so einen kleinen Bau zu machen.
Und Verantwortung abschieben ist es ja wohl nicht, wenn der Bauherr entscheidet, wen er beauftragt. Der Architekt kommt im Vertrag schließlich nicht vor. Der Vertrag wird zwischen Bauherrn und Gewerk abgeschlossen. Da kann ich jedem Bauherren nur raten, die Entscheidung selbst zu treffen.


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  •  bautech
26.6.2014  (#12)

zitat..
Tamston schrieb: Und Verantwortung abschieben ist es ja wohl nicht, wenn der Bauherr entscheidet, wen er beauftragt. Der Architekt kommt im Vertrag schließlich nicht vor. Der Vertrag wird zwischen Bauherrn und Gewerk abgeschlossen. Da kann ich jedem Bauherren nur raten, die Entscheidung selbst zu treffen.


Meine Wortwahl war vielleicht etwas zu überspitzt... Verantwortung abschieben ist hart formuliert. Was ich meinte hast Du eh ganz treffend beschrieben: Du rätst jedem Bauherren, die Entscheidung für die einzelnen Gewerke selber zu treffen - also warum dann umständlich über nen Archi Preise einholen, Anbotseröffnung, Nachverhandlung, Preisspiegel - der ganze Zinnober halt - wenns eh ohne Archi auch geht!
Bitte nicht in den falschen Hals kriegen, als Architekt bist sicher nicht unnötig... aber imho bei 90% der EFH´s und der beschriebenen Leistung leider fehl am Platz! Entwerfen, Planen, Behördenwege - sofort. Bauaufsicht meinetwegen auch noch aber alles drüber hinaus sollt man (großteils schon aus Eigenverantwortung heraus) sich selber als Bauherr auch zutrauen... wenn dem nicht so ist gibt's BM´s sowie FTH FTH [Fertigteilhaus]-Produzenten, die einem alles abnehmen und das Rundum-Sorglos-Paket in Form eines bezugsfertigen Hauses liefern können!

ng

bautech

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