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Wechselwidmungserklärung (Blankowechsel)

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  •  shark2005
3.12. - 5.12.2013
5 Antworten 5
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Meine Bank will als Sicherheit eine Wechselwidmungserklärung samt Blankowechsel. Grundsätzliche Nachteile einer Wechselwidmungserklärung sehe ich nicht (lasse mich aber gerne eine besseren belehren), aber der BLANKOwechsel schmeckt mir nicht.

Sollte sich die Wechselwidmungserklärung nicht komplett wegverhandeln lassen bin ich um jeden Tipp dankbar in welcher Höhe diese Sinn macht und vertretbar ist!? In Höhe der Kreditnominale oder überhaupt nur in Höhe der Differenz zwischen GB und Kreditnominale, wenn GB (mit 90%) unter der Kreditnominale liegt?
Oder mit einem Passus "in Höhe der aushaftenden Restschuld zum Zeitpunkt des Wechsels" o.Ä.? Falls sowas überhaupt möglich ist...

Danke!

  •  atma
  •   Gold-Award
4.12.2013  (#1)
wir hatten das beim kredit fürs grundstück damals auch... klar wird dir jeder zusichern, dass der blankowechsel nur dann gezogen wird, wenn du nicht zahlst und das ist ned so schlimm, sonst würde die bank das doch niiieeemals machen... vertraglich geregelt wäre das bei uns aber nicht gewesen...
wir haben einen zusätzlichen passus in den vertrag aufnehmen lassen, der genau geregelt hat, wann der blankowechsel seitens der bank verwendet werden darf (nur im falle von mind. 3 offenen raten)... anfangs war unser bankbetreuer nicht glücklich, hat dann aber eingestanden, dass das im falle des falles ja wohl als sicherheit reichen muss, denn genau darum gings denen ja... somit ist ausgeschlossen, dass die bank den zieht, nur weils einen "loswerden" möchte...

sollte es wirklich zu 3 offenen raten kommen, dann hält man ja im normalfall eh vorher rücksprache mit der bank bzw hat 3 monate zeit, um eine andre bank für die finanzierung zu "finden" und umzuschulden...

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  •  rk515
  •   Silber-Award
4.12.2013  (#2)
grund für den blankowechsel ist der, das die bank bei zahlungsverzug ) rede hier bereits von der Klage und nicht von 1 rate) beim gericht schneller zu einem titel kommt. viele Banken haben den dabei, wir auch.
wenn raten ausständig sind meldet sich eh die bank und klagt nit gleich. mahnwege gibts ja eh.
bei uns ist in den letzten 50 Jahren nie ein wechsel gezogen worden.

Kann man also mmn. vernachlässigen

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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
4.12.2013  (#3)
Also wenn du mit der wechselwidmungserklärung kein - Wirkliches Problem hast wo ist dann das Problem??

Die WWE regelt in welchem fall die Bank wie den Wechsel vervollständigen darf - somit ist der blankowechsel quasi nicht mehr ganz blanko....

Die WWE kann entweder im Kreditvertrag selber festgehalten werden oder in einem sideletter verfasst sein
Die meisten Banken verlangen einen blankowechsel - bei einigen ist er unter Umständen auch wegverhandelbar - kommt drauf an wie es um die anderen Sicherheiten steht und ob die Bank dich auch wirklich als Kunde will weil du quasi so "risikolos" bist.... Wie steht's denn um die zinskondis? Sagen die dass du ein guter Kunde bist?

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  •  shark2005
4.12.2013  (#4)
Danke für euer feedback!

Also im Grunde genommen keine ungewöhnliche Sicherheit... vielleicht hab ich mich auch zu sehr an "Blanko" aufgehängt.

@atma: der Passus "ab 3 offenen Raten" ist ein guter Hinweis, werd das mal ansprechen.

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  •  atma
  •   Gold-Award
5.12.2013  (#5)
bei uns hätte es keine wechselwidmungserklärung gegeben und somit wäre nicht geregelt gewesen, wann der blankowechsel zu ziehen ist... ich arbeite ja selbst in einer bank und mir ist schon klar, dass man die ned aus "jux und gaudi" zieht... aber als kunde hab ich bei einer fremden bank eher weniger einfluss drauf und man weiß ja nicht, wem die bank in einigen jahren vl. gehört...

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