« Baurecht  |

Zaun des Nachbarn

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Holly Hobbie
4.12. - 6.12.2009
2 Antworten 2
2
Hallo wir haben folgendes Problem: Bei uns in der Siedlung (Wien) ist jeder Siedler für den rechte Seite der Grundstücksbegrenzung verantwortlich. D.h. Fundament und Zaun der rechten Seite des Grundstückes sind in Besitz des Grundstückseigentümers.

Wir haben das Grundstück neu übernommen. Der linke Nachbar hat auf seiner Seite einen sehr rostigen kaputten Zaun ohne Fundament (ca. 20m). Wir haben schon mit ihm gesprochen, dass wir im Sinne der Sicherheit hier etwas (gemeinsam)tun müssen. Nun will er aus finanziellen Gründen kein Geld bzw. nur minimal etwas beitragen.
Wie schaut es rein rechtlich? Ist er verpflichtet für seine Zaunseite Sorge zu tragen? Muss er finanziell etwas beitragen? Muss das Fundament und der Zaun rechtlich auf seiner Seite stehen?
Wenn er z.B. sich weigert auf seinen rostigen Zaun zu entfernen, müssen wir dann Fundament und den neuen Zaun zwingend auf unsere Seite des Grundes stellen (was unser Grunstück ja verkleinern würde und ich nicht will)?

Hat hier wer Erfahrung?
Gruß H.H.

  •  johro
5.12.2009  (#1)
hallo - wich würden auch die rechte und pflichten interessieren,

ist halt nur schwierig, so wie sich dein fall anhört, bei uns ist der linke zaun auch auf unserer seite und gehört uns, da hat man den vorteil dass man den zaun bzw die hecke selbst gestalten kann. kostet natürlich geld aber dafür ist es "mein" zaun.

lg
Johannes

1
  •  creator
  •   Gold-Award
6.12.2009  (#2)
ich hab' darauf schon öfter bezug genommen: - www.der-sachverstand.at/edinger/Lists/Ankuendigungen/.../37/Zaun.pdf

§858 abgb regelt eindeutig:
§ 858. In der Regel ist der ausschließende Besitzer nicht schuldig, seine verfallene Mauer oder Planke neu aufzuführen; nur dann muß er sie in gutem Stande erhalten, wenn durch die Oeffnung für den Gränznachbar Schaden zu befürchten stünde. Es ist aber jeder Eigenthümer verbunden, auf der rechten Seite seines Haupteinganges für die nöthige Einschließung seines Raumes, und für die Abtheilung von dem fremden Raume zu sorgen.

de facto braucht der nachbar gar keinen zaun - pflöcke, schnur, grenzsteine reichen vollkommen aus, um die grenze festzulegen.
nur wenn eine gefahr droht (hangrutsch, einsturzgefahr) muss er den bestehenden zaun reparieren (oder entfernen).

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Mengenüberschreitung gegenüber Angebot!?