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Wasserentnahmestelle pro Maschine Altbau

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  •  Andreaske
24.8.2016 0
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Hallo liebe Mitglieder!
Ich bin vor kurzem in Wien in einen Altbau eingezogen.
In der Küche ist beim Kaltwasser ein extra Ausgang für Waschmaschine ODER Geschirrspüler.
An diesen Ausgang wurde ein Y-Stück angeschraubt um somit einen Ausgang zu 2 Ausgängen zu machen um so Waschmadchine und Geschirrspüler gleichhzeitig anschließen zu können.
Vor kurzem war ich im Bauhaus, da sagte mir ein Verkäufer, dass die Konstruktion so verboten ist und doe Versicherung bei einem Wasserschaden nicht zahlen würde. Er meinte, es muss pro angeschlossener Maschine eine Wasserentnahmestelle geben. Ich bin mir nicht sicher, was er damit gemeint hat bzw. wie es dann "erlaubt" ist.

2016/20160824910960.JPG

Kennt sich hier jemand aus? Ist das wirklich verboten? Wenn ja, wie muss es geändert werden un erlaubt zu sein?
Und wenn eine verbotene Lösung in der Küche besteht, müsste diese der Vermieter ändern (und für die Kosten des Installateurs aufkommen)?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Andreas


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