|
|
||
Wird eigentlich in dieser Arbeit ganz gut erklärt https://epub.jku.at/obvulihs/content/titleinfo/2324854/full.pdf Beispiel im Punkt E. |
||
|
||
Danke, Fani. Jetzt weiß ich, dass ich als Jurist nicht geeignet bin/wäre. Ich bin eigentlich nicht viel schlauer als davor. Ich will eigentlich nur meinen PV Strom an WEB verkaufen. Nicht mehr und nicht weniger. Und wenn ich einen anderen Abnehmer finde, an den anderen/neuen verkaufen. Bindefrist gibt es ja bei WEB keine. Ist das so möglich? |
||
|
||
Hallo viermax, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig. | ||
|
||
Steht doch alles wunderbar erklärt im Produktdatenblatt: Bindung: Als W.E.B Grünstrom Lieferant gelten für Sie keine Bindungsfristen. https://www.web.energy/fileadmin/media/documents/Gruenstrom/W.E.B-Sonnenstrom_Lieferant_.pdf |
||
|
||
|
||
Hab´s jetz nur kurz überflogen...stimmt meine folgende Interpretation so? Meine, durch die Produktion von PV-Strom erzeugte "Energieeffizienzmaßnahme" bzw. den Wert dieser übergebe ich an WEB. Diese kann dann damit z.B. Kohlestrom einkaufen um im Endeffekt vom "Unternehmens CO²-Austoß" wieder auf 0 zu sein... ...ähnlich also der THG-Quote bei E-Autos: Hier kann man "diesen Wert der Effizienzmaßnahme" ja an all jene verkaufen die "dreckig" produzieren und so höhere Strafen zahlen müssten als diese Zertifikate kosten. |
||
|
||
Vom Wesen her richtig. Ob eine Umrechnung auf CO2 erfolgt ist mir nicht bekannt. Grundlegend geht es darum, dass auch WEB Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen muss und sich dabei auch an den Maßnahmen der Kunden bedient. Mit den AGB tritt man dieses Recht unentgeltlich ab (Zivilrecht). Kritisch ist eher die Ausdehnung auf alle zukünftigen Vorgaben zu sehen. |
||
|
||
ich denke auch, dass es ähnlich der THG Quote beim Auto ist. Habe die Bearbeiterin darauf hin angesprochen, die hatte aber noch nie von THG Quote gehört. Ich weiß, dass es keine Bindung gibt. Aber mich stört in den AGBs das Wort "unentgeltlich" und auch das "Energieeffizienzmassnahmen". Ich sehe da eben keinen Zusammenhanh mit meinem gelieferten PV Strom. |
||
|
||
Der Zusammenhang ist deine PV Anlage, sie gilt als Energieeffizientmaßnahme und wird wiefolgt bewertet https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_II_172/COO_2026_100_2_1241958.pdfsig https://www.monitoringstelle.at/monitoring/energielieferanten/bewertung-von-energieeffizienzmassnahmen Für 2022 gab es noch Übergangsregelungen, wie es aktuell aussieht, kA. Meines Wissens ist das neue EEffg noch in Begutachtung. Deswegen steht in den AGBs vermutlich auch "alle zukünftigen". Ohne Bindungsfrist würde ich mir da jetzt aber auch nicht übergebühr den Kopf zerbrechen, aber endlich mal jemand der auch AGBs liest :) |
||
|
||
Danke nochmal, Fani. na ja, beim AGB lesen bin ich normal nicht der Fleißigste 😬 Nur bei den Energiebuden ist schon Vorsicht geboten. Bindefrist, Max Liefernenge usw. Der Schlüssel auf meine Frage ist somit: PV Anlage = Energieeffizienzmaßnahme. Jetzt muss ich nur noch in meine Glaskugel schauen, wie es mit den Börseneinspeisetarifen bis Ende 23 weitergeht 🤷🏼♂️ Das tolle an aWattar war und ist halt, dass es so unkompliziert geht und weil ich dort auch beziehe, ich eine monatliche saldierte Rechnung bekomme. Aber bei mehreren Tausend kWh eingespeister Energie noch bis Ende 23 käme halt schon ein Sümmchen zusammen, wenn eben die aWattar Tarife bei rund 10ct blieben (wovon ich ausgehe). Fragen über Fragen. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]