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Wasseranschluss Grundstück

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  •  flachdach
2.12. - 4.12.2013
6 Antworten 6
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Hallo zusammen,

haben ein Grundstück in NÖ, vor 2 Jahren gekauft und Aufschließung bezahlt.
Grundstück befindet sich an einer Nebenstrasse + Abtretungsstreifen dazwischen. Ein weiteres Grundstück daneben benötigt auch einen Wasseranschluss).

Nun wurde die Wasserleitung unter der Strasse durchgeschoben und ein Schieber am Abtretungsstreifen gesetzt. Der letzte Meter zu meinem Grundstück wurde nicht gemacht.

Ist die Gemeinde für dieses Stück + meinem Schieber noch verantwortlich oder muss ich die Kosten übernehmen?

Danke

  •  sir_rws
3.12.2013  (#1)
In unserer Gemeinde macht es die Gemeinde (Wasserwerk) und der Grundbesitzer zahlts.

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  •  johro
  •   Gold-Award
3.12.2013  (#2)
ist der Abtretungsstreifen so einen Art Grünstreifen für dem Haus? ab dem Schieber, zu deinem Grundstück, musst du machen (war zumindest bei uns so, NÖ)

oder hättst angenommen die Gemeinde gräbt dir zb. 20m auf deinem Grund auf und verlegt dir dorthin die leitung wo du es haben willst?

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  •  bautech
3.12.2013  (#3)
Meines Wissens nach ist der Wasserversorger verpflichtet, bis an die Grundgrenze seine Leitung herzustellen.
Interessant wäre, ob die Wasserleitung älter ist als die vorgeschriebene Abtretung... dann müsstens mMn die Zuleitung verlängern. Auf öff. Gut darfst Du als privater gar nicht so einfach mir nix dir nix graben...

ng

bautech

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  •  flachdach
3.12.2013  (#4)
Hallo,

Der Abtretungsstreifen ist eine Grünstreifen zwischen meinem Grundstück und der Landesstrasse (für künftige Verbreiterungen, Gehsteig, Parkstreifen, ...).

Dort wurde mit dem Leitungsbau gestoppt ( ca. 1 m vor meiner Grundstücksgrenze - also auf öffentlichem Gut) und ein Hauptschieber gesetzt.

Nun hat es geheißen, wir und unser Nachbar (er soll auch hier anschließen) sollen je einen Schieber setzen und unseren Schlauch für den Hausanschluss anschließen.
Können die das so machen? Gibt es da Gesetze, Richtlinien wo hier die Schnittstellen sein müssen?

Danke

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  •  johro
  •   Gold-Award
3.12.2013  (#5)

zitat..
flachdach schrieb: Der Abtretungsstreifen ist eine Grünstreifen zwischen meinem Grundstück und der Landesstrasse (für künftige Verbreiterungen, Gehsteig, Parkstreifen, ...).
Dort wurde mit dem Leitungsbau gestoppt ( ca. 1 m vor meiner Grundstücksgrenze - also auf öffentlichem Gut) und ein Hauptschieber gesetzt.


ist bei mir auch so, jedes Grundtück hat so einen Schieber, und von da weg haben wir selbst gebaggert.

ist etwas komisch bei dir, wenn der Schieber vor deinem Grundstück sitzt und der Nachbar soll sich auch dran anschliessen?

darfst du den Abtretungsstreifen auch zupflastern oder eine Garageneinfahrt darüber betonieren? weil was macht dein nachbar, wenn du vorher deine Einfahrt betonierst? wie kommt er dann zu dem Schieber?

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  •  flachdach
4.12.2013  (#6)
@johro - die Schieber wären genau in der Zufahrt, also im Asphalt und erreichbar.

Danke

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