« Baurecht  |

wenn der Händler nicht liefert... [T]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Makra
  •   Silber-Award
  •  [T]
  •  [Tirol]
24.4. - 3.6.2014
19 Antworten 19
19
Szenario:

Häuslbauer kauft Markenfenster bei einem Händler;
Liefertermin wird vertraglich/schriftlich vereinbart;
Ein Teil wird im Voraus bezahlt;

Händler hält den Liefertermin nicht ein und vertröstet Woche um Woche;
Händler behauptet: er hätte bis zu 2 Monate nach des vereinbarten Liefertermins Zeit, die Fenster zu liefern.

Um wieviel darf der Händler den Liefertermin tatsächlich überschreiten?

  •  atma
  •   Gold-Award
24.4.2014  (#1)
was habt ihr im vertrag dazu festgehalten?

1
  •  Makra
  •   Silber-Award
24.4.2014  (#2)

Lieferfristen und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn dem Kunden die Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft angezeigt wurde. Der Liefertermin verschiebt sich
in Fällen höherer Gewalt oder Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der GmbH liegen.

Edit: (kleiner Passus daraus), steht noch vieles mehr, wann es zu Lieferterminüberschreitungen kommen darf (trifft aber alles nicht zu)

1
  •  atma
  •   Gold-Award
24.4.2014  (#3)
dann hätt ich mal gesagt, die 2 monate sind falsch, es sei denn, die bude ist ihm abgebrannt, weil zb der blitz eingeschlagen ist oder hochwasser oder dgl.

1


  •  Makra
  •   Silber-Award
24.4.2014  (#4)
Der Hersteller hat ihm Lieferungen blockiert, weil ein Großkunde nicht bezahlt hat. Sollte lt. Händler aber seit letzter Woche gelöst sein.
Offensichtlich ja nicht.

Mich würde interessieren, welche Rechte wir haben? Vlt. kennt sich ja jemand aus.

1
  •  atma
  •   Gold-Award
24.4.2014  (#5)
naja... zurücktreten vom vertrag könntest sicher... er hat nur mit der anzahlung auch ein druckmittel in der hand...
ob das sinn macht sei dahingestellt, wenn ein neuer kommt und alles von vorn beginnt, wartest wahrscheinlich noch länger.

ich an deiner stelle würd ihm mal einen eingeschriebenen brief wg verzug schicken - evtl mit der arbeiterkammer vorher abklären, die sind da sehr hilfsbereit. und ich würd auch den lieferanten direkt kontaktieren und ganz frecht fragen, wann du deine fenster bekommst... ich geh mal davon aus, dass es sich um einen der größeren hersteller aus österreich handelt - die sind da meist sehr hilfsbereit - schließlich will nicht nur der händler sein fensterl verkaufen, sondern auch der lieferant.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo atma, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  Makra
  •   Silber-Award
24.4.2014  (#6)
Wir haben uns eine persönliche Frist bis morgen Mittag gesetzt. Lt. Händler sollen sie ja auch wirklich morgen kommen (hätten sie heute auch schon "wirklich" sollen), aber er redet auch von Rechtsanwalt gegenüber seinem Lieferanten usw. Klingt also nicht so gut.

Wenn bis morgen Mittag nix passiert ist, kontaktieren wir den Hersteller mal direkt und sehen dann weiter.

1
  •  sir_rws
24.4.2014  (#7)
Ist euch durch den Verzug bereits ein (nachweisbarer) Schaden entstanden? Wenn ja, dann am Montag einen eingeschriebenen Brief an euren Händler (mit dem Vorbehalt euch die entstanden Kosten zurückzuholen) schicken.

1
  •  Makra
  •   Silber-Award
24.4.2014  (#8)
Nachweisbarer Schaden, tja.
Estrich muss warten (geht sich jetzt nicht mehr aus zum ursprünglich geplanten Termin), Verputzerpartie wartet auch auf unser OK (hätten diese Woche anfangen sollen). Wir ziehen halt später ein, das tut dem Häuslbauer ja eh am meisten weh!
Die Warterei ist zwar lästig, wir haben aber mittlerweile Angst, die Fenster überhaupt zu bekommen (eben wegen Rechtsanwalt, Lieferstop usw.)

1
  •  Makra
  •   Silber-Award
24.4.2014  (#9)
Horror Szenario:
Was passiert mit der Anzahlung, wenn unser Händler in Konkurs gehen WÜRDE?

1
  •  atma
  •   Gold-Award
24.4.2014  (#10)
wohnt ihr in einer wohnung, für die ihr zb miete bezahlt? wenn sich das ganze durch ihn nach hinten schiebt, ist das doch ein nachweisbarer schaden ;)
die kannst dann über die konkursmasse zurückfordern und bekommst dann wahrscheinlich irgendwann, wie alle andren, die quote ausbezahlt... meist irgendwo so zwischen 0,5 und 3% des geldes...
welche summe habt ihr anbezahlt und wieviel vom gesamtpreis ist das?

1
  •  Makra
  •   Silber-Award
24.4.2014  (#11)
Wir mussten 30 % anzahlen ...und das war viel viel Geld (großer Auftrag)!

1
  •  atma
  •   Gold-Award
24.4.2014  (#12)
sch... na hoffen wir mal, dass noch alles gut ausgeht... die nächste zahlung ist hoffentlich ganz am schluss, wenn alles eingebaut ist?

1
  •  Makra
  •   Silber-Award
24.4.2014  (#13)
Ja! Wir haben auch die Montage beim Händler mit "gekauft".
Jetzt irgendwie die Zeit bis morgen absitzen und dann mal beim Hersteller anklopfen.

Mei hoffentlich geht des alles gut! emoji

1
  •  atma
  •   Gold-Award
24.4.2014  (#14)
ich drück euch die daumen

1
  •  Makra
  •   Silber-Award
26.4.2014  (#15)
Danke fürs Daumen drücken, Fenster sind heute 06:30 gekommen! UFF! emoji

1
  •  Makra
  •   Silber-Award
3.6.2014  (#16)
und gestern hat der Händler Konkurs angemeldet emoji


1
  •  Nase
  •   Bronze-Award
3.6.2014  (#17)
Da habt ihr ja nochmal "Glück" gehabt.

Wie regelt ihr jetzt die Endabrechnung?
Ihr verliert ja wahrscheinlich die Gewährleistung durch den Konkurs.


1
  •  Makra
  •   Silber-Award
3.6.2014  (#18)
Die Fenster sind bezahlt...

Sonnenschutz & Haustüre nehmen wir jetzt natürlich nicht mehr bei ihm (obwohl er uns dies noch angeboten hat - haha)

Ich glaub über Umwege wenns wär, kann man die Gewährleistung auch beim Hersteller geltend machen - ist natürlich komplizierter.

Sicher ists a Schas, aber ich bin einfach nur froh dass 1. die Fenster da und eingebaut sind und 2. wir den Rest aus Zeitnot noch nicht bestellt haben...
Des hätt noch viel mehr ins Auge gehen können!

1
  •  deejay
3.6.2014  (#19)
ins Auge kann es immer nur dann gehen, wenn man eine Anzahlung leistet!

Daher, für all jene die Zukünftig bauen, so schnell kann es gehen und man kommt um sein Geld!

Zahlung folgt Leistung, nicht umgekehrt!!

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Steuersätze