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·gelöst· [Wien/KEIN Kleing.] Maximale bebaute Fläche --> Kein Gartenhäuschen? [W]

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  •  littlepyro
  •  [W]
  •  [Wien]
7.3. - 25.3.2022
10 Antworten | 4 Autoren 10
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Da wir mit unserem Haus die max. bebaubare Fläche verbauen dürften wir laut Gesetz auch kein einziges Gebäude mehr in den Garten stellen, dass "einen Schatten wirft".
Somit würde das bedeuten, dass wir nicht mal ein Gartenhäuschen von 10m2 aufstellen dürften und auch kein Carport bauen.

Wird das wirklich so streng gehandhabt? Carport und Gartenhäuschen sind zwar NICHT bewilligungspflichtig, zählen aber sehr wohl zur bebauten Fläche.

Frage1:
Wenn ich laut Bebauungsplan zur gärnterischen Gestaltung der Grünflächen verpflichtet werde, wo soll ich dann die Gerätschaften aufbewahren? Im Freien? Kann ja nicht sein, oder?

Frage2:
Wenn ich nun kein Carport baue sondern ein Holzgestell mit offenen Querlatten als "Dach" baue, dann zählt das mMn nicht als bebaute Fläche. Soweit, so gut. Jetzt regnet es aber durch.
Wenn ich aber nun eine Plexiglasscheibe darüber lege, hätte ich ja was regensicheres und Legales, oder?

Bin für Tipps dankbar.

  •  Mitleser
  •   Bronze-Award
7.3.2022  (#1)
laut welchem gesetz darfst du kein gebäude in den garten stellen, das "einen schatten wirft"? wir bauen auch in wien, in unserem bebauungsplan (für 1140) ist ein nebengebäude von maximal 30m² erlaubt. falls das nebengebäude eine garage ist, darf diese 50m² groß sein.

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
7.3.2022  (#2)
"Zur Unterbringung von Fahrrädern, Gartengeräten u. dgl. ist zusätzlich ein freistehendes, fensterloses, nicht unterkellertes Nebengebäude zulässig, dessen Bodenfläche 5 m2 und dessen oberster Abschluß 2,20 m nicht übersteigen darf; dieses Nebengebäude ist in die bebaute Fläche nicht einzurechnen"

Alles andere, das ein Dach hat (abgesehen von einer Terrassenüberdachung von max. einem Viertel deiner bebauten Fläche des Hauptgebäudes - also max. 12,5m²) darfst nicht machen.

Eine "Pergola" darfst du natürlich bewilligungsfrei aufstellen, wenn du ein Dach draufpackst, ists aber keine Pergola mehr... 

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  •  littlepyro
8.3.2022  (#3)

zitat..
Mitleser schrieb: laut welchem gesetz darfst du kein gebäude in den garten stellen, das "einen schatten wirft"?

ich hab das vl oben etwas unverständlich formuliert habe, es ist nicht verboten. aber im eingangssatz habe ich geschrieben, dass wir mit dem haus schon die max verbaute fläche verbaut haben. und da meines wissens nebengebäude auch zur bebaute fläche gehören, meine frage 1.

zitat..
ProjectX schrieb: Zur Unterbringung von Fahrrädern, Gartengeräten u. dgl. ist zusätzlich ein freistehendes, fensterloses, nicht unterkellertes Nebengebäude zulässig, dessen Bodenfläche 5 m2 und dessen oberster Abschluß 2,20 m nicht übersteigen darf; dieses Nebengebäude ist in die bebaute Fläche nicht einzurechnen

ACHTUNG: Du hast aus dem Wiener Kleingartengesetz 1996 § 12 zitiert.
Im Betreff steht explizit, dass es sich um KEINEN Kleingarten handelt.

zitat..
ProjectX schrieb: Eine "Pergola" darfst du natürlich bewilligungsfrei aufstellen, wenn du ein Dach draufpackst, ists aber keine Pergola mehr...

vl fällt eine durchsichtige scheibe nicht auf :)


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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
8.3.2022  (#4)
Hallo
Mein Haus in Wien(Flächenwidmung GS80) hat ebenfalls die max. verbaute Fläche, zusätzlich wurde mir von der Baupolizei ein Carport nach Paragraph 71 genehmigt.
Nebengebäude ist bei GS(Gartensiedlung) bis 5m2 möglich, zählt ebenso nicht zur bebauten Fläche.
Alles was sonst irgendwie "gedeckt" ist, mMn auch Terrassenüberdachung, zählt zur bebauten Fläche.
Mfg
Sektionschef

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  •  littlepyro
9.3.2022  (#5)
@Sektionschef Danke für deine Antwort, Par 71 war mir neu, hört sich aber sehr exotisch an.

Unsere Widmung ist Bauland/Wohngebiet, dort steht das mit dem Nebengebäude leider nicht drin. Hab extra nachgesehen, weil ich nicht genau wusste, was GS bedeutet.

Eine Frage noch zur Ausnahme nach Par 71. Habt ihr das jetzt auf beschränkte Zeit genehmigt bekommen, oder bis auf Widerruf? Habt ihr das bei der Einreichung schon berücksichtigt oder im Nachhinein?

Wärst du bereit mir den Bescheid irgendwie zukommen zu lassen? Auch gerne anonymisiert, damit ich das der Baupolizistin zeigen kann, sollte die sich querstellen?

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  •  Mitleser
  •   Bronze-Award
9.3.2022  (#6)
@littlepyro was steht den im plandokument des flächenwidmungs-/bebauungsplans deiner adresse drinnen? das kannst du ja einfach im internet abrufen:
https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/start.aspx

bei uns steht im plandokument 8059 (das ist das für unseren bereich in 1140 gültige plandokument) zb unter punkt 3.1:

3.1.7. Die mit Nebengebäuden bebaute Grundfläche darf höchstens 30 m² pro
Bauplatz betragen.

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  •  littlepyro
9.3.2022  (#7)


2022/20220309453013.jpg
So sieht das bei uns aus.

zitat..
Mitleser schrieb: 3.1.7. Die mit Nebengebäuden bebaute Grundfläche darf höchstens 30 m² pro
Bauplatz betragen.

Das steht bei uns auch, bedeutet aber nicht, dass diese Nebengebäude NICHT zur bebeauten Fläche gehören. Leider gehören sie da dazu.



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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
11.3.2022  (#8)

zitat..
littlepyro schrieb: Habt ihr das jetzt auf beschränkte Zeit genehmigt bekommen, oder bis auf Widerruf?

Auf Widerruf.

zitat..
littlepyro schrieb: Habt ihr das bei der Einreichung schon berücksichtigt oder im Nachhinein?

Schon bei der Einreichung.

zitat..
littlepyro schrieb: Wärst du bereit mir den Bescheid irgendwie zukommen zu lassen? Auch gerne anonymisiert, damit ich das der Baupolizistin zeigen kann, sollte die sich querstellen?

siehe auch hier:
https://www.energiesparhaus.at/forum-carport-alternative-wien/57853

Mfg
Sektionschef


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  •  littlepyro
12.3.2022  (#9)
vielen dank. also genau gleiches problem.
danke
@Sektionschef kannst du mir den wortlaut aus deinem bescheid hier reinkopieren oder privat schreiben?
das wäre sehr hilfreich.


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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
25.3.2022  (#10)
Hallo
Musste erst den Bescheid wieder "ausgraben".

2022/20220325117193.jpg
Mfg
Sektionschef

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