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Zaun - ab wo wird die Höhe gezählt?

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  •  Steira
15.3. - 17.3.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,

folgende Frage hätte ich als Neuling hier an die Community. Und zwar habe ich ein bestehendes Gebäude erworben und würde gerne den Zaun erneuern (Bundesland ist Stmk).

Nun grenzt der Zaun an eine öffentliche Verkehrsfläche und ich bräuchte demnach ja für eine Höhe über 1,5m eine Bewilligung. Die Situation stellt sich so dar, dass mein Grundstück allerdings um einiges höher liegt als das darunterliegende Straßenniveau (geschätzt ca. 80cm Niveauunterschied). Der alte Zaun hatte vorne mit ein paar Holzlatten eine Art Stützmauer. Die Balken sind aber durchgemorscht und ich würde gerne eine Stützmauer (mit eben ca. 80cm) betonieren und da dann drauf einen Zaun mit 1,5m setzen.

Meine Frage nun - kann mir von euch jemand sagen, ob die 1,5m nun vom Niveau der Straße aus gelten oder vom Grundstücksniveau? Denn vom Grundstück aus gerechnet wäre der Zaun wohl nur so um die 70cm hoch, wenn ich vom Straßenniveau aus gehen müsste? Und da ich zu Hause ein kleines Kind habe wäre mir ein etwas höherer Zaun (eben 1,5m vom Niveau meines Grundstückes aus) sehr recht....

Beim Bauamt habe ich mal unverbindlich angefragt. Leider war man da wohl sehr gestresst und ich habe nur die schnelle Auskunft erhalten es zählt wohl das Straßenniveau. Ich könne mir ja einen höheren Zaun genehmigen lassen - über 1,8m wären aber im Sinne des Ortsbildes nicht drinnen - was bei mir ja wieder nur auf der Innenseite des Grundstückes ca. 1m und auch nicht unbedingt unüberwindbar für ein Kind wäre. Mich würde nun eben interessieren ob es dazu nicht eine genaue rechtliche Regelung gibt, welches Niveau heranzuziehen ist auf die ich verweisen könnte? Gefunden habe ich nämlich nichts und wie gesagt, wenn möglich hätte ich gerne von der Innenseite des Grundstücks schon die 1,5m...

Danke für euren Input :)

  •  BAU2014
  •   Gold-Award
17.3.2017  (#1)
steht doch eh in eurer bauordnung.

Baueinreichung bei §19.4 Einfriedungen gegen Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen sowie Stützmauern, jeweils ab einer Höhe von mehr als 1,5 m

bauanzeige bei §20.3 c Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen sowie Stützmauern, jeweils bis zu einer Höhe von 1,5 m

und
§11 Einfriedungen und lebende Zäune

(1) Einfriedungen und lebende Zäune sind so auszuführen bzw. zu erhalten, daß weder das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt noch eine Gefährdung von Personen und Sachen herbeigeführt wird. Einfriedungen dürfen nicht vor der Straßenfluchtlinie errichtet werden.

(2) Die Gemeinden können für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile desselben durch Verordnung Gestaltungsregelungen für Einfriedungen und lebende Zäune zum Schutz des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes treffen. Dazu gehören insbesondere Verbote von bestimmten Pflanzengattungen oder Regelungen über die maximal zulässige Höhe von Einfriedungen und lebenden Zäunen.

(3) Bei lebenden Zäunen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits bestehen, dürfen nur Regelungen über die Höhe der Zäune getroffen werden.

(4) Bei Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung ist der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte mit Bescheid zu verpflichten, den gebotenen Zustand herzustellen.

egal ob anzeige oder einreichung, du brauchst leider die gemeinde.

höhenniveau ist immer vom der straße. im einreichplan hast wahrscheinlich einen 0 punkt eingezeichnet.
wenn dein grund schon so viel höher ist als die straße, ist es sicher nicht leicht. innen hoch genug um eine absturzsicherung zu sein und aussen nicht zu hoch... wie auch immer, auf zum nächsten ortsfest und dem bürgermeister ein paar glaserl zahlen.... emoji

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  •  Pete
17.3.2017  (#2)
Ganz einfach, du schreibst ja "erneuern", wie hoch ist denn der alte Zaun? Wenn der z.B. vom Straßenniveau aus 2m hoch ist, dann einfach "gleich hoch ausbessern" und nicht viel fragen emoji.

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