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Zaunhöhe zwischen Kleingärten in Wien

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  •  Gast Frankie
29.8.2009 1
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Mein Nachbar möchte von mir nichts wissen - um jeden verbalen oder visuellen Kontakt zu vermeiden hat er auf meiner Grenzmauer einen Sichtschutz aus Holzpanelen mit einer Höhe von 1,8 Metern errichtet. Kleingärten sind wie der Name sagt recht klein und ein so hoher Sichtschutz auf die gesamte Länge des Gartens wirkt sehr dominant und beengend. Aus diesem Grund steht im wiener Kleingartengesetz daß "Bauliche Nebeneinfriedungen dürfen höchstens 1,50 m hoch sein". Darüber hinaus steht in den Statuten des hiesigen Kleingartenvereines (bei dem alle Kleingärtner hier Mitglieder sind) daß "Nebeneinfriedungen dürfen höchstens 1,00 m hoch sein".

Ist die Höhenangabe in den Statuten des Kleingartenvereines eine "Empfehlung" oder zwingend - ich nehme an, die Höhenangabe im Kleingartengesetz ist zwingend.

Leider will mein Nachbar die Situation nicht besprechen. Welche Mittel habe ich ihn doch zu einem Gespräch zu bringen - ich will nicht sofort den Rechtsweg einschlagen ohne alle zwischenmenschlichen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben.

Danke für Ideen wie man diese Situation konstruktiv lösen kann. Erschwerend ist natürlich, daß der Sichtschutz bereits steht.

  •  creator
29.8.2009  (#1)
bei dem kgv wird's ja einen obmann oder eine schlichtungsstelle geben. weiters müsste ja in den statuten auch geregelt sein, welche tagesordnungspunkte man wie, wo, wann zum thema von haupt- und nebenversammlungen machen kann.
statutenwidriges verhalten kann da genauso moniert werden.

wenn das deine grenzmauer ist, hat er daran nix zu basteln oder montieren - das kann man ihm ja auch schrigtlich zukommen lassen. damit kann auch guter wille dokumentiert werden.

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