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wohnbauförderung NÖ

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  •  aeryn_sun
28.4. - 30.4.2009
4 Antworten 4
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hi,

ich habe mir zu diesem thema schon einiges durchgelesen, ein Satz von der Broschüre "Wohnbauförderung - Eigenheim" macht mich jedoch stutzig:

"Höchstbetragspfandrechte dürfen keinesfalls vor dem Forderungsdarlehen im Grundbuch eingetragen werden", wobei die Belastungsgrenze wie folgt berechnet wird:

WNF x 1.100 EUR - Wohnbauförderungsdarlehen

Wenn das Haus also 120 m² WNF hat und ich angenommen eine Wohnbauförderung von 20.000 EUR bekommen würde, würde die Belastungsgrenze bei 112.000 EUR liegen.

Ich muss aber auch das Grundstück kaufen und insgesamt muss ich über 200.000 EUR kredit aufnehmen. Heisst das dann, dass ich die WBF nur dann bekomme, wenn das Pfandrecht der Bank (Kredit) noch nicht im Grundbuch eingetragen ist?

Wie schnell kann so ein WBF-Antrag erledigt werden? Ist hier wirklich mit 3 Monaten zu rechnen?

thnx
aeryn

  •  schwisi
28.4.2009  (#1)
NÖ WBF - Also wir haben im Februar den Wohnbauförderungsantrag gestellt und bis jetzt noch keine Förderungszusicherung bekommen. Es gibt beim Land Nö alle 4 Monate (es können auch 3 sein - weiß ich nicht sicher) eine Förderungssitzung wo alle Förderungsanträge die vollständig eingereicht sind bewilligt werden. Deshalb gibt es diese lange Wartezeit. Die letzte Sitzung war Anfang April. Unser Antrag wurde bei der Sitzung bewilligt aber Unterlagen haben wir noch keine für den Grundbuchseintrag. Ich weiß auch nicht was da so lange dauert.
Höchstbetragspfandrechte müssen nach dem Förderungsdarlehen eingetragen werden. Ich würde mit der Bank ausmachen, dass sie erst ins Grundbuch kommen, wenn die Wohnbauförderung eingetragen ist. Dies ist eine glaube ich übliche Vorgangsweise.

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  •  aeryn_sun
30.4.2009  (#2)
nö wbf - mittlerweile ist mir das klar. die bank kann sich ruhig mit dem kredit im grundbuch eintragen. die wbf wird dann in absprache mit der bank zwar später (zeitlich) eingetragen, aber 'mit vorrang', dh also dass das land nö logisch gesehen an erster stelle liegt.

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  •  Baxter
30.4.2009  (#3)
wir haben auch im februar eingereicht und vor 2 Tagen den positiven Bescheid bekommen. Den Schuldschein müssen wir nun notariell beglaubigt unterschreiben, dann Grundbuch, dann Baufortschrittsanzeige und dann hoffentlich das Geld ;)

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  •  schwisi
30.4.2009  (#4)
endlich - Wir haben heute den Schuldschein bekommen. Anscheinend gab es nun die Massenabfertigung.

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