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Wohnrecht nur auf Bauland

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  •  winning
21.5. - 23.5.2008 1
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Ich bin auf einen interessanten juristischen Fall gestoßen.
Laut Angaben einer Gemeinde in Kärnten darf auf einem Grundstück nur dann übernachtet werden, wenn es sich um ein Baugrundstück handelt. Für mich klingt das etwas kurios, denn wenn ich ein Grundstück besitze kann ich doch ohne weiteres ein Zelt darauf aufbauen und darin schlafen. Sicherlich, ein Haus darf ich nicht bauen.

Gibt es dafür eine Grundlage, oder könnte ich auf solch einem Grundstück doch nächtigen, z.B. im Zelt oder Wohnwagen?

  •  TheMechanix
23.5.2008  (#1)
Wohnwagen - Also für das Wohnen in einem Wohnwagen braucht man eine Baubewilligung (und damit man die kriegt, sollt' man sich im Bauland befinden), sofern man nicht auf einem Zelt- oder Wohnwagenplatz damit steht (zumindest ist das lt. Wiener Bauordnung so, und ich nehm an, das wird in den übrigen Bundesländern nicht viel anders sein)...

Was Zelten am eigenen Grundstück angeht, kenn ich die rechtliche Situation nicht so genau, k.A. ob das ohne weiteres erlaubt ist, wenn es sich nicht um Bauland handelt (durchaus möglich, daß es verboten ist)...

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