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Zahlungsaufforderung über Inkassobüro

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  •  Eric3400
25.8. - 26.8.2011
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Ich stehe vor folgendem Problem: Wir haben unserem Baumeister beauftragt, unseren Neubaukeller (Dichtbeton mit Bitumenanstrich und Flämmung) mit 12cm XPS-Platten mit Stufenfals als Perimeterdämmung zu versehen. Er war auch Bauführer für den gesamten Keller. Das hat er auch angeboten und letzten endes auf der Rechnung so angeführt. Tatsächlich sind aber 12cm EPS-P-Platten von Brucha zur Verlegung gekommen.
Somit habe ich dem Baumeister die Position der Dämmung aus der Rechnung gestrichen. Er hat diese Abweichung nicht als solche akzeptiert und steht auf dem Standpunkt, dass ich die Rechnung trotzdem voll bezahlen muss. Es geht um ca. € 2.600,-

Gestern habe ich vom Inkassobüro Post bekommen. Mit Anwaltsandrohung etc. Meine Frage: Wenn ich jetzt bezahle, akzeptiere ich die Richtigkeit der Rechnungsposition und seine Ausführung. Wenn ich nicht zahle, droht mir ein Rechtsstreit.
Wie soll ich mich verhalten?

Ich habe heute noch einmal eine detailierte Auflistung an den BM und das Inkassobüro gesendet. Noch am Rande: Bisher habe ich weder eine Zahlungsaufforderung noch eine Mahnung zum offenen Rechnungsbetrag erhalten.
DANKE!

  •  Reinhard
  •   Gold-Award
26.8.2011  (#1)
.ganz vereinfacht: wie lautet der auftrag? xps? oder xps oder gleichwertig?

im übrigen hast du dir bzw. der baumeister ganz schön zeit gelassen ...

http://www.energiesparhaus.at/forum/21876

nur meine persönliche anmerkung:

mir wärs wurscht, kann auf den ersten blick keinen unterschied zw. xps und brucha eps-p

(http://www.brucha.com/dokumente/de_EPS_Daten.pdf)

als perimeter-dämmung erkennen ... aber wennst was anderes bestellt hast (wenn das auch wirklich so war), dann sollst du auch das richtige geliefert bekommen ...

aja, mit dem baumeister würd ich nicht weiterarbeiten, das vertrauensverhältnis (beiderseits!!) scheint angekratzt emoji)

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  •  creator
  •   Gold-Award
26.8.2011  (#2)
inkassobüro... - ... das ist ja eh schon der offenbarungseid des bm. wirkt eh nur noch bei mental herausgeforderten...

wenn er eine rechtsgültige forderung hat, kann er sofort einen bedingten zahlungsbefehl vom gericht rauslassen, den prüft das gericht gar nicht - und du musst aufpassen, dass du zeitgerecht widersprichst, um in das ordentliche verfahren einzutreten. auch keine kunst, dort die - hoffentlich doch erfolgte - mängelrüge und nicht erfolgter verbesserung nachzuweisen und damit den bm sämtliche verfahrenskosten pecken zu lassen. so zum drüberstreuen auch noch den verzug abziehen und eine unterlassungsklage für ihn samt inkassobüro nachschieben... damit ist ruhe.

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