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Und warum? |
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Die Gemeinde hat mir mitgeteilt, dass ich als Nichtlandwirt bei einem Haus im Grünland nichts ändern darf. Deshalb wurde es auf GEB umgewidmet. Bundesland ist NÖ. |
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100% Korrekt!! Zum Zwecke der Instandsetzung dürfen Teile der Bausubstanz auch ausgetauscht, d.h. durch neue Bausubstanz ersetzt werden. Wichtig: nur "TEILE" und nicht das Ganze. Trifft nach deiner Schilderung bei dir ja zu. |
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Danke für die Antwort. Wer entscheidet, ob ich die Steinmauer ersetzen darf? Die Gemeinde wahrscheinlich? |
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"Entscheiden" ist da nicht das richtige Wort! Eine "Entscheidung" setzt immer zumindest 2 Möglichkleiten voraus (zwischen denen dann zu entscheiden ist). In diesem Fall sagt das Gesetz, dass das zulässig ist. Da gibts nichts mehr zu "entscheiden". Grundsätzlich: das Gesetz sagt, was geht und was nicht. Die Baubehörde (=Bürgermeister in I. Instanz) vollzieht das dann in Form eines (Bewilligungs)Bescheides. |
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Danke für die Antwort. Ich habe nämlich Befürchtungen, dass die "Gemeinde" sagt, man kann die Steinmauer sanieren und ich darf sie nicht ersetzen. |
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Hallo Karl, hätte da noch eine Frage. Ich habe zur Ansicht Bilder angehängt. Stadl und Keller werden komplett abgerissen. Die gelben Mauern bleiben bestehen. Die grünen Mauern sind Steinmauern. Die Mauer beim Wohnhaus zu ersetzen ist laut Gemeinde kein Problem. Nun hat jemand gemeint, ich sollte auch bei der Garage und dem Technikraum die Mauern und die Decke ersetzen, da die Mauern feucht sind, die Decke eine alte Gewölbedecke ist und die Raumhöhe sehr niedrig ist. Beim Dach wird nichts gemacht, das bleibt. Ist das zulässig? Oder würde da zuviel ersetzt werden? Über deine Antwort würde ich mich freuen. |