« Baufinanzierung  |

wohnbauförderung / wohnnutzfläche

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  neudorfa
18.3. - 20.3.2013
2 Antworten 2
2
hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und habe mit forem eig. sogut wie keine erfahrung. vllt. gibt es zu meinem problem ja schon ein thema..
ich und meine freundin wollen in den nächsten 2 Jahren bauen.
in österreich / burgenland.

wir wissen jetzt aber nicht wirklich genau was alles zur wohnfläche gezählt wird.
Im internet findet man haufenweise info - jeder schreibt aber was anderes. bei der landesregierung haben wir jetzt auch schon mal angefragt ob die uns was zukommen lassen können wo das genau steht was jetzt tatsächlich gezählt wird und was nicht..
habt ihr da vllt. vorab schon mal was für uns?
wir planen bei unserem haus einen "zubau" (so ne art Wintergarten) dieser ist vom haus aus über einen seperaten kleinen "vorraum" begehbar. in diesem zubau soll dann ein wellness bereich mit einem 4x5 pool entstehen. Diesen Raum erreicht man also über das haus, über den vorraum. Und, der - nennen wir ihn mal *poolraum* ist seitlich verglast - diese Fensterfront ist zum öffnen und hat auch eine Tür zur terasse raus. Ist also auch von außen zugänglich.
Wird dieser Raum und der Vorraum dann dazugezählt? habt ihr da ne ahnung???
und wie sieht es mit treppen aus? wir planen eine Stiege die von der einen Seite in den keller führt, von der anderen ins OG. wird hier was vond er fläche abgezogen?

auch hab ich gehört das der vorraum nur zur hälfte gezählt wird wegen der eingangstür, stimmt das?

Besten Dank für eure hilfe!!

  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
18.3.2013  (#1)
Kanns Dir nur von NÖ erzählenHi !

...da verstehen die Beamten unter Wohnnutzfläche:

- in der Dachschräge ab 1,5 Meter Höhe
- Stiegen: Nein, keine WNFl.
- Tür-Ausnehmungen im Mauerwerk: Nein, keine WNFl.
- Bodentiefe Fenster mit "Überlager < Raumhöhe": Nein, keine WNFl.
Zumindest wurde unser Haus nach diesen Kriterien berechnet, und von der Zuständigen akzeptiert.

Ob Euer Wintergarten/Poolraum eine WNFl. darstellt, weiß ich nicht...emoji ...Glaube aber: ja

So long, lg Martin


1
  •  klausl
20.3.2013  (#2)
Keller - Guten MOrgen

grundsätzliche Frage zum Thema: mir es scheint teilweise bereits ein verfliester, beheizbarer Keller als Wohnfläche zu zählen - selbst wenn er offensichtlich als Lagerraum verwendet wird. Macht es einen Unterschied ob Fußbodenheizung oder HEizkörper eingebaut werden?
Gibt es hierzu allgemein gültiges Wissen? Online finde ich dazu nicht wirklich was.

Danke für Eure Erfahrungen...
Klaus

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: vki vs awd (=swiss life select)