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Wintergarten oder Alternative in NÖ [NÖ]

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  •  max1978
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
31.5. - 5.6.2020
5 Antworten | 2 Autoren 5
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Hallo,

ich wollte im Zuge eines Anbaus einen Wintergarten am SÖÖ Eck errichten. Jedoch wird es dort zu bald schattig. Daher bin ich auf der Suche nach einer Alternative.

Als möglicher Standort bleibt eigentlich nur mehr das SSW Eck. Jedoch ist dort die Grundstücksgrenze (gekuppelte Bauweise). In diesem Bereich ist das Nachbargrunstück nicht bebaut.

Eine Brandwand macht natürlich im Wintergarten keinen Sinn. Gibt es eine Möglichkeit ohne diese auszukommen?
Weiß nicht ob die aktuellste OIB in Nö zählt? Und wie diese zu verstehen ist?

Laut neuerster OIB 2: 4.2 b) "bei untergeordneten eingeschoßigen Bauwerken (z.B. Schutzdächer, Geräteschuppen, Bootshütten, Infrastruktureinrichtungen) mit insgesamt nicht mehr als 50 m² überbaute Fläche, wenn
auf Grund der baulichen Umgebung eine Brandübertragung auf Bauwerke der Nachbargrundstücke nicht zu erwarten ist,..."

Oder besteht die Möglichkeit einer Terassenüberdachung (ohne Brandwand)?

Danke und Lg, Max

  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.6.2020  (#1)
Mach einen Lageplan: wo steht dein Hauptgebäude? wo soll der Wintergarten angebaut werden? Wo sind Gebäude auf dem Nachbargrundstück und welche?
Natürlich auch genaue Lage der Grundgrenzen.

Und: der Wintergarten soll ja ein Zubau zum Hauptgebäude werden? Also Teil des Hauptgebäudes? Dann ist er ja kein eigenständiges untergeordnetes Bauwerk!

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  •  max1978
2.6.2020  (#2)
Ich hoffe man erkennt am Bild genauer wie es gemeint ist.

Das Nachbarsgebäude ist etliche Meter weg. Richtung Pfeil.
    
Natürlich ist der Wintergarten als Anbau die beste Lösung. Ich befürchte da brauche ich aber eine Brandwand. Daher suche ich nach anderen Möglichkeiten. 
Als Eigenständiges Bauwerk ist vielleicht auch möglich. Oder sonst als alternative nur eine Überdachte Terrasse (mit vielleicht einem Windschutz auf der Langen Seite...)


2020/20200602873272.jpg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.6.2020  (#3)

zitat..
max1978 schrieb: Als Eigenständiges Bauwerk ist vielleicht auch möglich.

Aber dieses "Bauwerk" ist doch ein "Raum", d.h. jedenfalls mehr als 2 Wände und ein Dach, oder? Wenn es statisch eigenständig ist, d.h. nicht mit dem Hauptgebäude verbunden, dann ist es aber ein eigenständiges Gebäude und da brauchst ebenfalls eine brandabschnittsbildende Wand (Achtung: in NÖ gelten noch die OIB-Richtlinien Version 2011!).

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  •  max1978
5.6.2020  (#4)
Danke für die Antwort, das habe ich fast befürchtet.

Daher bin ich am Überlegen welche alternative ich umsetzen kann. 
Nur eine Überdachung würde vermutlich ohne die Wand gehen?
Darf man dann noch eine x-beliebige Seite zumachen? (zusätlich zur angrenzenden Hauswand)?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.6.2020  (#5)

zitat..
max1978 schrieb: Darf man dann noch eine x-beliebige Seite zumachen? (zusätlich zur angrenzenden Hauswand)?

Kommt drauf an: ist die Überdachung statisch eigenständig (d.h. nicht mit dem Haus verbunden), dann geht eine Wand.
Ist das Dach mit dem Haus verbunden, dann zählt bereits die angrenzende Hauswand und dann geht keine weitere Wand mehr.

Ist genau dasselbe wie bei den Carports.....

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