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Zaun verläuft 50cm auf meinem Grundstück [NÖ]

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  •  MinMax
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
15.4. - 16.4.2013
3 Antworten 3
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Story: Land: NÖ, Grundstück entdeckt, Erkundungen eingeholt samt (altem) Lageplan, Land gekauft, Bauantragsentwurf mit Baubehörde besprochen, Behörde meint Lageplan zu alt, muss neu vermessen werden. Vermessen. Vermessung ausgewertet: Nachbars Zaun (sein Zaun, also meine linke Seite) zieht sich auf 20m etwa 50cm zu weit bei mir hinein. Mit Nachbar gesprochen, Antwort: "das war schon immer so" :) aehm, ja, klar... schon immer... der Nachbar ist aba sehr nett und hilfsbereit, nur das Land gehört ihm gar nicht, ist eine Stift-Pacht. Die Jungs vom Stift sind sehr gute Dealer, muss mich gut für das Gespräch vorbereiten - was für Möglichkeiten habe ich, liebe Foren-user?


  •  teslason
16.4.2013  (#1)
Ich kann dir nur sagen wies bei mir war:

Ich habe mir damals den Baugrundgekauft, war seit 30 Jahren abgesteckt. 2 Jahre später bekomm ich einen neuen Nachbarn( ebenfalls nur Baugrund). Besichtigung. gekauft wie gesehen. 2 Monate später kommt der Geometer.Nachbar teilt mir mit, das eigentlich 50cm von meinem Grund ihm gehören. Streiterei.
Was kam schlussendlich raus?

Die Vermessung in den 70er Jahren war nicht so genau wie heute mit GPS, nonaned

Die beiden Gründe waren über 30 Jahre so abgesteckt, wie sie jetzt sind, (Ersessungsrecht), und wurden auch so gekauft.

Somit blieb alles beim alten und der einzige der was bekommen hat, war der Geometer sein Geld fürs vermessen (natürlich vom Nachbar)...
mfg

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  •  creator
  •   Gold-Award
16.4.2013  (#2)
na ja, kannst ihnen mal mit sprüchen salomo's kommen

zitat..
Der HERR wird das Haus der Hoffärtigen einreißen; aber den Grenzstein der Witwe wird er schützen.

sprüche, 15:25.
1469 abgb http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1&paid=1468&mvpa=1334 erklärt mal die 30 jahre frist zur ersitzung, der besitz muss aber redlich und echt sein (§§1463,1464 abgb) .
da kommt es auf die umstände der zaunerrichtung und der vermessung an. das simpelste ist halt die besitzstörungsklage, de facto sagst denen halt, dass sie den zaun binnen frist entfernen sollen. wenn's dich nicht stört, kannst ihnen den grund auch verpachten oder als bittleihe (mit vertrag) gratis überlassen.

ist bei meinem nachbar auch so, der hat auf meinem grund zaun und grillplatz. solange er nett ist, ist mir das egal, aktenkundig bei der gemeinde ist es auch, ersitzen kann er daher nimmer. wenn er glaubt, böse zu mir sein zu müssen, gibt's wieder was zum spielen...

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  •  MinMax
16.4.2013  (#3)
meine Intention/Ziel ist Creator's Lösung, dh. von mir aus kann der Zaun da bleiben wo er ist, aber das Land ist aktenkundig meins, die können die 20m² von mir aus für 1€/a pachten. Wenn ich die Fertigstellungsanzeige abgegeben habe und eingezogen bin, latsche ich mal zu den Jungs vom Stift und red mal mit ihnen. Jetzt, in der Bauphase, ist mir das zu risikant, die Kirche ist gnadenlos :)

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