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Zäune [W]

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7.1.2010 - 1.9.2011
15 Antworten 15
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Hallo zusammen

Selbst der Link:
http://www.der-sachverstand.at/edinger/Lists/Ankuendigungen/Attachments/37/Zaun.pdf
lässt in meiner Situation einige Fragen offen:
Unser Grundstück in Wien ist von 3 Seiten von Nachbarn umgeben. Nur vorne ist die Strassenseite. An jeder dieser 3 Grundstücksgrenzen befindet sich ein einfacher Maschendrahtzaun mit kleinem Betonfundament. Im Plan des Geometers kann man sehen, daß sich keiner der 3 Zäune(Fundamente) auf unserem Grundstück befinden sondern immer jeweils am Nachbargrundstück.(auch nicht der rechte Zaun ist auf meinem Grundstück)
Ist es von Vorteil oder von Nachteil, daß sich keine dieser 3 Zäune auf meinem Grundstück befindet?
Das Fundament des hinteren Zauns ist schon sehr desolat und droht umzufallen. Wenn ich den Nachbarn überzeugen kann, daß wir hinten einen neuen Zaun machen, ist es besser diesen auf meiner Seite des Grundstücks zu machen oder weiterhin auf seiner Seite? Müssen sich beim hinteren Zaun die Nachbarn die Zaunkosten teilen? Oder hängt das davon ab, auf welcher Seite der Zaun steht?
Oder, dürfte ich auf allen 3 Grundstücksgrenzen auf meiner Seite des Grundstückes, also gleich neben den vorhandenen Zäunen eine Mauer aufstellen?
Kennt sich da wer gut aus?
mfg
Sektionschef

  •  creator
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7.1.2010  (#1)
von Vorteil oder von Nachteil... vorteil natürlich - http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap13_0.xml?section-view=true;section=2

klappe halten und ersitzen...

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  •  Sektionschef
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7.1.2010  (#2)
Danke, nur...was willst Du mir damit sagen?
Daß ich die Zäune nach 40 Jahren ersitzen werde?
Das werde ich sicher nicht mehr erleben.
mfg
Sektionschef

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  •  Karl10
7.1.2010  (#3)
Vorteil oder Nachteil? - Grundsätzlich Vorteil, weil dich ganz einfach für den Zaun auf Nachbars Grund keine Erhaltungsverpflichtung trifft.
Ich sehe überhaupt keinen Grund, dass du "den Nachbarn überzeugen kannst, dass ihr (gemeinsam) einen neuen Zaun macht".
Warum?? Es ist sein Zaun!! ER hat sich um die Erhaltung zu kümmern.
Grundsätzlich gilt auch: Auf wessen Grund der Zaun steht, der ist auch für ihn verantwortlich. Also: warum willst du unbedingt die Zäune errichten??
Wenn du dich zum Nachbarn hin abgrenzen willst - ok, dann mach deinen Zaun - ist ganz allein deine Entscheidung. Ab wenn, dann machst du ihn auf deinem Grund, auf deine Kosten und in deiner Erhaltunsgverpflichtung.
Gemeinsam auf der Grundgrenze halte ich für einen völligen Unsinn - ergibt später nur Probleme.
Zaunkosten teilen?? - Wie kommst auf das? Es ist sein Zaun!!!
Ob du eine Mauer rundum auf deinem Grund aufstellen darfst, entscheidet das Baurecht/Bebauungsplan. Mußt halt fragen gehen (Magistrat).



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  •  Karl10
7.1.2010  (#4)
noch was @creator...."klappe halten und ersitzen" Was soll hier ersessen werden, wenn der Zaun auf dem Nachbargrund steht???

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  •  Sektionschef
  •   Bronze-Award
8.1.2010  (#5)
Danke, Karl10! - Ich war der Meinung, daß ich für die Erhaltung des Zaunes auf der rechten Seite und zur Häfte der Erhaltung des Zaunes auf der Rückseite aufkommen muss, auch wenn die Zäune nicht auf meinem Grundstück sind.
Wenn ich mich allerdings überhaupt nicht um die Erhaltung kümmern muss dann mach ich natürlich nichts. Danke für die Info.
Als Nachteil, daß die Zäune nicht auf meiner Grundstücksseite stehen, sehe ich, daß ich nicht die Gestaltung der Zäune bestimmen darf. Soll heißen, wenn mir ein Nachbar irgendwelche verrosteten Planken als Zaun aufstellt, dann muss ich das auch akzeptiern, oder?
Darf ich dann eigenlich zumindest einen Sichtschutz am Nachbarzaun montieren?
mfg
Sektionschef

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  •  johro
8.1.2010  (#6)
Hallo - sprich doch mit deinen nachbarn, vielleicht will der eh im frühjahr einen neuen machen.

wenn der rechte nachbar den zaun wegreisst, dann musst du eh einen aufstellen,
ich würde da wo ich will selbst was unternehmen, bringt ja auch nichts wennst dich darüber die nächsten Jahre ärgerst, du willst einen schönen zaun der eventuell auch sichtschutz bietet? mach in selbst.

lg
johannes

lg
johannes

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  •  Sektionschef
  •   Bronze-Award
8.1.2010  (#7)
rechter und hinterer Zaun - @johro
Ah, OK. D.h. wenn der rechte Nachbar mal seinen Zaun wegreißt, dann muss ich dort einen neuen machen. Ich dachte, er muss den Zaun erhalten da er ja auf seinem Grundstück steht.
Und was ist wenn der hintere Nachbar seinen Zaun wegreißt? Muss er den dann alleine erneuern oder muß ich da was beisteuern?
Fragen über Fragen...
mfg
Sektionschef

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  •  creator
  •   Gold-Award
8.1.2010  (#8)
ersessen werden kann der raum zwischen zaun und grundgrenze - - nona. ob man es persönlich erlebt oder die erben, ist da mal wurscht. erhaltungspflichten hat der nachbar auch keine - einfach suche bedienen, §858 abgb:
http://www.energiesparhaus.at/forum/17607

"zaun" muss es auch keiner sein - es reicht zur abgrenzung deutliche zeichen zu setzen.

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  •  Karl10
8.1.2010  (#9)
.."Erhaltungsverpflichtung" war so gemeint: Wenn der Zaun alterschwach ist, umzustürzen droht und jemanden dadurch gefährden könnte, dann hat der Eigentümer des Zaunes wohl eine Verpflichtung, und zwar: Sanieren (=in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten und das Gefährdungspotenzial beseitigen) oder aber - und das hab ich oben nicht gesagt - entfernen. "Erhaltungsverpflichtung war nicht so gemeint, dass er in jedem Fall eine Abgrenzung/Einfreidung udgl. erhalten muss. Hat ja auch creator im Thread 17607 selbst geschrieben: "...nur wenn eine gefahr droht (hangrutsch, einsturzgefahr) muss er den bestehenden zaun reparieren (oder entfernen)"


"..ersessen werden kann der raum zwischen zaun und grundgrenze
- nona." Natürlich - eh klar: aber war davon (Grund zwischen Grenze und Zaun)hier irgendwo die Rede bzw. war das die Frage?? Hab die Aussage ganz einfach nicht zuordnen können.




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  •  creator
  •   Gold-Award
8.1.2010  (#10)
ich hab' mich auf folgendes bezogen: - "Im Plan des Geometers kann man sehen, daß sich keiner der 3 Zäune(Fundamente) auf unserem Grundstück befinden sondern immer jeweils am Nachbargrundstück.(auch nicht der rechte Zaun ist auf meinem Grundstück)
Ist es von Vorteil oder von Nachteil, daß sich keine dieser 3 Zäune auf meinem Grundstück befindet?"

deshalb auch mein ziemlich eindeutiges posting vom 07.01.

klar - denn wenn jemand zu seinem nachteil (also deutlich vor seiner grundgrenze) den zaun setzt, kann das als aufgabe des besitzwillens zugunsten von sektionschef gedeutet werden. der plan, mit dem nachbarn zu diskutieren, ist sinnlos - und das hatten wir schon in diversen threads.


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  •  Sektionschef
  •   Bronze-Award
8.1.2010  (#11)
noch kein Durchblick - Hallo
Vielen Dank für die Antworten.
Ganz blicke ich aber noch immer nicht durch.
Wie ich es verstanden habe, ist generell gar kein Zaun zum Nachbar unbeding vorgeschrieben. Dh. wenn einer meiner Nachbarn meint, er möchte den Zaun nicht weiter erhalten(sanieren), dann entfernt er ihn ganz einfach und hofft, daß ich, weil ich ja einen Zaun haben will, dann einen neuen Zaun errichten werde.
Ist zwar eher unwahrscheinlich aber wenn der Zaun zum einstürzen droht und der Nachbar hat kein Geld für die Sanierung dann kann er ihn auch einfach entfernen und braucht ihn nicht weiter erhalten.

Übrigends, bei mir ist es so,daß kein Raum zwischen Grundstücksgrenze und den Zäunen besteht d.h. alle Zäune beginnen genau dort, wo mein Grundstück zu Ende ist, jedoch befindet sich kein Zaun/Mauer auf meinem Grundstück.

Wisst Ihr Antworten auf folgende Fragen:
-Darf ich die Mauer/den Zaun auf meiner Seite irgendwie anders gestalten(zB. mit anderer Farbe anstreichen), obwohl der Zaun nicht auf meinem Grundstück steht?
-Darf ich an dem Zaun einen Sichtschutz montieren?
-Habe ich nicht in meiner Situation den Nachteil, daß ich den Zaun nicht "gestalten" darf, da er ja nicht mir gehört?
Soll heißen, kommt mal u.U. ein neuer Nachbar und der bildet sich einen potthäßlichen Zaun ein, dann muß ich mit diesem leben?
-Wäre es nicht besser ich biete dem Nachbarn an, ich mache einen neuen Zaun nach meinen Vorstellungen, an dem wir uns die Kosten teilen und ihn dann gleich auf meine Seite des Grundstücks stelle, sodaß ihn niemand mehr entfernen darf? Oder ist dann der Nachbar Mitbesitzer, weil er ja die Hälfe davon bezahlt hat?
-Wie ich es verstanden habe, muß ich bei "Ersteinfriedung" zumindest einen Zaun an die rechte Grundstücksseite setzen. Nun steht da ja schon ein Zaun auf der rechten Seite, deoch nicht auf meinem Grundstück. Wenn nun dieser Nachbar den Zaun entfernt, muß ich dann erneut eine Ersteinfriedung machen?
mfg
Sektionschef


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  •  Sektionschef
  •   Bronze-Award
19.1.2010  (#12)
War gestern bei einem RechtsberaterMir wurde gesagt, daß wenn sich der Zaun am Nachbargrundstück befindet, dann ist dieser für die Erhaltung zuständig wobei er den Zaun NICHT ersatzlos entfernen darf. Dadurch würde er sich nämlich von der Erhaltungspflicht entbinden, ist nicht gestattet.
Befindet sich der Zaun am Nachbargrundstück, dann darf ich(als Nachbar) den Zaun auf meiner Seite weder verändern(streichen,putzen,was auch immer) noch darf ich zB. einen Sichtschutz auf meiner Grundstücksseite am Zaun anbringen.
Fazit für mich:
Wer den Zaun auf seiner Grundstücksseite hat, hat den Nachteil, daß er sich alleinig um die Erhaltung kümmern muss, hat aber den Vorteil, daß er die Ausführung des Zaunes bestimmen darf.
Übrigends: Wer, so wie ich, Mitglied in einem Siedlerverein ist, bekommt über den Siedlerverband kostenlose Rechtsberatung.
mfg
Sektionschef

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  •  johro
20.1.2010  (#13)
Hallo - aber wenn der Zaun halt ist und der nachbern entfernt diesen, un dann meint: bitte mach einen Zaun, weil für die rechte Seite bist ja du zuständig, dann wird er wohl im recht sein.
lg
johannes

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  •  Sektionschef
  •   Bronze-Award
20.1.2010  (#14)
@johro - Lt. Rechtsberater git die Regel mit dem rechten Zaun nur bei Ersteinfriedung. Also wenn die Grundstücke zum allerersten Mal eingezäunt werden, dann hat jeder Besitzer den rechten Zaun zu errichten. Besteht schon ein Zaun auf der rechten Seite und befindet sich dieser aber am Nachbargrundstück, dann darf der Nachbar diesen nicht entfernen ohne einen neuen aufzustellen, der ebenfalls auf seiner Grundstücksgrenze sein muss.
Bzw. der Nachbar darf sich nicht durch Abriss des Zaunes von der Erhaltungspflicht befreien.
So wurde es mir erklärt.
mfg
Sektionschef

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  •  dea
1.9.2011  (#15)
Grenzmauer steht teilweise auf meinem Grundstück - Ich habe dasselbe Problem - die Mauer ist auf dem Grundstück meines Nachbarn, die jüngste Vermessung hat jedoch gezeigt, dass sie über die gesamte Länge ein paar cm auf unserem Grundstück steht. Ist mir auch in diesem Fall ein Anstrich bzw. Verputzen untersagt?

Danke im voraus...
Dagmar

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