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Wasseranschluss - Wer trägt die Kosten der Grabungsarbeiten [OÖ]

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  •  DrShouter
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
2.4. - 4.4.2022
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hallo,

Bei uns wird in 2 Wochen der Wasseranschluss für unseren Neubau gemacht/gegraben. Ortwasserleitung liegt mittig in der Strasse, es sind 2,5m bis zur Grundstücksgrenze aufzugraben.

Die Gemeinde meint nun:
Die Kosten für die Grabungsarbeiten Kanal sind von den Anschlussgebühren gedeckt.
Die Kosten für die Grabungsarbeiten Wasser sind von den Anschlussgebühren NICHT gedeckt und diese müssten wir übernehmen.
Strom muss zum Glück nichts gegraben werden, da bereits ein Leerrohr am Grund liegt.

Ich hab mir die entsprechende "Wassergebührenordnung" unserer Gemeinde angesehen, hier findet sich nichts zur Kostentragung von Grabungsarbeiten bzw. Herstellkosten.

Kennt sich da jemand von euch aus? Wer hat die Kosten nun wirklich zu tragen?

Mir kommt das ganze sehr fishy vor, da auf Nachfrage über die konkreten Kosten irgendetwas von 5.000€ geredet wurde. Auf meinen Protest hin, dass ich für 5k das ganze mit einem Esslöffel in 1 Woche selbst graben kann, hat der Bauamtsleiter gemeint: "Na wird e nur so um die 1000 Euro kosten".

Danke!

  •  Supapeda
  •   Silber-Award
3.4.2022  (#1)
Bei uns ist das Wasser von der Gemeinde bis 100m Abstand zur Grundgrenze zu legen. Ab da ist man selbst zuständig. 
80 meter weit haben wir gegraben.
Teurer war die Anbohrschelle plus Absperrung an der Gemeindeleitung, so wie einem weiteren Absperrhahn an der Grundgrenze. Mit Arbeit und Material kostete alleine das schon 2500€.


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  •  SomeoneNew
3.4.2022  (#2)
In oö ist die Hausanschlussleitung vom Objekteigentümer zu finanzieren.
Die Hausanschlussleitung beginnt bei der Versorgungsleitung (die "große" Leitung in der Straße)
Die Anschlussgebühren sind für die generelle Herstellung bzw Instandhaltung der Gemeindeanlage. 

Das war jetzt alles frei und unjuristisch formuliert. Du findest das ganze im oö wvg 2015 (einfach googeln oder im ris schauen) §5 Abs. 3

Für den Kanal sollte eigentlich das gleiche gelten. Das ist aber sehr komplex und ohne die entsprechenden Verordnungen der Gemeinde zu kennen, kann man dazu nicht wirklich was sagen

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  •  DrShouter
3.4.2022  (#3)

zitat..
SomeoneNew schrieb:

In oö ist die Hausanschlussleitung vom Objekteigentümer zu finanzieren.
Die Hausanschlussleitung beginnt bei der Versorgungsleitung (die "große" Leitung in der Straße)
Die Anschlussgebühren sind für die generelle Herstellung bzw Instandhaltung der Gemeindeanlage. 

Das war jetzt alles frei und unjuristisch formuliert. Du findest das ganze im oö wvg 2015 (einfach googeln oder im ris schauen) §5 Abs. 3

Für den Kanal sollte eigentlich das gleiche gelten. Das ist aber sehr komplex und ohne die entsprechenden Verordnungen der Gemeinde zu kennen, kann man dazu nicht wirklich was sagen

@SomeoneNew 

Danke! Genau das hab ich gesucht!
Also bleibt uns wohl oder übel nichts anderes übrig....

Ist es üblich, dass man vor Anschluss ein entsprechendes Angebot von der Gemeinde bekommt?


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  •  SomeoneNew
3.4.2022  (#4)
Das weiß ich leider nicht. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, dass ihr ein Angebot bekommen müsst. Schriftlich darum bitten sollte funktionieren.

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  •  DrShouter
4.4.2022  (#5)
Ok. Dann versuch ich ein Angebot zu bekommen bzw. eine Pauschale auszuhandeln. 
Hab da schon wieder ein ganz schlechtes Gefühl bei der Sache 😂

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