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Wohnbauförderung OÖ - Frage zur neuen Fixzinsvariante 1%

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  •  kk10
2.10. - 11.12.2018
36 Antworten | 9 Autoren 36
36
Hallo zusammen!

Nach einiger Zeit als stiller Mitleser, beschäftigt mich nun eine Frage für die ich noch keine Antwort in einem der vorhandenen Beiträge gefunden habe emoji

Und zwar konkret eine Frage zur "neuen" Variante (seit Ende Juni 2018?) der mit 1% fixverzinsten Wohnbauförderung in OÖ.

In der alten Variante war das ja denke ich ein mit 2% auf 20 Jahre fixverzinstes Darlehen der Hypo, von welchem das Land OÖ quasi 1% gezahlt hat.

Zur neuen Variante heißt es allerdings auf der Website des Landes nun:
"Die Fixverzinsung beträgt mindestens 1 % der gesamten Verzinsung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 1,50 % der gesamten Verzinsung."

Es wird aber nirgends angeführt, worauf diese "gesamte Verzinsung" denn nun basiert.
Hat irgendjemand hier eine Ahnung oder genauere Informationen dazu?
Setzt die sich wie bei "normalen" Bankkrediten aus 3-Monats-Euribor + einem gewissen Aufschlag zusammen?

Das würde ja bedeuten, dass der Zinssatz den ich für das Wohnbaudarlehen zahlen muss, langfristig gesehen theoretisch höher steigen könnte, als wenn ich einfach ein fixverzinsten Bankdarlehen nehme?!

Weiters steht noch geschrieben:
"Nach Ablauf von 5 Jahren kann der Zuschuss für beide Varianten neu bemessen werden, wenn sich z.B. das Einkommen oder das Zinsniveau in der Zwischenzeit wesentlich geändert haben."

Auch hieraus werde ich nicht so richtig schlau.
Ist diese Bemessung des Zinszuschusses etwas, das individuell für jeden Förderungsnehmer alle 5 Jahre neu festgelegt wird? Oder für die Gesamtheit der Förderungsnehmer?
Heißt das, dass der Zuschuss von derzeit 1,5% möglicherweise erhöht wird, falls der Referenzzinssatz steigen sollte? Oder ist damit eher gemeint, dass es in die andere Richtung gehen könnte (also nicht mehr 1,5% zugeschossen werden, sondern z.B. nur noch 1%?)
Kann es auch sein, dass der Zins-Zuschuss gekürzt wird, wenn das Einkommen steigt? Auf der Website sind ja lediglich die absoluten Obergrenzen dargelegt, ab denen man gar keinen Zuschuss mehr erhält.

Hab dazu auch schon eine E-Mail an die Wohnbauförderungsstelle rausgeschickt, leider bis dato Antwort noch ausstehend. Wenn nicht bald was zurückkommt, muss ich wohl lästig sein und anrufen emoji

Jedenfalls macht mich das irgendwie noch ziemlich unsicher, ob ich die Wohnbauförderung überhaupt in Anspruch nehmen soll (wir würden 73.000€ bekommen).
Vor allem auch deshalb, weil sich dadurch das Angebot unserer Bank um 1/8 bis 1/4 Prozent verschlechtern würde (da sie nicht mehr im ersten Rang wäre).

Was meint ihr, weiß irgendjemand Näheres oder steht auch vor derselben Frage?

lg

  •  austriansales
3.10.2018  (#1)
Ich habe mich auch etwas damit auseinander gesetzt, wir sind allerdings ursprünglich von weniger Fördersumme ausgegangen. Durch den Einkommensschnitt der letzten 3 Jahre würden wir jetzt allerdings 50.000 in Anspruch nehmen können.
Über deine zwei Hauptpunkte (Zinssatz & Beubemessung alle 5 Jahre) bin ich auch gestolpert, warte allerdings auch noch auf eine Antwort, möchte das nämlich schriftlich erklärt haben. Schauen wir mal, wer als erster eine Antwort bekommt ;)

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  •  ChristianIV
3.10.2018  (#2)
es wollten wohl zuviele eine WBF und waren berechtigt weil das ist das pure Himmelfahrtskommando, effektiv können sie den Bonus alle 5 Jahre komplett streichen wenn sie wollen

1. man bekommt nur einen Bonus wenn die Zinsen steigen bzw den vollen Bonus

2. wenn die Zinsen sich ändern (steigen) kann das Land den Bonus neu festlegen auch auf 0 Bonus

heißt nichts anderes als wenn sie zuviel Bonus zahlen müssten und es zu teuer wird können sie ihn Vertragsgemäß einfach reduzieren oder garnichtmehr zahlen, tolle Absicherung für nen Häuselbauer

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  •  austriansales
3.10.2018  (#3)
Ok, die neue Variante ist dann also doch um einiges schlechter als noch die alte Variante davon, wo die 20 Jahre Fix 1% in Stein gemeisselt waren.
Ich hab fast befürchtet, dass es so sein wird. 

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  •  neubau2018
3.10.2018  (#4)

zitat..
austriansales schrieb: Ich habe mich auch etwas damit auseinander gesetzt, wir sind allerdings ursprünglich von weniger Fördersumme ausgegangen. Durch den Einkommensschnitt der letzten 3 Jahre würden wir jetzt allerdings 50.000 in Anspruch nehmen können.
Über deine zwei Hauptpunkte (Zinssatz & Beubemessung alle 5 Jahre) bin ich auch gestolpert, warte allerdings auch noch auf eine Antwort, möchte das nämlich schriftlich erklärt haben. Schauen wir mal, wer als erster eine Antwort bekommt ;)


warum nehmt ihr den Einkommensschnitt der letzten 3 Jahre her?
es wird doch ein Einkommensnachweis vom Vorjahr bei der Einreichung benötigt oder nicht?

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  •  ChristianIV
3.10.2018  (#5)

zitat..
neubau2018 schrieb: warum nehmt ihr den Einkommensschnitt der letzten 3 Jahre her? es wird doch ein Einkommensnachweis vom Vorjahr bei der Einreichung benötigt oder nicht?


kann man machen wenn das letzte Jahr zu hoch war, sozusagen als Nachweis das das die Ausnahme nach oben ist

entweder das letzte oder der Durchschnitt der letzten 3 Jahre, hin und wieder gibt es auch Bürgerfreundliche Regelungen

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  •  austriansales
3.10.2018  (#6)
@neubau2018, das dachte ich auch.... weil es auf deren Webseite auch so steht. Es gibt aber irgendwo eine Seite mit Begriffsdefinitionen und dort wird das angeführt.
Also jetzt ohne Gewähr, aber ich habe das so ähnlich gelesen: "Schnitt der letzten 3 vollen Einkommensjahre" D.h. wenn ich jetzt ansuchen würde der Schnitt von 2017, 2016, 2015.
Dadurch würde sich die Situation bei uns natürlich ganz schön ändern, da das Einkommen 2015 den Schnitt erheblich senkt...

Hab nachgesehen:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/13673.htm#a8427f0c-1d38-4b4c-baa0-cddfa1702d02

"Nachzuweisen ist das Jahreshaushaltseinkommen für das vorangegangene Kalenderjahr; bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern gilt das Einkommen des Kalenderjahres vor der Förderungszusicherung; bei Eigenheimen ist das Einkommen des Kalenderjahres nachzuweisen, welches dem Zeitpunkt des Ansuchens vorangeht; bei Mietwohnungen das Einkommen des Kalenderjahres vor der Wohnungszuweisung; bei Überschreitung der Einkommensgrenzen kann bei Bedarf jeweils der Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre zur Berechnung herangezogen werden."

Es wird auf der Beschreibungsseite immer auf "Begriffe zum Thema Wohnen" verwiesen, dort werden einzelen Punkte "förderbare Person" etc. näher erklärt... Leider sind Hyperlinks beim Land anscheinend noch nicht angekommen.

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  •  neubau2018
3.10.2018  (#7)
ah ok danke, bei Überschreitung der Einkommensgrenzen kann der Durchschnitt hergenommen werden, interessant.
Obwohl es uns gsd eh nicht trifft, wir haben das alles so gut eingetaktet, dass wir voll förderfähig sind, weil ich letztes Jahr ein halbes Jahr nur 15 und das restl. Jahr nur 20 Std. gearbeitet habe, jetzt geht sich das schön aus. Würden wir erst nächstes Jahr ansuchen, wär es vermutlich auch schon knapp.

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  •  austriansales
3.10.2018  (#8)
Wir müssten auch heuer ansuchen damit sich das ausgeht. Sobald 2018 zur Berechnung herangezogen wird geht sich das nicht mehr aus.
Wir überlegen allerdings schwer ob wir das überhaupt machen sollen... wenn tatsächlich alle 5 Jahre wieder etwas geprüft wird und sich der Bonus danach richtet.
Hat hier jemand eine Regel/Berechnungsgrundlage nach der man vorgehen kann um zu sehen ob sich das tatsächlich auszahlt? Wäre sehr dankbar

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  •  paso
3.10.2018  (#9)
Wir haben uns für 1%Fixverzinsung entschieden, da wir weniger bekommen haben.. Es wurden bei uns auch letzte 3 Jahre herangezogen und da wir drüber waren, haben sie uns Förderung gekürzt. Deswegen waren für uns die Klausel nicht so gravierend und wir haben fixzins genommen.. 

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  •  austriansales
3.10.2018  (#10)

zitat..
paso schrieb: Wir haben uns für 1%Fixverzinsung entschieden, da wir weniger bekommen haben.. Es wurden bei uns auch letzte 3 Jahre herangezogen und da wir drüber waren, haben sie uns Förderung gekürzt. Deswegen waren für uns die Klausel nicht so gravierend und wir haben fixzins genommen..


Aber noch in der alten Variante oder?

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  •  paso
3.10.2018  (#11)
Ja.. Wir haben Anfang Juni 2018 die Zusage bekommen, aber bei uns steht auch drinnen, dass es sein könnte, dass der Zuschuss vom Land nach 5 Jahren ändert.. 

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  •  kk10
4.10.2018  (#12)
Schonmal schön zu lesen, dass ich nicht der Einzige bin dem diese neuen Regelungen ein wenig schwammig erscheinen emoji.
Wenn man schon die Förderungsrichtlinien ohne Übergangsfrist von einem Tag auf den anderen ändert, könnte man zumindest so schwammige Formulierungen unterlassen.

 

Also wenn die wirklich den Bonus auf einmal komplett streichen könnten, ist mir das zu unsicher. Gerade die Sicherheit der 20J 1% Fix hätte mich ja dazu gebracht, das in Anspruch zu nehmen.

 

Nach wie vor keine Antwort auf die E-Mail. Heute Nachmittag oder morgen Vormittag werde ich mal anrufen.

@austriansales:
Wie lange ist es bei dir schon her, dass du die E-Mail Anfrage geschickt hast?


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  •  austriansales
4.10.2018  (#13)
Hallo,

also ich habe soeeben auch angerufen und nachgefragt... ich bin mir aber absolut nicht sicher ob das tatsächlich so ist wie es mir erklärt wurde...

Der Herr war ganz entsetzt wie ich gesagt habe die fixe Variante sei also nicht zu 100 % fix...

Er hat gesagt es ist rein vom Budget des Landes abhängig... wenn wir das Ansuchen stellen und noch genügend Budget des Landes vorhanden ist und die Zusage bekommen haben wir automatisch die 20 Jahre zu 1 % fix. Das deckt sich aber meiner Meinung nach mit den Beispielen auf der Webseite wo der Zinssatz in Abhängigkeit vom Gesamtzinssatz angegeben ist... keine Ahnung, ich bin genau so verwirrt wie vorher.

Das mit der Durchschnittsberechenung der letzten 3 vollen Kalenderjahre hat er mir bestätigt. Es wird der niedrigste Wert herangezogen (entweder Durchschnitt der letzten 3 vollen Kalenderjahre oder das letzte volle Kalenderjahr).


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  •  ChristianIV
4.10.2018  (#14)

zitat..
austriansales schrieb: Der Herr war ganz entsetzt wie ich gesagt habe die fixe Variante sei also nicht zu 100 % fix...


das ist die "alte" Variante, das wurde ja geändert

die HypoOÖ mit der das Land ja den Deal hat bietet als Beispiel  2,3% fix an, das Land gibt im System neu einen Bonus von biszu 1,5%  aber höchstens auf 1% Endsumme, in dem Fall ist der Bonus nur bei 1,3% und damit 2,3 - 1,3% = 1%  

von daher wird man AKTUELL mit dem aktuellen Zinsniveau KEINEN Unterschied sehen, steigen jetzt die Zinsen werden zukünftige NEUABSCHLÜSSE nicht mehr 1% bekommen, sondern Marktwert  - 1,5%

ABER  ABER ABER

was der Haaken an dem neuen System ist, dir wurde der Bonus gewährt von beispielhaft 1,3% und damit hat man die fiktiven 1%

das Land kann jetzt die Situation neu bewerten und dir den Bonus einfach STREICHEN und schlagartig zahlt man dann 2,3%,   als Häuslbauer hast du KEINE Sicherheit

die 2,3% und 1,3% Bonus demzufolge sind ein reines Beispiel

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  •  kk10
4.10.2018  (#15)
Das ist ja der reinste Witz, wenn die Herrschaften dort nichtmal selbst wissen was Sache ist und man sich nicht auf die Informationen verlassen kann die man bekommt!

Ich werde mein Glück morgen mal versuchen, vielleicht hab ich dann ja wen anderen an der Leitung :-D.


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  •  austriansales
4.10.2018  (#16)

zitat..
ChristianIV schrieb:
__________________

das ist die "alte" Variante, das wurde ja geändert


Nein, darauf habe ich ihn extra hingewiesen. Er hat es extra 3x betont, dass sich daran nichts geändert haben soll... Meiner Interpretation und auch deiner hat sich das aber geändert. Der Anruf war glaube ich für die Katz.

Ich lese und deute die angeführten Beispiele im Internet genau so wie du... der Herr war anderer Meinung.
Er hat darauf beharrt, das es nur um den Zeitpunkt des Abschlusses geht, egal wie sich die Zinsen danach entwicklen. 
Der für mich zuständige Herr war leider heute nicht anwesend. Ich werde diesen morgen kontaktieren und mal lauschen was der sagt.

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  •  austriansales
4.10.2018  (#17)
Sollte es tatsächlich so sein, dass das Land die Situation neu bewertet... glaubt ihr als Experten, dass diese dann tatsächlich die Zuschüsse streichen? Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen?

Habe ich/Habt ihr bei Banken "grawierende" Nachteile bei Verhandlungen der Konditionen wenn das Land für die bspw. 50k im Grundbuch stehen? Bekomme ich dadurch schlechtere Konditionen? Wenn ja mit was kann man da rechnen?

Wir müssen, wenn wir die Förderung beantragen wollen, relativ rasch handeln da die Genehmigung noch dieses Jahr erfolgen muss. Andernfalls wird durch das Einkomen 2018 der 3-Jahresschnitt zu hoch und die Förderung würde nur mehr die Hälfte betragen.

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  •  kk10
5.10.2018  (#18)
Also mir wurde von meinem Bankberater gesagt, ich müsse in dem Fall mit 1/8% bis 1/4% schlechteren Aufschlägen rechnen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.10.2018  (#19)
Wenn es die Besicherung hergibt, dann nicht, @ austrian 

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  •  austriansales
5.10.2018  (#20)
Danke Alex!

Also, zweites Gespräch mit einem kompetenten Mitarbeiter:

Wichtig vorweg: die Konditionen (Zinssatz, Einkommensnachweis etc.) gelten immer zum Datum der Einreichung beim Land (Eingangstempel).
D.h. wenn ich dieses Jahr 2018 die Unterlagen einreiche, werden die Einkommensnachweise von 2017 bzw. der Schnitt von 2015, 2016, 2017 herangezogen.

Einkommensnachweis kann auch durch Export des Einkommenssteuerbescheids aus Finanzonline erfolgen.

Aktuell wurde mit der Hypo ein Budget zu 2,5 % fix ausverhandelt. Dieses wird bis ca. Mitte 2019 reichen. D.h. wenn man bis Mitte 2019 ansucht, bekommt man aktuell einen Zuschuss von 1,5 % also einen Fixzins auf 20 Jahre zu 1 % garantiert. Der Zinssatz ändert sich nachfolgend NICHT, bleibt für den Häuslbauer garantiert auf 1 % fix.

Wenn das Budget aufgebraucht ist (eventuell Mitte 2019) wird neu mit der Hypo verhandelt. Danach kann bspw. der ausverhandelte Zinssatz 3 % betragen. Dann hat man als Häuslbauer 1,5 % fix auf 20 Jahre.

Der Absatz mit Wegfall der Zinszuschüsse bzw. Neubemessung dient der Sicherheit des Landes kam aber noch nie zum Einsatz. Das Einkommen wird auch nur zu Beginn beim Ansuchen herangezogen um die Förderhöhe zu bestimmt. Sollte der Zuschuss trotzdem wegfallen hat man bei den aktuellen Konditionen die 2,5 % zu bezahlen... ob dieser Fall tatsächlich eintritt bezweifelte der Herr... das ist das bisschen Restrisiko das man dabei hätte...

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  •  kk10
5.10.2018  (#21)
Jetzt bist du mir zuvorgekommen emoji

Habe auch gerade zwei Telefonate geführt (1x Land OÖ, 1x Hypo) und habe genau dieselben Informationen wie du bekommen.

Der Herr bei der Hypo erwähnte mir gegenüber zusätzlich noch, dass das derzeitige mit 2,5% ausgehandelte Volumen 65 Mio Euro beträgt und bis 30.6.2019 gilt. Je nachdem was zuerst eintritt (Volumen erschöpft oder 30.6.2019), wird zwischen Land und Hypo neu verhandelt.
(er meinte, erfahrungsgemäß wird das Volumen eher nicht vor 30.6.2019 erschöpft sein).

Wo hast du denn das mit dem Einkommensdurchschnitt der letzten 3 Jahre herausgelesen?
D.h. wenn ich nächstes Jahr beantrage, würde der Durchschnitt von 2016 + 2017 + 2018 herangezogen?
Wäre von Vorteil für mich, weil wenn nur 2018 zählt wird's knapp (Urlaubs-/Weihnachtsgeld und Überstunden fließen ja denke ich auch voll ein?!).


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