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Weg in der Natur

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  •  galac
17.7. - 1.8.2016
12 Antworten 12
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Ich war bislang nur passiver Leser in diesem Forum, jetzt hätte ich aber mal ein Thema fürs Forum (weis aber nicht ob ich mich darüber freuen darf :) ).

Folgendes.
Ich habe ein Grundstück in desem letzten Viertel ein Weg quert. Der Weg ist nich eingezeichnet bzw. ist lediglich in der Natur vorhanden. Der Weg wurde anstelle eines alten Hohlweges vor ca. 50 Jahren über mein Grundstück und zwei weiter parallele Grundstücke geführt als Verbindung von der Straße zum restlichen Teil des alten Weges. Der alte Hohlweg verlief früher parallel zu meine Grundstück und ist nicht mehr nutzbar.
Das war für keine der Beteiligten ein Problem da ersten wir für unsere Gärten eine weiter zufahrt hatten auch für moderen Traktoren geeignet.
Jetzt aber scheint die Gemeide vorzuhaben den "Weg in der Natur" offizel zu machen.
In den Gemeinde Nachrichten wurde dies so veröffentlich das hier die Errichtung eines Weges / Vermessung durchgeführt werden soll.
Was mich stört das ich das aus den Gemeindenachrichten erfahre. desweiteren weis ich jetzt nicht was auf mich zukommt. Ich nehme mal an den Grund muss ich Gratis hergeben. Das Grundstück würde in 2 Teile geteilt werden.

Hat hier jeamand Tipps was auf mich zukommt oder wie ich hier aus meiner sich am geschicktesten vorgeh.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.7.2016  (#1)
Für gewisse Details bräucht ma da auch das Bundesland.
Ansonsten mal ganz allegemein:

zitat..
galac schrieb: Der Weg ist nicht eingezeichnet

Du meinst im Kataster? Also kein Öffentlicher Weg, sondern dein Privatgrund!
Wie schauts im Flächenwidmungsplan aus? Ist da der Weg irgendwie gekennzeichnet? Welche Widmung hat das Grundstück, Grünland oder Bauland?

zitat..
galac schrieb: Ich nehme mal an den Grund muss ich Gratis hergeben.

Wie kommst da drauf?? Aus welchem Grund sollst was herschenken? Und überhaupt: wer könnte dich womit zwingen, deinen Privatgrund herzugeben?
Es mag sein, dass da weiterhin gewisse Leute wie bisher über dein grundstück fahren dürfen und dass sie dieses Recht mittlerweile ersessen haben; aber der Grund ist immer noch dein Eigentum und wird es auch bleiben, wenn du es so willst!

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  •  galac
19.7.2016  (#2)
Hallo Karl10

Danke für deine Antwort:
Bundesland: Burgenland
Nein Kein Öffentlich Weg, keine Servitut eingetragen gar nichts.
Widmung ist für das gesamte Grundstück Grünland, wobei jedoch gesagt werden muss das der Weg eine natürliche Grenze zwischen Grünland und Wald darstellt (das letzte Viertel meines Grundes ist mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Dies ist auch so im GEO INFO Service herauszulassen das hier)
Es ist so das ein Grundstück das an meines Grenzt demnächst in Bauland Dorfgebiet umgewidmet werden soll. (Der Weg in der Natur kreuzt dieses Grundstück nicht!).
Meine Befürchtung ist das die Gemeinde hier öffentliches Interesse als Grund heranzieht um den Weg durchzusetzen.



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.7.2016  (#3)

zitat..
galac schrieb: öffentliches Interesse als Grund heranzieht um den Weg durchzusetzen.

Das was du da schreibst heißt in der Fachsprache "Enteignung"!! Ich bin da jetzt für das Burgenland nicht informiert, aber bei diesem Sachverhalt sehe ich keinerlei Grund für das ziemlich härteste Vorgehen in unserem Verwaltungsstaat, nämlich eine zwangsweise Enteignung.
Die Grenze Grünland - Wald in der NAtur ist da ohne Bedeutung!

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  •  galac
19.7.2016  (#4)
Hallo Karl10

Ja das Wort Enteignung wollte ich jetzt bewusst nicht in den Mund nehmen und ich hoffe nicht das es auf das hinauslaufen wird.
Grundsätzlich wäre ich dem Weg bzw. dessen Überführung in Öffentlich Gut ja gar nicht so extrem abgeneigt, solange der Preis bzw. die Bedingungen seitens Gemeinde passen, schön währe wenn alles endlich offizell besprochen werden würde.


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  •  galac
29.7.2016  (#5)
Eine Interessante Neue Entwicklung - Also gleich mal vorweg. Ich wurde noch immer nicht offizel informiert das der Weg geschaffen werden soll.

Aber jetzt kommst. Gestern wurde anscheinen als ich noch auf der ARbeit war. Das Grundstück bzw. der Teil in dem der Weg in der Natur war / ist vermessen. Zumindest jeneer Teil in dem die Trasse verlaufen soll.

Alles Schön mit Pflöcken gekennzeichnet. Mein Übernächster Nachbar wusste auch nichts davon. Toll oder. Geht das einfach so das jemand kommt und was vermisst bzw. Kennzeichnet auf meinem Grundstück? Oder ist dies in einer 500 Seelen Gemeinde einfach normal das jemand kommt und was Absteckt?

Grundsätzlich: Ich bin ja dem Wege Bau gar nicht so abgeneigt aber wie hier die Gemeinde vorgeht ist einfach Grotesk. In den Gemeidne Nachrichten zu schreiben das ein Weg geschaffen wird, ohne die die Grundstückseigner in irgenwelcher Form zu informieren.
Ärgerlich!

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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
29.7.2016  (#6)
Was würde eigentlich die Gemeinde machen, wenn Du plötzlich Dein Grundstück einzäunen würdest?
mfg
Sektionschef

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  •  galac
29.7.2016  (#7)
@Sektionschef.

Interessanter Vorschlag. Aber ich glaube das ist zumindest Anzeigepflichtig und da könnten sie ja NEIN sagen.

Will jetzt auch nicht unbedingt einen Streit vom Zaun Brechen da ich ja grundsätzlich mit allen Auskommen will und vorallem muss.

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  •  BGR
29.7.2016  (#8)
Wieso gehst net einfach zur Gemeinde und fragst nach?

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  •  galac
29.7.2016  (#9)
@BGR
Da Bislang nur in den Allgmeinen Gemeindenachrichten von diesem Vorhaben berichtet wurde und keine Konkerten Aussagen weder mündlich noch Schriftlich gemacht wurden habe ich die Meinung vertreten das die Gemeinde auf mich zukommen soll wenn sie ein vorhaben plant und diese mit mir besrechen sollte.
Ich habe ehrlich gesagt auch nicht wirlich Lust mir eine halben Tag Frei zu nehmen nur aufgrund einer Wagen aussage auf einem Käsepapier gennant Gemeindenachrichten.
Unsere Gemeinde hat generell nur von 9 bis 11 Parteinenverkehr von Dienstag bis Donnerstag. Ist eben eine kleine Gemeinde mitten im Südburgenland.



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  •  felis
30.7.2016  (#10)
könntest nicht einfach mal anrufen und fragen was die vermessungspflöcke auf DEINEM grundstück zu bedeuten haben?

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  •  galac
31.7.2016  (#11)
Mittlwerweile kommt licht in die Sache...
Habe Gestern abend einfach mal den Bürgermeister besucht, da ich ohnedies im Ort war (Wochen Pendler :) ).
So wie es aussieht war / ist die Vermessung mal Vorab geschehen das die Gemeinde Planen kann und den Anrainern 2 Varianten der Weg Führung vorschlagen kann und dann die Grundstücke Geteilt und angekauft werden können.

Also alles jetzt nicht schlimm. Laut aussage Bürgermeister war diese vorab Vermessung Begehung relativ spontan und da hier bei uns viele Wochenpendler sind wäre es wohl vorm Herbst nix geworden alle Anrainer zu informieren bzw. zu warten bis diese Zeit haben.
Die Eigentlich Vermessung auf Basis der dann der Endgültige Weg gebaut werden soll muss dann ohnedies mit den Eigentümer bzw. deren berechtigten Vertretern stattfinden.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.8.2016  (#12)
da sieht man mal wieder: mit´n Red´n kommen d´Leit z´samm......

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