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zession

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  •  pezzi
  •   Gold-Award
13.4. - 14.4.2010
9 Antworten 9
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hallo!

wie schaut es rechtlich aus, wenn
eine baumanagement firma (machte für mich die ausschreibung, koordination, bauaufsicht...) konkurs anmeldet,
und man dieser firma (die das baumanagement für einen gemacht hat) einen teil des geld für den rohbau (für den rohbau hat die baumanangement firma ein subunternehmen beauftragt = werkvertrag zw. den beiden _ kein vertrag zw. subunternehmer und mir _ ich bekomme die rechnung von der baumanagementfirma und nicht vom subunternehmer) noch schuldet

die baumanagementfirma hat die forderung an mich für den rohbau an das ausführende subunternehmen zediert ...

und der subunternehmer will jetzt sein geld haben ...

abgesehen davon wurde das lv nicht eingehalten uws. und die kosten ufern aus ...

ist sehr knifflich ... aber ich wäre dankbar für einen rat.

lg manfred

  •  Reinhard
  •   Gold-Award
13.4.2010  (#1)
.http://de.wikipedia.org/wiki/Zession

unter "österreich" gucken ...

"In jedem Fall bleibt die Schuld dieselbe, und dem Schuldner stehen alle Einreden zu, die er gegen den Altgläubiger hatte."

bin mir jetzt net 100%ig sicher, aber das sollte ja heißen, dass du sämtliche mängel auch gegen die subfirma geltend machen kannst ...
wäre hier aber sehr vorsichtig; ruf mal beim vki an bzw. solltest du dir hier einen rechtsanwalt anlachen ...

ist diese baumanagement-firma "zufällig" aus wien??


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  •  pezzi
  •   Gold-Award
13.4.2010  (#2)
nein - aber zur zeit gehts ja einigen sehr schlecht!

stimmt das eigentlich, dass bei einem kv die einzelnen leistungsgruppen um 5 % überschritten werden dürfen und der gesamte kv um 10 % ?

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  •  yeahright
  •   Silber-Award
13.4.2010  (#3)
laut - dem VKI-Ratgeber "Umgang mit Baumeistern", Ausgabe 2003 und mehreren Aussagen hier aus dem Forum zu dem Thema dürfen *verbindliche* Kostenvoranschläge überhaupt nicht überschritten werden. Laut ebendiesem Ratgeber darf die Überschreitung bei einem *unverbindlichen* Kostenvoranschlag 15% nicht überschreiten, ansonsten muß man vom Unternehmer gewarnt werden und kann den Vertrag auflösen. Ebenso wird vor Formulierungen wie "Verrechnung nach Naturmaß" oder "Zirka-Preise" gewarnt, aber leider nicht darauf eingegangen, ob man solche Formulierungen immer wegverhandeln kann. creator wäre sicher der Meinung, daß das immer wegverhandelbar sein muß, aber bei vielen Gewerken wird man da mit dem Argument konfrontiert werden, daß sich eine 100%ig genaue Mengenabschätzung im Voraus nicht machen läßt. Welche Gegenargumente kann man da bringen? Daß solche Unsicherheiten ja wohl in der Kalkulation des Auftragnehmers berücksichtigt sein müssen?

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  •  pezzi
  •   Gold-Award
13.4.2010  (#4)
jadas mit verbindlich und unverbindlichen kv kenne ich ... und die meinung von ceator kenn ich und sehe ich auch so ... hab auch alle anderen gewerke die ich beauftragt habe nur als pauschale gemacht ... wenns eine firma nicht machen möchte, dann gibt ja auch andere ...! und pa sind auch immer ein bisserl teurer ... aber man weiss eben was es kosten wird ... pauschalpreise zu bekommen war kein problem

aber der subler meint, dass ers ja gemacht hat ... also muss ichs zahlen! auch wenn ichs nicht angeschaft habe ... sonder der baummanager

der subler gibt an, dass er den baumanager (der ja sein auftraggeber ist) gewarnt hat, dass nun die eine lg sich mehr als verdoppelt ... mich hat keiner gewarnt!




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  •  mc53
14.4.2010  (#5)
Rechtsverhältnisse prüfen - war die Baumanagementfirma Auftragnehmer und beauftragte diese auf ihren Namen und Rechnung die Subunternehmer oder hatten sie Vollmach, in deinem Namen die Subfirmen zu beauftragen? Das wäre wohl ein wesentlicher Unterschied. Zession von Forderungen an Konsumenten ist meines Wissens nur mit deren Zustimmung zulässig. Wie dies allerdings im Insolvenzfall ist, wäre zu klären. Jedenfalls wäre eine Rechtsberatung sinvoll. Rechtsschutzversicherung, oder ein Tipp: Siedlervereine haben über ihren Verband eine kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder.

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  •  pezzi
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#6)
Die - baumanagementfirma tritt als auftraggeber auf und
das ausführende subunternehmen als auftragnehmer

ich scheine in dem vertrag nur als bauherrauf --- ich habe den vertrag auch nicht unterschrieben ... wurde nur zwischen den beiden geschlossen

rechnungslegung: rechungsadresse, an die die subfirma die bm-rechnung schicken soll ist die baumanagementfirma
und die rechnungen die ich bekommen habe hatten den briefkopf der baumanagement firma - habe keine rechnung direkt vom subler bekommen

es wurde auch alles zwischen diesen beiden abgesprochen ... ich hatte keinen einfluss auf die ausführung bzw. darauf, dass hier mengen des kv überschritten wurden usw ... der subler hat nur die baumanagementfirma informiert, dass sich best. kosten vermehren werden ... nicht mich ... die ganzen regiezettel und nachtragsangebote (falls sie existieren) sind nur vom baumanagement unterschrieben worden ... nicht von mir!

die baumanagementfirma hatte keine vollmacht von mir ...
da diese firma nun konkurs angemeldet hat, muss ich die ganzen fehler die sie gemacht hat nun mit einem neuen korrigieren ... und ich würde gerne diese kosten von der forderung abziehen ...


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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#7)
nimm - dir einen anwalt und auch einen sachverständigen (gerichtlich beeidet!!);
bei mir war die konstellation ähnlich, nur ging bei mir der sub'ler in konkurs (weil der baumanager nicht bezahlt hat) ... ich hab dann auch meine zahlungen eingestellt ...
der anwalt/sachverständige kosten auch was, die kosten kannst du wahrscheinlich aber dem baumanager/sub'ler überbinden;
konnte mich von meinem baumanger auch zuerst ziemlich blöd angehen lassen, nach dem ersten brief vom anwalt mit klagsdrohung war dann ruhe ... zahlt sich also aus ...


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  •  pezzi
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#8)
jadas hab ich auch vor ...
es kann ja nicht sein, dass der baumanager einfach dinge beauftragt bzw. leistungen aus dem lv nicht machen lässt und ich keine entscheidungsgewalt über sein handeln habe und der dann in konkurs geht und ich dann das von mir so nicht bestellte bezahlen muss ...


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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#9)
.wie gesagt, ich versteh's so, dass du mit der zession auch alle "einreden" (=mängel, nicht erbrachte leistungen etc.) gegenüber dem "neuen" gläubiger geltend machen kannst.
du kannst jetzt halt auch mit deinem anwalt auf zeit spielen; idr sind die sub'ler eh alles mini-buden .. die bude geht dann auch in konkurs, der masseverwalter einigt sich mit dir auf einen vergleich (weil der sollte die sache auch schnell abwickeln) ... alles ärgerlich, aber gibt wahrscheinlich keinen anderen weg ...

gibt auch noch die möglichkeit ein gerichtliches beweissicherungsverfahren zu beantragen; geht dann innerhalb weniger tage, der status wird aufgenommen und du kannst zumindest mit einer anderen firma ruhigen gewissens weiterbauen ...

aber das sind alles nur "richtwerte", das einfachste ist sicher mit anwalt & sachverständigem (die arbeiten eh hand in hand) eine konkrete lösung für dein konkretes problem zu suchen ...

ich bin selber am überlegen ob ich nicht meinen ex-baumanager verklagen soll ... aber der ist (offiziell) auch schon mehr drüben als herüben ... dh ein gewonnener prozess (der halt auch dauert) bringt halt auch nix, wenn da nix zu holen ist ... weil die rechtsanwaltskosten/gerichtskosten musst du zuerst auslegen


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