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Widmung Geb - Außenmauer erneuern

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  •  san87
30.9.2018 - 24.8.2019
7 Antworten | 3 Autoren 7
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Hallo,
ich lese schon einige Zeit in diesem Forum und bräuchte nun eure Hilfe.

Ich habe ein Haus geerbt und da es vorher landwirtschaftlich genutzt wurde, habe ich die Umwidmung auf GEB beantragt. Das ist durch. Das Haus ist ca. 11,50 m x 6,5 m groß. Auf einer schmalen Seite ist eine Garage angebaut. Auf der anderen schmalen Seite möchte ich einen Zubau von ca. 40 m2 anbauen. Eine lange Außenmauer ist mit 38er Wienerberger-Ziegel gemauert. Die andere lange Mauer ist eine alte Steinmauer und daran ist ein Keller. Den Keller möchte ich gerne wegreißen, da dort dann Fenster hinkommen.

Nun meine Frage: Ist es möglich, nur die Steinmauer komplett zu erneuern mit z.B. 50er Ziegel? Das Dach und die anderen Mauern bleiben bestehen.

Ich würde mich über eure Antworten sehr freuen!

  •  altehuette
  •   Gold-Award
30.9.2018  (#1)

zitat..
san87 schrieb: Umwidmung auf GEB beantragt


Und warum?

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  •  san87
1.10.2018  (#2)
Die Gemeinde hat mir mitgeteilt, dass ich als Nichtlandwirt bei einem Haus im Grünland nichts ändern darf. Deshalb wurde es auf GEB umgewidmet.

Bundesland ist NÖ.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.10.2018  (#3)

zitat..
san87 schrieb: Die Gemeinde hat mir mitgeteilt, dass ich als Nichtlandwirt bei einem Haus im Grünland nichts ändern darf. Deshalb wurde es auf GEB umgewidmet.


100% Korrekt!!

zitat..
san87 schrieb: Ist es möglich, nur die Steinmauer komplett zu erneuern


Zum Zwecke der Instandsetzung dürfen Teile der Bausubstanz auch ausgetauscht, d.h. durch neue Bausubstanz ersetzt werden.
Wichtig: nur "TEILE" und nicht das Ganze. Trifft nach deiner Schilderung bei dir ja zu.

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  •  san87
1.10.2018  (#4)

zitat..
Karl10 schrieb: Zum Zwecke der Instandsetzung dürfen Teile der Bausubstanz auch ausgetauscht, d.h. durch neue Bausubstanz ersetzt werden.
Wichtig: nur "TEILE" und nicht das Ganze. Trifft nach deiner Schilderung bei dir ja zu.


Danke für die Antwort.

Wer entscheidet, ob ich die Steinmauer ersetzen darf? Die Gemeinde wahrscheinlich?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.10.2018  (#5)
"Entscheiden" ist da nicht das richtige Wort! Eine "Entscheidung" setzt immer zumindest 2 Möglichkleiten voraus (zwischen denen dann zu entscheiden ist).

In diesem Fall sagt das  Gesetz, dass das zulässig ist. Da gibts nichts mehr zu "entscheiden".

Grundsätzlich: das Gesetz sagt, was geht und was nicht. Die Baubehörde (=Bürgermeister in I. Instanz) vollzieht das dann in Form eines (Bewilligungs)Bescheides.

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  •  san87
1.10.2018  (#6)
Danke für die Antwort.

Ich habe nämlich Befürchtungen, dass die "Gemeinde" sagt, man kann die Steinmauer sanieren und ich darf sie nicht ersetzen.

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  •  san87
24.8.2019  (#7)
Hallo Karl,

hätte da noch eine Frage. Ich habe zur Ansicht Bilder angehängt.
Stadl und Keller werden komplett abgerissen. Die gelben Mauern bleiben bestehen. Die grünen Mauern sind Steinmauern. Die Mauer beim Wohnhaus zu ersetzen ist laut Gemeinde kein Problem. Nun hat jemand gemeint, ich sollte auch bei der Garage und dem Technikraum die Mauern und die Decke ersetzen, da die Mauern feucht sind, die Decke eine alte Gewölbedecke ist und die Raumhöhe sehr niedrig ist. Beim Dach wird nichts gemacht, das bleibt.

Ist das zulässig? Oder würde da zuviel ersetzt werden?

Über deine Antwort würde ich mich freuen.

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